Eine aktualisierte Übersicht, basierend auf Berichten bei OVD-Info und des Menschenrechtszentrums Memorial

 

Am 15. März 2018 wurden in Moskau zehn Personen unter der Anklage, eine extremistische  Vereinigung namens „Novoe Velitschie“ (Neue Größe) gegründet zu haben, verhaftet. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie einen Staatsstreich geplant hätten. Die Anwälte der Angeklagten erklären, „Novoe Velitschie“ sei von einem eingeschleusten Mitarbeiter der Sicherheitskräfte ins Leben gerufen worden.

Ein erstes Urteil wurde mittlerweile gefällt: Gegen Rustam Rustamov verhängte man am 5. März eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Unterstützung einer extremistischen Gemeinschaft. Zuvor hatte sich Rustamov schuldig bekannt und vor dem Urteil eine Übereinkunft mit der Ermittlung getroffen. Sein Fall wurde in einem eigenen Verfahren behandelt, ohne dass das Gericht die Beweise überprüft hätte.Weitere Angeklagte stehen derzeit zum Teil unter Hausarrest, andere befinden sich in Untersuchungshaft, für beide Personengruppen wurden die Vorbeugungsmaßnahmen inzwischen bis zum 13. Juni verlängert. Zur Unterstützung vor allem zweier junger Frauen der Gruppierung hatten im vergangenen Jahr in Moskau mehrere Unterstützungsaktionen stattgefunden. Beim „Marsch der Mütter“ am 15. August 2018 waren Hunderte in einer nicht-genehmigten Aktion bis zum Gebäude des Obersten Gerichts in Moskau gelaufen und hatten Stofftiere an den Eingang gelegt.Etwa 170 000 Menschen unterschrieben eine Petition zur Befreiung der Mädchen. Für die Mädchen bürgten die mittlerweile verstorbene Ljudmila Alekseeva, Vorsitzende der „Moskauer Helsinki-Gruppe“, und Lev Ponomarev, „Bewegung Für Menschenrechte“. Ebenso hatten Tatjana Moskalkova, Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, und Michael Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats beim Russischen Präsidenten mit Hinweis auf die schlechte Gesundheit der Frauen appelliert, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Ojub Titiev ist heute vom Stadtgericht Schali zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, milderte das Urteil aber insofern etwas ab, als Titiev zur Ansiedlung in einer Strafkolonie verurteilt wurde.

Diese Strafe wird gewöhnlich gegen Personen verhängt, die Ersttäter sind und leichtere bis mittelschwere Straftaten begangen haben oder die sich aus Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben. In diesen Fällen sind etwas freizügigere Haftbedingungen vorgesehen (insbesondere im Hinblick auf die Bewachung und Besuchsregelungen).

Laut Gerichtsentscheid muss Titiev in Haft bleiben, bis das Urteil rechtskräftig wird. Titievs Anwalt Petr Saikin hat bereits erklärt, dass er gegen das Urteil Revision einlegen wird.

 

18. März 2019

 

 

 

Am 11. März wurden in Tschetschenien die abschließenden Plädoyers der Anklage und der Verteidigung im Fall Ojub Titiev, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, gehalten. Wir erinnern, dass Titiev des Drogenbesitzes beschuldigt wird. Er selbst weist die Beschuldigungen zurück und besteht darauf, dass ihm das Paket mit Marihuana untergeschoben wurde. Memorial erklärte das Verfahren gegen Titiev ebenfalls für manipuliert. Die Staatsanwaltschaft, die für ihr Plädoyer nur 20 Minuten bei einem Verfahren benötigte, welches das Gericht acht Monate beschäftigte, fordert für Titiev vier Jahre Strafkolonie sowie eine Geldbuße von 100.000 Rubel.

Die Verteidigung betonte, dass die Zweifel an der Schuld Titievs im Verlauf des Verfahrens nicht beseitigt wurden und zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden müssen, die Beweise von Seiten der Anklage seien widersprüchlich und strittig. Titiev selbst bedankte sich im Schlusswort bei allen, die ihn unterstützen, nannte die für das fabrizierte Verfahren Verantwortlichen namentlich und bat die Vertreter aus Europa, Sanktionen gegen die entsprechenden Personen zu verhängen. Bezüglich des Urteils mache er sich keine Illusionen, so Titiev. „Selbstverständlich wird man ein Urteil fällen, das der Anklage folgt.“

An der Verhandlung nahmen neben russischen Menschenrechtlern auch Vertreter von Human Rights Watch, Mitglieder der Botschaften der Niederlande und Deutschlands sowie eine Delegation der Europäischen Union teil. Das Urteil wird am 18. März verkündet.

