Die außerplanmäßige Überprüfung des Zentrum für Information und Aufklärung von Memorial (NIPC) in Moskau durch das Justizministerium, die die Organisation im Hinblick auf eine mögliche Verzeichnung als „ausländischer Agent“ untersuchen sollte, wurde inzwischen abgeschlossen. Anders als befürchtet, ist es nicht – wie zuvor in vielen anderen Fällen - zu einer Registrierung als „Agent“ gekommen.

Es wurden lediglich einige Bestimmungen in der noch aus dem Jahre 1996 stammenden Satzung beanstandet, die nicht mehr der heutigen Gesetzgebung entsprechen.

Die erforderlichen Satzungsänderungen (und die obligatorische Umregistrierung) werden in der nächsten Zeit vorgenommen.

13. Februar 2019

 

 

 

Am 10. Februar 2019 fanden in mehreren Städten Russlands Aktionen unter dem Motto „Marsch der zornigen Mütter“ zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko und anderen politischen Häftlingen statt.

Anastasija Schevtschenko, die am 21. Januar 2019 wegen Mitarbeit in der als unerwünscht eingestuften Organisation „Otkrytaja Rossija“ („Offenes Russland“) verhaftet wurde und die derzeit unter Hausarrest steht, eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren droht. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Schevtschenko als politische Gefangene anerkannt.

Auslöser für die Demonstrationen war der Tod von Schevtschenkos Tochter, die während des Hausarrests der Mutter auf die Intensivstation gebracht werden musste und dort schließlich verstarb. Zu den Aktionen, die von den Behörden nicht genehmigt worden waren, kam es in 14 Städten Russlands. In Moskau, wo mehrere Hundert Menschen an dem Marsch teilnahmen, wurden mindestens zwei Personen zunächst verhaftet und später wieder auf freien Fuß gesetzt; die Polizei nahm ein Protokoll wegen geringfügigem Hooliganismus auf. In St. Petersburg wurden nach Angaben von OVD-Info acht Personen festgenommen, von denen zwei aus dem Gefangenentransporter fliehen konnten. Später am Tag ließ man vier der Festgenommenen wieder frei, zwei von ihnen, Marija Koshevatova, Mitglied der Partei Jabloko, und Svetlana Utkina, Organisatorin der Demonstration in Petersburg, verbrachten 48 Stunden auf der Polizeiwache.

Gegen Koshevatova wurde wegen wiederholter Verletzung des Versammlungsrechts bereits eine Strafe von 250 000 Rubeln (ca. 3375,- Euro) verhängt. Koshevatova hatte ein Putin-kritisches Plakat entrollt. Svetlana Utkina wurde ebenfalls auf der Grundlage desselben Artikels angeklagt. In Machatschkala suchten Sicherheitskräfte am 10. Februar die Wohnung von Natalja Sacharova auf, Organisatorin der örtlichen Kundgebung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits außer Haus befand. Die Männer erschreckten die dort anwesenden minderjährigen Kinder der Aktivistin, was diese veranlasste, anstelle der Demonstration lediglich eine Einzelkundgebung zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko abzuhalten, um weitere Konflikte mit den Behörden zu vermeiden.

12. Februar 2019

 

 

 

 

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Am 6. Februar hat das Zhelesnodorozhnyj-Bezirksgericht von Orel den dänischen Staatsbürer Dennis Christensen zu sechs Jahren Straflager verurteilt – weil er „unter Ausnutzung seiner geistigen Autorität“ aktiv bei den „Zeugen Jehovas“ in Orel mitwirkte.

Vor fast zwei Jahren, am 20. April 2017, hat das Oberste Gericht in Russland die „Zeugen Jehovas“ in Russland als „extremistische Organisation" verboten. Mit dieser schändlichen und widerrechtlichen Entscheidung steht Russland in einer Reihe mit höchst fragwürdigen Regimen. Die „Zeugen Jehovas“ wurden auch in Hitler-Deutschland unerbittlich verfolgt. In allen demokratischen Ländern können sie ihren Glauben indes ungehindert praktizieren. Infolge des Verbots sind heute in unserem Land bereits Dutzende von Anhängern dieser Lehre inhaftiert. Jetzt ist erstmals in einem Urteil eine Freiheitsstrafe verkündet worden.

Die von der russischen Verfassung deklarierte Gewissensfreiheit ist in Russland inzwischen eine ebensolche Fiktion wie seinerzeit in der UdSSR. Die sechs Jahre Haft, die Christensen dafür erhielt, dass er sein durch die Verfassung garantiertes Recht auf Religionsfreiheit ausübte, entsprechen den Strafmaßen, die zu Zeiten der Sowjetmacht gegen die „Zeugen Jehovas“ verhängt wurden.

