Rückwirkende Anwendung des Gesetzes

Igor Kaljapin, Leiter des „Komitees gegen Folter“, wurde zu einer Ordnungsstrafe von 10.000 Rubeln verurteilt. Ihm wird die Zusammenarbeit mit einer „unerwünschten Organisation“ vorgeworfen.

Es handelt sich dabei um die tschechische Organisation „People in need“ (Člověk v tísni), die 2019 in Russland für „unerwünscht“ erklärt wurde. Die NGO war 1992 von Kriegsberichterstattern gegründet worden, um Menschen zu helfen, die sich in Kriegsgebieten aufhalten.

Für „unerwünscht“ können seit 2015 ausländische oder internationale Organisationen erklärt werden, die die russische Verfassungsordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Staatssicherheit des Landes gefährden. Mit solchen Organisationen ist in Russland jegliche Kooperation untersagt, Informationen von ihnen dürfen nicht verbreitet werden. Andernfalls drohen Ordnungsstrafen und im Wiederholungsfalle auch Haftstrafen.

Als „Beleg“ für die Zusammenarbeit des „Komitees gegen Folter“ mit „People in need“ wurden mehrere Screenshots von Publikationen auf der Website angeführt, in denen „People in need“ erwähnt wird. Sie stammen allerdings aus den Jahren 2015, 2016 und 2017, die NGO wurde allerdings erst 2019 für unerwünscht erklärt.

Das „Komitee gegen Folter“ führt eigene, unabhängige Ermittlungen von Klagen gegen Folter oder unmenschliche, entwürdigende Behandlung durch, es vertritt Folteropfer gegenüber den Untersuchungsorganen oder vor Gericht, unterstützt sie bei Kompensationsansprüchen und, wenn notwendig, bei der Durchführung medizinischer Untersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen.

25. September 2021

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