Rückwirkende Anwendung des Gesetzes

Igor Kaljapin, Leiter des „Komitees gegen Folter“, wurde zu einer Ordnungsstrafe von 10.000 Rubeln verurteilt. Ihm wird die Zusammenarbeit mit einer „unerwünschten Organisation“ vorgeworfen.

Es handelt sich dabei um die tschechische Organisation „People in need“ (Člověk v tísni), die 2019 in Russland für „unerwünscht“ erklärt wurde. Die NGO war 1992 von Kriegsberichterstattern gegründet worden, um Menschen zu helfen, die sich in Kriegsgebieten aufhalten.

In Simferopol ist es am 4. September erneut zu zahlreichen Verhaftungen unter den Krimtataren gekommen.

Diese, unter ihnen auch Frauen und Journalisten, hatten sich friedlich am Gebäude des FSB versammelt, um gegen die am 3. und 4. September von den Sicherheitskräften durchgeführten bewaffneten Hausdurchsuchungen zu demonstrieren und um Informationen über den Verbleib von fünf bei diesen Aktionen verhafteten Männern zu erhalten.

Am 7. September hat eine weitere Gerichtsverhandlung im Prozess gegen Jurij Dmitriev stattgefunden, die allerdings nur 30 Minuten dauerte, da sein Anwalt aus gesundheitlichen Gründen verhindert war. Die nächste Verhandlung wurde daher erst auf den 30. September angesetzt. Der Anwalt hatte auch deshalb eine Verlegung beantragt, da das Oberste Gericht der RF den Fall behandeln wird und alle Unterlagen angefordert hat. Offenbar hat diese Nachricht das Gericht in Petrosavodsk noch nicht erreicht.

Jurij Dmitriev selbst ist ebenfalls erkrankt, wurde aber trotzdem zur Gerichtsverhandlung gebracht. Genauere Informationen über seinen Gesundheitszustand gibt es  bisher nicht, seine Tochter konnte seinen Arzt noch nicht kontaktieren.

7. September 2021

 

Bericht des Menschenrechtszentrums Memorial

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam am 31. August 2021 im Fall der 2009 ermordeten Natalja Estemirova, Mitarbeiterin der tschetschenischen Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial, zu dem Urteil, dass die Behörden der Russischen Föderation die Verantwortung für die unzureichende Untersuchung dieses Verbrechens tragen.

 

Festgestellt wurde ein Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 2 (Recht auf Leben) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie ein Verstoß gegen Artikel 38 (Prüfung der Rechtssache), da die russischen Behörden es versäumt hatten, dem EGMR größere Teile der Akte zur Verfügung zu stellen. 

Leider stellte der EGMR keinen substantiellen Verstoß gegen Artikel 2 fest, das heißt es sah keine Verantwortung der Staatsvertreter für die Ermordung der Aktivistin. Die Schwester Natalja Estemirovas erhält eine moralische Kompensation in Höhe von 20 000 Euro. 

Am 31. August wurde bekannt, dass das Oberste Gericht die Unterlagen zum Verfahren gegen Jurij Dmitriev für das Revisionsverfahren angefordert hat. Dies geht aus der Website des Gerichts hervor. Ende Juni hatte Jurij Dmitriev das Urteil des Karelischen Obersten Gerichts vom 29. September letzten Jahres beim Obersten Gericht angefochten. Darüber hinaus wurde Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

Der Schuldspruch des Obersten Gerichts Kareliens, das Dmitriev zu 13 Jahren Haft verurteilte, ist bereits in Kraft, kann aber durch das Oberste Gericht annulliert oder revidiert werden. Das wäre die letzte Möglichkeit für Jurij Dmitriev, einen Freispruch und eine Rehabilitierung in Russland zu erreichen. Es ist zu erwarten, dass das derzeitige in Petrosavodsk laufende Revisionsverfahren jetzt angehalten wird und das Oberste Gericht das gesamte Verfahren neu aufrollt.

1. September 2021

Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top