Der Anwalt Oleg Sentsovs, Dmitrij Dinse, hat seinen Mandanten am 7. August in Labytnangi besucht. Seinem Bericht zufolge hat sich dessen Gesundheitszustand drastisch verschlechtert. Er leide an Anämie (infolge eines Mangels an Hämoglobin), äußerst schwachem Puls und Herzproblemen. Außerdem belaste ihn die derzeitige exteme Hitze in Labytnangi.

Sentsov lehnt eine Verlegung ins Krankenhaus ab, da sich der Leiter der dortigen Reanimations-Abteilung sich ihm gegenüber aggressiv verhalte und ihm eher schaden werde. Außerdem ist er inzwischen nicht mehr in transportfähigem Zustand. Eine Verbringung ins Krankenhaus schätzt auch der Anwalt als lebensbedrohlich ein.

Sentsov erklärte in einem Brief, dass ihm Ärzte nicht helfen könnten, er sei nicht krank, sondern im Hungerstreik, und er werde den Hungerstreik auch nicht abbrechen.

7. August 2018

Auszug aus einer Erklärung vom Menschenrechtszentrum Memorial

In den letzten Jahren findet in Russland eine Verfolgungskampagne der Zeugen Jehovas statt, die mittlerweile einen großangelegten Charakter angenommen hat, nachdem das Oberste Gericht der Russischen Föderation am 20. April 2017 das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland zur extremistischen Organisation erklärt hatte. Die Kampagne verschärfte sich nochmals im April 2018, nachdem in verschiedenen Regionen Durchsuchungen durchgeführt und Beschlagnahmungen vorgenommen wurden, von denen Dutzende Gläubige betroffen waren; viele Angehörige der Glaubensgemeinschaft wurden strafrechtlich verfolgt und in Haft genommen. So gut wie alle wurden wegen Verstoßes gegen den Artikel 282 des StGB RF (Extremismusparagraph) angeklagt, ihnen drohen zwischen fünf bis zehn Jahren Haft.

Wir merken an, dass sich gegen die Verfolgung einer ganzen konfessionellen Gemeinschaft die Vertreter der Europäischen Union innerhalb der OSZE, die parlamentarische Versammlung des Europarates sowie russische und ausländische Menschenrechtsaktivisten ausgesprochen haben. Das Menschenrechtszentrum Memorial schließt sich der Kritik bedingungslos an. Wir fordern, die Verfolgung aller Zeugen Jehovas aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft sofort zu beenden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind uns 39 Verfolgte bekannt, von denen sich nicht weniger als 23 in Haft und 6 unter Hausarrest befinden. Darüber hinaus sind wir über 10 Zeugen Jehovas informiert, bei denen Prohibitivmaßnahmen zur Anwendung kamen, die nicht mit Freiheitsentzug verbunden sind. Diese Liste ist höchstwahrscheinlich nicht vollständig und wird ergänzt werden. Eine ständig aktualisierte Liste aller aufgrund ihres Glaubens verfolgten Zeugen Jehovas ist hier einsehbar.

Das Menschenrechtszentrum Memorial erklärt alle inhaftierten oder unter Hausarrest stehenden Zeugen Jehovas zu politischen Gefangenen und ruft zu ihrer sofortigen Freilassung auf. Weiter fordern wir die Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung derjenigen Gläubigen, die anderen Prohibitivmaßnahmen ausgesetzt sind.

Die Anerkennung on Personen als politische Gefangene durch Memorial bedeutet keine Übereinstimmung oder Billigung mit deren Ansichten, Äußerungen und Handlungen.

3. August 2018

Bischof Grigorij Michnow-Wajtenko, der für die orthodoxe Kirche Gefangene betreut, die in russischen Strafvollzugsanstalten einsitzen, ist der Besuch von Oleg Sentsov verweigert worden. Häftlinge sind gesetzlich berechtigt, Besuche von Geistlichen zu erhalten. Bischof Grigorij hatte sich zu diesem Zweck nach Salechard in die Ortschaft Charp begeben, wo sich das Lager befindet.

