Bericht des Menschenrechtszentrums Memorial
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam am 31. August 2021 im Fall der 2009 ermordeten Natalja Estemirova, Mitarbeiterin der tschetschenischen Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial, zu dem Urteil, dass die Behörden der Russischen Föderation die Verantwortung für die unzureichende Untersuchung dieses Verbrechens tragen.
Festgestellt wurde ein Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 2 (Recht auf Leben) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie ein Verstoß gegen Artikel 38 (Prüfung der Rechtssache), da die russischen Behörden es versäumt hatten, dem EGMR größere Teile der Akte zur Verfügung zu stellen.
Leider stellte der EGMR keinen substantiellen Verstoß gegen Artikel 2 fest, das heißt es sah keine Verantwortung der Staatsvertreter für die Ermordung der Aktivistin. Die Schwester Natalja Estemirovas erhält eine moralische Kompensation in Höhe von 20 000 Euro.
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