Am 21. Oktober fand im Hauptsitz der Nachrichtenagentur Interfax unter der Bezeichnung „Operation 'Liquidierung der Menschenrechte'“ eine Pressekonferenz von Menschenrechtsaktivisten statt. Es ging um die Verfolgung von Aktivisten und Menschenrechtlern, darunter der Bewegung Lev Ponomarevs: „Za prava tscheloveka“. Teilnehmer der Konferenz waren Valerij Borschtschev, Co-Vorsitzender der Moskauer Helsinki-Gruppe, Svetlana Gannuschkina, Vorsitzende der Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe Sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), Aleksandr Tscherkassov, Vorstandsvorsitzender des Menschenrechtszentrums Memorial, Lev Ponomarev, Direktor der Bewegung „Za prava tscheloveka“.

Am 15. Oktober war bekannt geworden, dass das Justizministerium die Auflösung dieser Bewegung fordert. Auf der Pressekonferenz wurde eine Erklärung zur Unterstützung von „Za prava tscheloveka“ veröffentlicht, die zu diesem Zeitpunkt schon mehr als 100 Menschenrechtsaktivisten unterschrieben hatten. Wir bringen die Erklärung in deutscher Übersetzung.

Memorial International ist am 22. Oktober zu einer Geldstrafe von insgesamt 400.000 Rubeln (ca. 5.650 Euro) verurteilt worden (300.000 Rubel entfallen auf die Organisation, 100.000 auf den Vorsitzenden Jan Raczynski).

Das ist das erste von mehreren noch anstehenden Verfahren.

Im Sommer dieses Jahres erhielt Memorial International zehn „Protokolle“, d. h. Bescheide wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungsstrafrecht, worauf ein entsprechendes Verfahren folgt. Die Organisation habe es unterlassen, in den sozialen Netzen (Facebook, Youtube) ihren Status als „ausländischer Agent“ zu vermerken. Analoge Protokolle (insgesamt zwei) gingen auch ans Menschenrechtszentrum Memorial und dessen Vorsitzenden Alexander Tscherkassov. Sie gehen auf eine Anzeige zurück, die FSB-Mitarbeiter in Inguschetien im August dieses Jahres erstattet hatten. Für jede einzelne Facebook- oder Youtube-Seite wurden zwei Protokolle erstellt (jeweils eine für die Organisation und für den Leiter).

Im heutigen Verfahren wies der Anwalt von Memorial darauf hin, dass der „Agenten-Status“ sowohl auf der Website als auch auf den Seiten bei Facebook und Youtube angegeben sei, es bestehe jedoch keine Notwendigkeit, den Vermerk zusätzlich noch auf jeder einzelnen Facebook-Publikation anzubringen. Eben darauf besteht jedoch die staatliche Aufsichtsbehörde.

Wenn in den noch bevorstehenden Verfahren ähnlich geurteilt wird, wird Memorial International Strafzahlungen in Höhe von annähernd 30.000 Euro zu leisten haben. Der nächste Gerichtstermin für Memorial International wie auch für das Menschenrechtszentrum ist für den 1. November anberaumt.

22. Oktober 2019

 

 

 

Die Menschenrechtsorganisation „Za prava tscheloveka“ (Für Menschenrechte) ist von der Schließung bedroht. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Antrag ans Oberste Gericht gestellt.

Die Bewegung „Za prava tscheloveka“ wurde 1997 gegründet und ist ein Bündnis von einigen Dutzend Menschenrechtsorganisationen aus den meisten russischen Regionen. 2014 wurde sie bereits zum „ausländischen Agenten“ erklärt, aber bald darauf wieder aus diesem Verzeichnis gelöscht. Am 12. Februar 2019 registrierte das Justizministerium die Organisation, die zwischenzeitlich aus Zuschüsse aus dem Präsidentenfonds erhalten hatte, jedoch erneut als „Agenten“.

Das Justizministerium begründet sein Vorgehen damit, dass Satzung der Organisation nicht den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Dies hatte eine außerplanmäßige detaillierte Überprüfung der NGO Anfang des Jahres ergeben. Außerdem sei „Za prava tscheloveka“ mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Letzteres hing damit zusammen, dass die Organisation sich auf ihren Publikationen nicht ausdrücklich als „ausländischer Agent“ gekennzeichnet hatte (wie es das das berüchtigte „Agentengesetz“ vorschreibt).

