Die Menschenrechtsorganisation „Za prava tscheloveka“ (Für Menschenrechte) ist von der Schließung bedroht. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Antrag ans Oberste Gericht gestellt.

Die Bewegung „Za prava tscheloveka“ wurde 1997 gegründet und ist ein Bündnis von einigen Dutzend Menschenrechtsorganisationen aus den meisten russischen Regionen. 2014 wurde sie bereits zum „ausländischen Agenten“ erklärt, aber bald darauf wieder aus diesem Verzeichnis gelöscht. Am 12. Februar 2019 registrierte das Justizministerium die Organisation, die zwischenzeitlich aus Zuschüsse aus dem Präsidentenfonds erhalten hatte, jedoch erneut als „Agenten“.

Das Justizministerium begründet sein Vorgehen damit, dass Satzung der Organisation nicht den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Dies hatte eine außerplanmäßige detaillierte Überprüfung der NGO Anfang des Jahres ergeben. Außerdem sei „Za prava tscheloveka“ mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Letzteres hing damit zusammen, dass die Organisation sich auf ihren Publikationen nicht ausdrücklich als „ausländischer Agent“ gekennzeichnet hatte (wie es das das berüchtigte „Agentengesetz“ vorschreibt).

Die Satzung war 2014 verabschiedet und von den Behörden genehmigt worden. Danach wurden jedoch einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Die Organisation hatte dem Justizministerium schriftlich vorgeschlagen, bei der nächsten Vollversammlung in diesem Herbst die erforderlichen Satzungsänderungen durchzuführen. Das Ministerium hat darauf nicht reagiert.

16. Oktober 2019

Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top