 

12. März 2019

 

 

 

 

 

 

Erklärung der Internationalen Gesellschaft Memorial

Am 13. und 14. Februar 2019 hat das russische Justizminiserium folgende, von Lev Ponomarev geleitete Verbände in die Liste von „Organisationen, die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausführen“, eingetragen: „Für Menschenrechte“ („Za prava tscheloveka"), „Hotline“ („Gorjatschaja linija“) und die Stiftung „Zum Schutz der Rechte Gefangener“ („V zaschtschity prav zakljutschennych").

Die lange Propaganda-Kampagne gegen den verdienten Aktivisten wird fortgesetzt – sie fing an mit skandalösen Fernsehfilmen, kürzlich kam er widerrechtlich in administrative Haft, jetzt bringt man das Gesetz über „ausländische Agenten“ zur Anwendung, das dazu gedacht ist, unabhängige gesellschaftliche Organisationen zu diskreditieren.

Dieses Gesetz hat in der zivilisierten Welt nicht seinesgleichen. Es unterscheidet sich kardinal von dem in den USA geltenden Gesetz, auf das sich die staatliche Propaganda immer wieder beruft. Nach amerikanischem Recht ist eine Organisation dann ein „ausländischer Agent“, wenn sie „in den Vereinigten Staaten im Interesse eines ausländischen Auftraggebers (Prinzipals) politisch tätig ist oder agiert“. In Russland gilt das Gleiche für eine Organisation, „die auf dem Gebiet der Russischen Föderation, unter anderem im Interesse ausländischer Sponsoren, politisch tätig ist“ Da es heißt „unter anderem“, ist es nicht notwendig, die Arbeit „im Interesse ausländischer Sponsoren“ nachzuweisen. Wenn es den Machthabern beliebt, reicht dafür jederlei ausländische Finanzierung aus, und als „politische Tätigkeit“ kann so gut wie alles gelten. In den USA muss die Arbeit „im Interesse eines ausländischen Auftraggebers (Prinzipals)“ vor Gericht nachgewiesen werden, um eine Organisation als „ausländischer Agent“ verzeichnen zu können. In Russland reicht die Entscheidung eines Beamten im Justizministerium aus.

Wir kennen keine einzige Menschenrechtsorganisation, die als „ausländischer Agent“ registriert und tatsächlich bezichtigt worden wäre, für „ausländische Sponsoren“ tätig zu sein. Das ist verständlich, denn nicht einmal mit den geballten Einflussmöglichkeiten des Fernsehens lässt sich ohne weiteres suggerieren, der Einsatz für Bürgerrechte in Russland erfolge im Interesse von Ausländern. Das Etikett „ausländischer Agent“ bezeugt nur, dass der jeweiligen Organisation nichts vorzuwerfen ist. Wir sind überzeugt, dass der Zeitpunkt nicht mehr fern ist, zu dem der Staat alle, die in diesem berüchtigten Register aufgelistet sind, um Entschuldigung bitten wird, einschließlich Lev Ponomarev.

 

25. Februar 2019

 

 

 

 

 

Eine Zusammenstellung des Menschenrechtszentrums Memorial

 

Vor etwas mehr als einem Jahr, am 9. Januar 2018, wurde in Tschetschenien Ojub Titiev, Leiter der Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, festgenommen. Er wird des Drogenbesitzes beschuldigt. Wir sind der Ansicht, dass das Verfahren gegen Titiev fabriziert ist, um seine Menschenrechtsarbeit zu unterbinden.

 

Teil 1


 

 

Wer Ojub Titiev ist

Ojub Titiev ist Leiter der letzten unabhängigen Menschenrechtsorganisation in Tschetschenien, der Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, und ehemaliger Lehrer. Ojub Titiev leitete Memorial in der Republik Tschetschenien seit der Entführung und Ermordung der Menschenrechtlerin Natalja Estemirova. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Tschetschenien praktisch keine Menschenrechtsorganisationen mehr: Alle hatten ihre Tätigkeit eingestellt, da sie um das Leben ihrer Mitarbeiter fürchteten. In Grozny war allein das Büro von Memorial übrig geblieben sowie sein Leiter: Ojub Titiev. Vor einem Jahr nun, am 9. Januar 2018, wurde Ojub festgenommen. In seinem Auto, dem Auto eines Menschen, der den Sport liebt und als gläubiger Moslem weder trinkt noch raucht, hatte man angeblich Drogen gefunden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet er sich in Haft, der Prozess läuft. Das Menschenrechtszentrum Memorial ist überzeugt, dass Titiev unschuldig ist. Der Prozess vor dem Stadtgericht in Schali wird von der Richterin Madina Zejnetdinova geleitet. Die Ankläger auf Seiten des Staates sind der Staatsanwalt des Bezirks Kurtschaloj Dzhabrail Achmatov sowie Milana Bajtaeva, Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft der Republik. Verteidigt wird Ojub Titiev von den Anwälten Marina Dubrovina, Petr Zaikin und Ilja Novikov.