Der Leiter der Strafanstalt sei ihm sehr freundlich begegnet, bis er erfahren habe, wen er aufsuchen wolle. „Appelle an Gesetz, Vernunft, Gewissen und Barmherzigkeit“ seien erfolglos gewesen. Mit der Bemerkung „Ich sehe keinen Sinn darin, dass Sie Oleg Sentsov treffen“ wurde der Geistliche abgefertigt und umgehend herauskomplimentiert. Eine Reaktion auf seine Beschwerden gegen die Besuchsverweigerung, die einen eindeutigen Gesetzesverstoß darstellt, sei nicht erfolgt. Der Leiter des Menschenrechtsrats beim Präsidenten Michail Fedotov wurde über den Vorfall informiert.

Am 4. August wurde dann einem Geistlichen aus der Stadt Labytnangi erlaubt, Sentsov zu besuchen.

Vertretern von Amnesty International war der Zugang zu Sentsov ohne Angabe von Gründen verweigert worden. Angesichts des seit dem 14. Mai andauernden Hungerstreiks von Sentsov wollten ein Amnesty-Vertreter gemeinsam mit einem unabhängigen medizinischen Gutachter sich ein Bild von seinem Gesundheitszustand machen. Der stellvertretende Leiter des Vollzugsdienstes Valerij Balan betonte in seinem Schreiben an Amnesty, der Gesundheitszustand Sentsovs sei stabil.

3./4. August 2018

 

 

 

Inzwischen haben zwei weitere Verhandlungstage im Prozess gegen Ojub Titiev stattgefunden (am 26. Juli und 1. August), die ähnlich verliefen wie der erste Tag. Ausgesagt haben weitere Polizeimitarbeiter, die Titiev nicht kennen, die nicht an seiner Festnahme (bzw. beiden Festnahmen) beteiligt waren und keinerlei Aussage zum Sachverhalt machen konnten. In ihrem regionalen Polizeirevier ist keiner von ihnen Mitarbeitern in einer Uniform mit der Aufschrift GBR begegnet, keiner hat Fahrzeuge mit dieser Aufschrift gesehen. Titievs erste Festnahme hatten Personen in grünen Tarnuniformen mit dieser Aufschrift durchgeführt.

Detaillierte Aufzeichnungen über den Verlauf des dritten Verhandlungstages finden Sie hier; eine genaue Beschreibung von Titievs Festnahmen am 9. Januar hier.

Die nächste Verhandlung wurde für den 8. August anberaumt.

3. August 2018

 

 

Am 19. Juli hat der Prozess gegen Ojub Titiev begonnen. Nach Verlesung der Anklageschrift (Titiev wird Drogenmissbrauch zur Last gelegt) wurden die ersten der fast 70 von der Anklage benannten Zeugen vernommen. Es ging um den Tag und die Umstände der Festnahmen Titievs (er wurde am 9. Januar zweimal festgenommen). Allerdings konnte keiner der Zeugen Aussagen zu den Ereignissen dieses Tages machen, sie gaben fast immer an, sich nicht erinnern zu können.

Wie Galina Tarasova vom Menschenrechtszentrums Memorial betonte, waren „die heute als Zeugen der Anklage vernommenen Personen de facto keine Zeugen“.
Sie waren am Tag von Titievs Festnahme ihrer Arbeit nachgegangen, hatten jedoch von der Festnahme nichts mitbekommen. Ein Teil von ihnen arbeitet ohnehin in der Polizeiabteilung von Jalcha-Mochk, das ist 20 Kilometer vom Ort der Festnahme entfernt: „Ebenso hätte man Polizisten aus Kamtschatka als Zeugen der Anklage befragen können.“ Dieses Vorgehen bringe in das Strafverfahren das Element einer Show für die Öffentlichkeit hinein, um den Eindruck zu erwecken, dass es viele Zeugenaussagen gegen Titiev gebe. „In Wirklichkeit konnten diese Personen weder bei der Untersuchung noch jetzt vor Gericht etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen.“

Der nächste Verhandlungstermin ist für den 26. Juli vorgesehen.

