Das Oberste Gericht in Karelien hat den Revisionsanträgen gegen das am 5. April im Verfahren gegen Dmitriev verkündeten Urteil stattgegeben.

Das Stadtgericht von Petrozavodsk hatte Dmitriev vom Vorwurf der Pornographie freigesprochen. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Großmutter vom Dmitrievs Pflegetochter Berufung eingelegt. Die Anklagevertretung hatte verlangt, zum Verfahren noch den Beauftragten für Kinderrechte sowie einen Psychologen hinzuzuziehen, der ein Gutachten über Dmitrievs Pflegetochter erstellen sollte.

Das karelische Oberste Gericht hob am 14. Juni das ergangene Urteil auf und verwies das Verfahren an das Stadtgericht von Petrozavodsk – in anderer Besetzung – zurück, da „neue Umstände“ bekannt geworden seien. Die ausführliche schriftliche Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor.

 

15. Juni 2018

 

 

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