Im Kontrast dazu - fortgesetzte Attacken in Russland

Das Internationale Auschwitzkomitee hat die Initiative estnischer Parlamentsabgeordneter begrüßt, Memorial für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen. Christoph Heubner, der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees betonte hierzu: "Auschwitz-Überlebende in aller Welt verfolgen die Arbeit der bei "MEMORIAL" engagierten Menschen seit vielen Jahren mit hohem Respekt und großer Sympathie. Längst ist 'MEMORIAL' in der Russischen Republik, in Belarus und im übrigen Europa zu einer moralischen Instanz und zu einer politischen Realität geworden, die nicht nur die Verbrechen der stalinistischen Säuberungen aufgezeigt und vielen Opfern und ihren Angehörigen Hoffnung und Würde zurückgegeben hat. (…) MEMORIAL" ist so für Generationen in Rußland,  Belarus und der Ukraine aber auch für Menschen in ganz Europa  zu einem wichtigen Hoffnungsträger geworden.“

Unmittelbar vor Abschluss des Verbotsverfahrens gegen Memorial erstattete der russische „Veteranenverband“ Anzeige gegen Memorial. Der Vorwurf – die Rehabilitierung nationalsozialistischer Verbrechen – wurde damit begründet, dass in den Verzeichnissen von Opfern politischer Verfolgungen Personen aufgeführt seien, die in Wirklichkeit Täter und Kollaborateure der Nationalsozialisten gewesen seien. Memorial International erklärte umgehend, die 19 genannten Fälle einer genauen Überprüfung zu unterziehen und sperrte einstweilen den Zugang zu den betroffenen Datensätzen.

Nachstehend folgt die Erklärung von Memorial zu diesem Vorgang und zum Ergebnis der Überprüfung.

Memorial International hat Ende Januar - kurz vor Ablauf der Frist - die Entscheidung des Obersten Gerichts über die Auflösung der Organisation angefochten.

Wie heute bekannt wurde, wird diese Klage am 28. Februar (Beginn: 10 Uhr) vor dem Berufungskollegium des OG verhandelt (Raum 3078, ul. Povarskaja 15).

Die einschlägigen Texte - sowohl der Klage von Memorial als auch das Urteil mit Begründung - finden Sie (in russischer Sprache) hier.

In den nächsten Tagen wird gegen das Verbot des Menschenrechtszentrums Memorial ebenfalls Widerspruch eingelegt. Da die Urteilsbegründung hier erst am 11. Januar einging, ist die Berufungsfrist hier noch nicht abgelaufen.

 

3. Februar 2022

 

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