Es ist absurd, dass die unter dem Sowjetregime verurteilten „Zeugen Jehovas“ (Memorial kennt Hunderte solcher zerstörter Lebensläufe) nach dem Rehabilitierungsgesetz von 1991 als Opfer politischer Repressionen gelten, während die heutigen Anhänger der „Zeugen Jehovas“ wieder inhaftiert werden.

Dieses Urteil bestätigt erneut, wie unangemessen die russische „antiextremistische“ Gesetzgebung ist, die es zulässt, so gut wie jeden als Extremisten einzustufen.

Wir fordern, das verfassungswidrige Verbot der „Zeugen Jehovas“ aufzuheben.

Dennis Christensen und die übrigen inhaftierten Anhänger der „Zeugen Jehovas“ halten wir für Gewissensgefangene und fordern ihre unverzügliche Freilassung.

 

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

 

8. Februar 2019

 

 

 

In einem Strafverfahren droht erstmals eine Haftstrafe

In mehreren russischen Städten ist es in letzter Zeit zu Verfolgungsmaßnahmen gegen Mitglieder von „Otkrytaja Rossija“ („Offenes Russland“) gekommen, mit der Begründung, es handele sich um eine in Russland „unerwünschte Organisation“, mit der jegliche Zusammenarbeit untersagt ist. Das entsprechende Gesetz, das die Registrierung ausländischer unerwünschter Organisationen vorschreibt und jegliche Kooperation mit ihnen unter Strafe stellt, wurde 2015 verabschiedet. Welche Vereine das betrifft, wird vom Generalstaatsanwalt oder seinem Vertreter in Absprache mit dem Außenministerium festgelegt. Bisher sind hier 15 Organisationen verzeichnet, darunter seit April 2017 auch zwei in Großbritannien ansässige Verbände von OpenRussia, gegründet von Michail Chodorkovskij.

Die in Russland aktive Bewegung „Oktrytaja Rossija“ ist aber mit den zuletzt genannten nicht verbunden. Da es sich um keine ausländische Organisation handelt, kann das Gesetz von 2015 auf sie nicht angewendet werden, und eine Zusammenarbeit mit ihr oder Aktionen für sie stellen somit auch nach russischem Recht keinen Straftatbestand dar.

Haussuchungen waren bei mehreren Aktivisten von „Otkrytaja Rossija“ bereits 2017 durchgeführt worden. In den letzten Wochen kam es zu Drangsalierungen und Haussuchungen bei Aktivisten in Wolgograd, Pskov, Krasnodar, Kurgan, Rostov am Don, Uljanovsk und Kazan. Michail Kusovkov in Kurgan wurde wegen seiner Mitarbeit in einer „unerwünschten Organisation“ zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubeln verurteilt. In Wolgograd wurde ein Verfahren wegen desselben „Delikts“ gegen Roman Sajzev eingeleitet, das in diesem Fall vor allem darin bestand, dass er in den sozialen Netzen über das gerade gegen Anastasia Schewtschenko eingeleitete Verfahren berichtet hatte. Letztere war am 21. Januar in Rostov am Don nach einer Haussuchung verhaftet worden, nachdem am 18. Januar ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden war.

Am 23. Januar wurde Anastasija Schevtschenko in den Hausarrest überstellt. Sie ist alleinerziehende Mutter. Ihre 17jährige Tochter, die in diesen Tagen lebensgefährlich erkrankte, durfte sie erst unmittelbar vor ihrem Tode kurz im Krankenhaus besuchen.

Bei diesem Verfahren geht es erstmals nicht mehr nur um eine Ordnungsstrafe. Da sie im Jahre 2018 nach der Teilnahme an Kundgebungen, die "Otkrytaja Rossija" organisiert hatte, bereits zweimal zu einer Ordnungsstrafe verurteilt wurde, könnte ihr jetzt nach Art. 284.1 eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren drohen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Anastasija Schevtschenko als politische Gefangene verzeichnet. Sie und andere, die verwaltungs- und strafrechtlich verfolgt würden, würden allein wegen ihrer Zusammenarbeit mit Oktrytaja Rossija zur Rechenschaft gezogen, die eine gewaltlose, legitime oppositionelle Tätigkeit ausübe.

Amnesty International hat zu einer Eilaktion (urgent action) zu ihrer Unterstützung aufgerufen.

11. Februar 2019

 

 

 

Hinweis:

Im Vorfeld zu einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Roter Ochse in Halle wurde am 4. Februar ein Interview mit Anke Giesen zur Situation der Memorial-Verbände und zur Geschichtspolitik in Russland bei Radiocorax aufgezeichnet, das Sie jetzt hier nachhören können.

6. Februar 2019

 

Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top