Die außerplanmäßige Überprüfung des Zentrum für Information und Aufklärung von Memorial (NIPC) in Moskau durch das Justizministerium, die die Organisation im Hinblick auf eine mögliche Verzeichnung als „ausländischer Agent“ untersuchen sollte, wurde inzwischen abgeschlossen. Anders als befürchtet, ist es nicht – wie zuvor in vielen anderen Fällen - zu einer Registrierung als „Agent“ gekommen.

Es wurden lediglich einige Bestimmungen in der noch aus dem Jahre 1996 stammenden Satzung beanstandet, die nicht mehr der heutigen Gesetzgebung entsprechen.

Die erforderlichen Satzungsänderungen (und die obligatorische Umregistrierung) werden in der nächsten Zeit vorgenommen.

13. Februar 2019

 

 

 

Am 10. Februar 2019 fanden in mehreren Städten Russlands Aktionen unter dem Motto „Marsch der zornigen Mütter“ zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko und anderen politischen Häftlingen statt.

Anastasija Schevtschenko, die am 21. Januar 2019 wegen Mitarbeit in der als unerwünscht eingestuften Organisation „Otkrytaja Rossija“ („Offenes Russland“) verhaftet wurde und die derzeit unter Hausarrest steht, eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren droht. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Schevtschenko als politische Gefangene anerkannt.

Auslöser für die Demonstrationen war der Tod von Schevtschenkos Tochter, die während des Hausarrests der Mutter auf die Intensivstation gebracht werden musste und dort schließlich verstarb. Zu den Aktionen, die von den Behörden nicht genehmigt worden waren, kam es in 14 Städten Russlands. In Moskau, wo mehrere Hundert Menschen an dem Marsch teilnahmen, wurden mindestens zwei Personen zunächst verhaftet und später wieder auf freien Fuß gesetzt; die Polizei nahm ein Protokoll wegen geringfügigem Hooliganismus auf. In St. Petersburg wurden nach Angaben von OVD-Info acht Personen festgenommen, von denen zwei aus dem Gefangenentransporter fliehen konnten. Später am Tag ließ man vier der Festgenommenen wieder frei, zwei von ihnen, Marija Koshevatova, Mitglied der Partei Jabloko, und Svetlana Utkina, Organisatorin der Demonstration in Petersburg, verbrachten 48 Stunden auf der Polizeiwache.

Gegen Koshevatova wurde wegen wiederholter Verletzung des Versammlungsrechts bereits eine Strafe von 250 000 Rubeln (ca. 3375,- Euro) verhängt. Koshevatova hatte ein Putin-kritisches Plakat entrollt. Svetlana Utkina wurde ebenfalls auf der Grundlage desselben Artikels angeklagt. In Machatschkala suchten Sicherheitskräfte am 10. Februar die Wohnung von Natalja Sacharova auf, Organisatorin der örtlichen Kundgebung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits außer Haus befand. Die Männer erschreckten die dort anwesenden minderjährigen Kinder der Aktivistin, was diese veranlasste, anstelle der Demonstration lediglich eine Einzelkundgebung zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko abzuhalten, um weitere Konflikte mit den Behörden zu vermeiden.

12. Februar 2019

 

 

 

 

In einem Strafverfahren droht erstmals eine Haftstrafe

In mehreren russischen Städten ist es in letzter Zeit zu Verfolgungsmaßnahmen gegen Mitglieder von „Otkrytaja Rossija“ („Offenes Russland“) gekommen, mit der Begründung, es handele sich um eine in Russland „unerwünschte Organisation“, mit der jegliche Zusammenarbeit untersagt ist. Das entsprechende Gesetz, das die Registrierung ausländischer unerwünschter Organisationen vorschreibt und jegliche Kooperation mit ihnen unter Strafe stellt, wurde 2015 verabschiedet. Welche Vereine das betrifft, wird vom Generalstaatsanwalt oder seinem Vertreter in Absprache mit dem Außenministerium festgelegt. Bisher sind hier 15 Organisationen verzeichnet, darunter seit April 2017 auch zwei in Großbritannien ansässige Verbände von OpenRussia, gegründet von Michail Chodorkovskij.

Die in Russland aktive Bewegung „Oktrytaja Rossija“ ist aber mit den zuletzt genannten nicht verbunden. Da es sich um keine ausländische Organisation handelt, kann das Gesetz von 2015 auf sie nicht angewendet werden, und eine Zusammenarbeit mit ihr oder Aktionen für sie stellen somit auch nach russischem Recht keinen Straftatbestand dar.