22. Juli 2018

 

 

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, hat den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation in einem offenen Brief aufgefordert, die Rechte Ojub Titievs zu schützen. In ihrem Schreiben ruft sie u.a. dazu auf, an der Freilassung Titievs mitzuwirken und die Verhandlung an einen anderen Ort außerhalb Tschetscheniens zu verlegen, da Titiev dort nicht mit einem fairen Verfahren rechnen könne. Erst am 15. Juli hatte ein tschetschenischer Fernsehsender eine hetzerische Sendung über Ojub Titiev und weitere Memorial-Mitglieder ausgestrahlt, in der von einem „Informationskrieg der Aktivisten gegen Tschetschenien“ die Rede war. Mijatović bezieht sich in ihrer Argumentation auf eine Rechtsexpertise, die der Menschenrechtsrat beim russischen Präsidenten im vergangenen Monat veröffentlicht hatte und in der das Fazit einer fabrizierten Strafsache gezogen wird.

Der für den heutigen 18. Juli anberaumte Verhandlungstermin im Verfahren gegen Titiev wurde auf den 19. Juli vertagt, weil sein Anwalt Ilja Novikov heute nicht anwesend sein konnte.

18. Juli 2018

 

 

Jurij Dmitriev wurde nach Angaben seiner Tochter am 15. Juli aus Petrosavodsk in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 nach St. Petersburg gebracht, da eine erneute psychiatrische Untersuchung angeordnet wurde.

Dmitriev war am 27 Juni wegen angeblicher gewaltsamer sexueller Handlungen gegen Minderjährige unter 14 Jahren nach Art. 132, Abschn. 4b des russ. StGB verhaftet worden. Dieser Prozess läuft unabhängig von dem noch anhängigen Verfahren gegen Dmitriev, dessen Freispruch kürzlich kassiert und an das Stadtgericht zur Neuverhandlung zurückgewiesen wurde. In einem früheren psychiatrischen Gutachten im Rahmen des vorherigen Prozesses war Dmitriev psychische Gesundheit bescheinigt worden. Von der Verlegung seines Mandanten nach St. Petersburg erfuhr Dmitrievs Anwalt, Viktor Anufriev, während einer Verhandlung vor dem Obersten Gericht zur Anfechtung der Verhaftung von Dmitriev, als die zuständige Richterin die Nachricht verlas. Wer die Expertise durchführen soll, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

17. Juli 2018

 

 

Svetlana Gannuschkina und Oleg Orlov bei Kundgebung für Titiev festgenommen

 

In Tschetschenien hat das Stadtgericht von Schali die Haft Ojub Titievs, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial Groznyj, bis zum 22. Dezember verlängert. Zuvor hatte das Oberste Gericht der Republik Tschetschenien die Haft bereits zum 25. Juli verlängert. Nach Angaben von Titievs Anwalt, Petr Saikin, hatte das Oberste Gericht dazu kein Recht, daher verlängerte später das Stadtgericht die Haft erneut.

Zeitgleich wurden in Moskau auf dem Manegenplatz Svetlana Gannuschkina und Oleg Orlov, Vorstandsmitglieder von Memorial International, bei einer Kundgebung für Ojub Titiev festgenommen. Sie hielten Transparente mit der Aufschrift „Freiheit für Ojub Titiev“ in die Höhe. Gannuschkina und Orlov wurden auf die Polizeiwache gebracht. Dort wurde ein Protokoll wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht aufgenommen (§ 20.2. Ordnungsstrafrecht der RF, Verstoß gegen die Bestimmungen zu Organisation oder Durchführung einer Versammlung, Kundgebung, Demonstration, eines Marsches oder einer Einzelmahnwache), worauf beide wieder auf freien Fuß gesetzt wurden mit der Auflage am 8. August vor Gericht zu erscheinen. Beide haben mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen.

