Ojub Titiev ist heute vom Stadtgericht Schali zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, milderte das Urteil aber insofern etwas ab, als Titiev zur Ansiedlung in einer Strafkolonie verurteilt wurde.

Diese Strafe wird gewöhnlich gegen Personen verhängt, die Ersttäter sind und leichtere bis mittelschwere Straftaten begangen haben oder die sich aus Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben. In diesen Fällen sind etwas freizügigere Haftbedingungen vorgesehen (insbesondere im Hinblick auf die Bewachung und Besuchsregelungen).

Laut Gerichtsentscheid muss Titiev in Haft bleiben, bis das Urteil rechtskräftig wird. Titievs Anwalt Petr Saikin hat bereits erklärt, dass er gegen das Urteil Revision einlegen wird.

 

18. März 2019

 

 

 

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