Haussuchungen waren bei mehreren Aktivisten von „Otkrytaja Rossija“ bereits 2017 durchgeführt worden. In den letzten Wochen kam es zu Drangsalierungen und Haussuchungen bei Aktivisten in Wolgograd, Pskov, Krasnodar, Kurgan, Rostov am Don, Uljanovsk und Kazan. Michail Kusovkov in Kurgan wurde wegen seiner Mitarbeit in einer „unerwünschten Organisation“ zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubeln verurteilt. In Wolgograd wurde ein Verfahren wegen desselben „Delikts“ gegen Roman Sajzev eingeleitet, das in diesem Fall vor allem darin bestand, dass er in den sozialen Netzen über das gerade gegen Anastasia Schewtschenko eingeleitete Verfahren berichtet hatte. Letztere war am 21. Januar in Rostov am Don nach einer Haussuchung verhaftet worden, nachdem am 18. Januar ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden war.

Am 23. Januar wurde Anastasija Schevtschenko in den Hausarrest überstellt. Sie ist alleinerziehende Mutter. Ihre 17jährige Tochter, die in diesen Tagen lebensgefährlich erkrankte, durfte sie erst unmittelbar vor ihrem Tode kurz im Krankenhaus besuchen.

Bei diesem Verfahren geht es erstmals nicht mehr nur um eine Ordnungsstrafe. Da sie im Jahre 2018 nach der Teilnahme an Kundgebungen, die "Otkrytaja Rossija" organisiert hatte, bereits zweimal zu einer Ordnungsstrafe verurteilt wurde, könnte ihr jetzt nach Art. 284.1 eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren drohen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Anastasija Schevtschenko als politische Gefangene verzeichnet. Sie und andere, die verwaltungs- und strafrechtlich verfolgt würden, würden allein wegen ihrer Zusammenarbeit mit Oktrytaja Rossija zur Rechenschaft gezogen, die eine gewaltlose, legitime oppositionelle Tätigkeit ausübe.

Amnesty International hat zu einer Eilaktion (urgent action) zu ihrer Unterstützung aufgerufen.

11. Februar 2019

 

 

 

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Am 6. Februar hat das Zhelesnodorozhnyj-Bezirksgericht von Orel den dänischen Staatsbürer Dennis Christensen zu sechs Jahren Straflager verurteilt – weil er „unter Ausnutzung seiner geistigen Autorität“ aktiv bei den „Zeugen Jehovas“ in Orel mitwirkte.

Vor fast zwei Jahren, am 20. April 2017, hat das Oberste Gericht in Russland die „Zeugen Jehovas“ in Russland als „extremistische Organisation" verboten. Mit dieser schändlichen und widerrechtlichen Entscheidung steht Russland in einer Reihe mit höchst fragwürdigen Regimen. Die „Zeugen Jehovas“ wurden auch in Hitler-Deutschland unerbittlich verfolgt. In allen demokratischen Ländern können sie ihren Glauben indes ungehindert praktizieren. Infolge des Verbots sind heute in unserem Land bereits Dutzende von Anhängern dieser Lehre inhaftiert. Jetzt ist erstmals in einem Urteil eine Freiheitsstrafe verkündet worden.

Die von der russischen Verfassung deklarierte Gewissensfreiheit ist in Russland inzwischen eine ebensolche Fiktion wie seinerzeit in der UdSSR. Die sechs Jahre Haft, die Christensen dafür erhielt, dass er sein durch die Verfassung garantiertes Recht auf Religionsfreiheit ausübte, entsprechen den Strafmaßen, die zu Zeiten der Sowjetmacht gegen die „Zeugen Jehovas“ verhängt wurden.

Es ist absurd, dass die unter dem Sowjetregime verurteilten „Zeugen Jehovas“ (Memorial kennt Hunderte solcher zerstörter Lebensläufe) nach dem Rehabilitierungsgesetz von 1991 als Opfer politischer Repressionen gelten, während die heutigen Anhänger der „Zeugen Jehovas“ wieder inhaftiert werden.

Dieses Urteil bestätigt erneut, wie unangemessen die russische „antiextremistische“ Gesetzgebung ist, die es zulässt, so gut wie jeden als Extremisten einzustufen.

Wir fordern, das verfassungswidrige Verbot der „Zeugen Jehovas“ aufzuheben.

Dennis Christensen und die übrigen inhaftierten Anhänger der „Zeugen Jehovas“ halten wir für Gewissensgefangene und fordern ihre unverzügliche Freilassung.

 

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

 

8. Februar 2019

 

 

 

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