Erklärung von MEMORIAL International

Die Inhaftierung des Menschenrechtlers Lev Ponomarev ist eine erneute Bestätigung dafür, wie repressiv, widerrechtlich und inhuman die russische Gesetzgebung zu Massenkundgebungen ist. Im Widerspruch zur Verfassung der Russischen Föderation sowie mehrmaligen Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichts verletzen russische Gerichte immer wieder das durch die Verfassung garantierte Recht der Bürger auf friedliche Versammlungen.

Die Gesellschaft MEMORIAL hält die Verfolgung Lev Ponomarevs für gesetzwidrig und fordert seine umgehende Freilassung.

6. Dezember 2018

 

MEMORIAL International nicht mehr im Menschenrechtsrat vertreten

Nachdem in diesem Jahr die russischen Präsidentschaftswahlen stattgefunden haben, wurde nun auch, wie üblich, der „Rat für Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte beim Präsidenten der Russischen Föderation, kurz „Menschenrechtsrat“ genannt, neu besetzt.

Anders als bei der letzten Neubesetzung, bei der es zuvor eine Internet-Abstimmung gegeben hatte, verlief das jetzige Verfahren hinter den Kulissen und völlig intransparent.

Dessen ungeachtet sind einige namhafte Menschenrechtler und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Rat aufgenommen worden – darunter erstmals die frühere Menschenrechtsbeauftragte für Perm Tatjana Margolina und die Leiterin von Grani Svetlana Makovezkaja, ebenfalls aus Perm, dann Igor Kaljapin („Komitee gegen Folter") und Pavel Tschikov („Agora") – sowie namhafte Juristen (die ehemalige Verfassungsrichterin Tamara Morschtschakova und der Anwalt Genri Reznik) im Rat vertreten, darüber hinaus ist Roman Romanov (der Leiter des GULAG-Museums) zu erwähnen.

Es fällt allerdings auf, dass von MEMORIAL International niemand mehr vertreten sein wird, ungeachtet der Expertise der Organisation in den hier relevanten Bereichen Menschenrechte und historische Aufarbeitung. Auch das langjährige Mitglied Sergej Krivenko, Leiter der Organisation „Grazhdanin i Armija“ (Bürger und Armee) und Vorstandsmitglied von MEMORIAL International, wurde nicht mehr aufgenommen.

4. Dezember 2018

 

Der von den Anwälten Ojub Titievs gestellte Antrag, ihren Mandanten zu entlassen und die Untersuchungshaft durch eine persönliche Bürgschaft zu ersetzen, ist vom Gericht am 26. November 2018 abgewiesen worden. Zu einer persönlichen Bürgschaft hatten sich Svetlana Gannuschkina, Leiterin der Flüchtlingshilfsorganisation Grazhdanskoe Sodejstvie, Mitglied des Menschenrechtszentrums Memorial und Vorstandsmitglied bei Memorial International, sowie Grigorij Javlinskij bereit erklärt.

Javlinskij, der am Verhandlungstag des 26. November anwesend war, beschrieb in einer Rede vor Gericht, Titiev habe den Einwohnern Tschetscheniens in den schwierigsten Kriegsjahren geholfen, viele Male das eigene Leben riskiert, die Menschen vor Folter geschützt, alle seine Aktivitäten darauf ausgerichtet, das menschliche Leben und die Würde in Not geratener einfacher Menschen zu bewahren. „Aus Respekt für das tschetschenische Volk, aus Respekt für die Wahrheit, für die Zukunft Tschetscheniens und Russlands bitte ich Sie, meine Garantie zu akzeptieren und die vorbeugende Haftmaßnahme Titievs zu ändern.“, schloss Javlinskij.

Das Gericht erkannte die Reputation Javlinskijs und Gannuschkinas zwar an, sah darin aber keine ausreichende Grundlage angesichts der angeblichen Schwere der Anklage, dem Antrag stattzugeben. In der Verhandlung versuchte die Verteidigung ebenfalls zu erwirken, dass Titiev den Prozesstagen nicht mehr im Käfig beiwohnen muss, sondern neben seinen Anwälten auf der Bank Platz nehmen darf. Auch dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.

Der nächste Verhandlungstag ist für den 10. und 11. Dezember angesetzt.

3. Dezember 2018

 

Jurij Dmitriev, Leiter des Memorialverbands in Karelien, war ursprünglich am 5. April 2018 vom Vorwurf der Pornographie freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt worden. Bereits im Rahmen dieses ersten Verfahrens hatte sich Dmitriev einer gerichtsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen. Schon das damalige Gutachten hielt ausdrücklich fest, dass er nicht pädophil sei. Am 27. Juni wurde Dmitriev erneut verhaftet, diesmal wegen angeblicher gewaltsamer sexueller Handlungen gegen Minderjährige unter 14 Jahren nach Art. 132, Abschn. 4b des russ. StGB. Die Staatsanwaltschaft von Karelien und die Großmutter von Dmitrievs Pflegetochter war gegen den Freispruch vom April in Revision gegangen.

Es folgte eine erneute psychiatrische Untersuchung in St. Petersburg, die ihm nun in einem Gutachten vollständige psychische Gesundheit bescheinigt und keinerlei psychische Abweichungen oder pädophile Neigungen feststellt. Der nächste Verhandlungstag ist für den 18. Dezember anberaumt und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Jurij Dmitriev seit vielen Jahren die Geschichte des sowjetischen Terrors in Karelien erforscht. Seiner Arbeit ist es zu verdanken, dass die Namen von über 13.000 Opfern ermittelt und in einem Gedenkbuch verzeichnet wurden. Sein Name ist außerdem vor allem mit der Gedenkstätte Sandormoch bei Medvezhgorsk verbunden, wo während der Zeit des Großen Terrors Tausende von Menschen erschossen wurden.

3. Dezember 2018

 

 

Angeklagte im Verfahren „Set“ erklären Hungerstreik

Wegen wiederholter Verletzung des Versammlungsrechts und des Aufrufs zur Teilnahme an der nicht genehmigten Solidaritätsaktion „Für unsere und eure Kinder“ zur Unterstützung der Gefangenen im Rahmen der Verfahren „Novoe Velitschie“ und „Set“ ist am Abend des 1. Dezember Lev Ponomarev, Vorsitzender der Bewegung Für Menschenrechte, festgenommen worden. Es wurde ein Protokoll aufgenommen, danach wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihm drohen 30 Tage Haft oder bis zu 300 000 Rubel Strafe. Die Verhandlung ist für den 5. Dezember anberaumt.

Das Menschenrechtszentrum Memorial betrachtet die Verhafteten im Verfahren „Novoe Velitschie“ als politische Gefangene. Den Festgenommenen der Organisation „Set“ wurden, wie wir bereits berichteten, Waffen untergeschoben, ihre Geständnisse durch massive Folter erpresst. Dmitrij Ptschelinzev und Andrej Tschernov, beide Angeklagte im Verfahren „Set“ sind am 29. November aus Protest gegen die Haftbedingungen in den Hungerstreik getreten.

3. Dezember 2018

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