Die Satzung war 2014 verabschiedet und von den Behörden genehmigt worden. Danach wurden jedoch einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Die Organisation hatte dem Justizministerium schriftlich vorgeschlagen, bei der nächsten Vollversammlung in diesem Herbst die erforderlichen Satzungsänderungen durchzuführen. Das Ministerium hat darauf nicht reagiert.

16. Oktober 2019

Neubesetzungen im Menschenrechtsrat

Michail Fedotov ist von Präsident Putin von seinem Amt als Vorsitzender des Menschenrechtsrats beim Präsidenten entbunden worden, wie es heißt, aus Altersgründen. Er ist im September 70 Jahre alt geworden und hat damit die Altersgrenze für Staatsbedienstete erreicht. Putin hätte seine Amtszeit zwar vertraglich verlängern können, machte aber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, obwohl die Mehrheit der Mitglieder des Menschenrechtsrats ihn in einem Schreiben ausdrücklich darum gebeten hatten. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem die ehemalige Verfassungsrichterin Tamara Morschtschakova, die Journalisten Nikolaj Svanidze und Leonid Nikitinskij, die Politologin Jekaterina Schulman, der Anwalt Genri Reznik, der Leiter von „Agora“ Pavel Tschikov sowie der Verfassungsrechter Ilja Schablinskij.

Zum Nachfolger Fedotovs wurde der Journalist und derzeitige Vorsitzende der Gesellschaftskammer Valerij Fadeev ernannt. Er ist Mitglied im obersten Rat der Partei „Einiges Russland“. Fadeev hatte seinerzeit das brutale Vorgehen der Polizei gegen die Kundgebungen am 26. März und 12. Juni 2017 ausdrücklich gelobt.

Mit der Neubesetzung des Vorsitzes war es indes nicht getan, es folgten weitere personelle Änderungen im Menschenrechtsrat. Ihren Sitz im Rat verlor nicht nur Fedotov selbst, sondern auch Jekaterina Schulman (die weniger als ein Jahr Mitglied war), Pavel Tschikov, Ilja Schablinskij und Jevgenij Bobrov (Leiter der Menschenrechtsorganisation „Voschod“). Tamara Morschtschakova, die nach diesen Änderungen in ihrer Mitgliedschaft keinen Sinn mehr sieht, hat von sich aus erklärt, aus dem Rat auszuscheiden.

Neu aufgenommen wurden der kürzlich im Rahmen eines Gefangenenaustauschs aus ukrainischer Haft freigekommene Journalist Kirill Vyschinskij (Direktor der Nachrichtenagentur "Rossija segodnja"), Tatjana Merzljakova (Menschenrechtsbeauftragte für das Gebiet Sverdlovsk) und Alexander Totschenov (stellvertretender Sekretär der Gesellschaftskammer).

21. Oktober 2019

 

 

Am 14. Oktober hat das Moskauer Stadtgericht das Urteil gegen Konstantin Kotov bestätigt und die Revision abgewiesen. Kotov war am 5. September nach Art. 212.1 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er zuvor mehrere Ordnungsstrafen erhalten hatte.

Die Staatsanwaltschaft behauptete, in Kotovs Aktionen eine reale Gefahr zu sehen, weil sie einen Verstoß gegen Verkehrsregeln dargestellt und das Passieren von Straßen und Wegen zu Sehenswürdigkeiten der Stadt behindert hätten.

Das russische Verfassungsgericht hatte im Hinblick auf die Verfassungskonformität von Art. 212.1 ausdrücklich festgehalten, dass er nicht beim Vorliegen rein formaler Ordnungsstrafen anzuwenden sei, sondern nur, wenn die inkriminierten Handlungen zu einer realen öffentlichen Gefährdung geführt hätten.

Konstantin Kotov hatte in erster Linie regelmäßige Einzelmahnwachen zur Unterstützung politischer Gefangener, darunter insbesondere Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko, durchgeführt.

15. Oktober 2019

 

 

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