Wie wir bereits berichteten, wurde Titiev am 9. Januar 2018 verhaftet, weil angeblich bei einer Kontrolle seines Wagens ein Paket mit Marihuana gefunden worden sei. Am 10. Januar wurde er gemäß § 228.2 StGB RF (Erwerb und Besitz von Drogen in großem Umfang) angeklagt. Ojub Titiev bekennt sich nicht schuldig. Seine Kollegen sind überzeugt, dass das Verfahren vollständig fabriziert ist und die Beweise untergeschoben sind.

 

10. Juli 2018

 

 

Am 14. Juni hat das Europäische Parlament eine Resolution mit der Forderung nach Freilassung von Oleg Sentsov und weiteren politischen Gefangenen in Russland verabschiedet. Gegenstimmen kamen von rechten Parteien (AfD, Lega Nord u. a.) sowie von linken (Podemos, Die Linke u. a.).

Die Stellungnahme des Europa-Abgeordneten Helmut Scholz (Die Linke) legt nahe, dass dieses Abstimmungsverhalten keine grundsätzliche Ablehnung der Forderung nach Freilassung der Gefangenen bedeutet. Daher appelliert MEMORIAL Deutschland an die Europa-Abgeordneten der LINKEN, sich dem Appell neun weiterer Abgeordneter linker Parteien (aus Spanien, Italien, Griechenland und Frankreich) anzuschließen, die in einem Schreiben an den Vertreter Russlands bei der EU ausdrücklich die Freilassung von Sentsov und Koltschenko gefordert haben.

Nachfolgend der Aufruf von MEMORIAL Deutschland an die Europa-Abgeordneten der LINKEN

 

Sehr geehrte Europa-Abgeordnete der LINKEN,

am 14. Juni hat das Europäische Parlament eine Resolution mit der Forderung nach Freilassung von Oleg Sentsov und weiteren politischen Gefangenen in Russland verabschiedet.

Die Abgeordneten der linken Parteien, darunter auch die der LINKEN, haben dieser Resolution ihre Zustimmung verweigert.

Helmut Scholz hat in einer Erklärung zu diesem Abstimmungsverhalten erläutert, dass die LINKE die Resolution vor allem deshalb nicht mittragen wollte, weil sie Punkte enthielt, die "weit über den Rahmen einer Behandlung akuter Fälle der Verletzung von Menschenrechten hinausgingen“. Zudem fordere das EP mit der grundsätzlichen Ablehnung einer Zwangsernährung Sentsovs „damit im Kern und einer möglichen Zwangsfolge, ihn sterben zu lassen.“

Daraus geht jedoch hervor, dass die LINKE die Forderung nach Freilassung Sentsovs, Koltchenkos und weiterer politischer Gefangener als solche nicht ablehnt. Inzwischen haben neun weitere Abgeordnete linker Parteien, die ebenfalls gegen die Resolution gestimmt hatten, in einem Schreiben an den Ständigen Vertreter Russlands bei der EU Valentin Chizhov ausdrücklich die Freilassung von Sentsov und Koltschenko gefordert.

MEMORIAL International hat Oleg Sentsov und Oleksandr Koltchenko als politische Gefangene anerkannt. MEMORIAL Deutschland appelliert hiermit an Sie, sich diesen Abgeordneten anzuschließen und sich auch Ihrerseits mit einem Appell für die Freilassung Oleg Sentsovs und Oleksandr Koltschenkos an den Vertreter der Russischen Föderation zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand von MEMORIAL Deutschland

 

5. Juli 2018

 

 

 

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