Im Juni 2019 wurde Ojub Titiev auf Bewährung aus der Haft entlassen. Memorial hat die Vertretung in Grozny inzwischen geschlossen, da die Sicherheit der Mitarbeiter dort nicht gewährleistet werden kann, Ojub Titiev ist nach Moskau umgezogen. In zwei Interviews äußert sich Titiev ausführlich zu verschiedenen Themen wie die Zeit in Haft, Natalja Estemirova, Tschetschenien, Putin und Kadyrov. Wir bringen das Wichtigste aus beiden Interviews in Übersetzung.

 

Umzug nach Moskau

Wann sind Sie nach Moskau gezogen und wann wurden Sie aus der Lagerhaft entlassen?

Aus dem Lager wurde ich am 21. Juni entlassen. Hierher [nach Moskau] bin ich dann am 10. Juli gekommen. Ich hatte Probleme mit den Zähnen. Ich bekam Implantate und danach bin ich nach Moskau umgezogen. [Als Ojub im Januar 2018 verhaftet wurde, fuhr er gerade zum Zahnarzt, wo er eine Prothese bekommen sollte. In der Untersuchungshaft erlaubte man ihm fast einen Monat nicht, einen Zahnarzt aufzusuchen, obwohl Titiev unter Schmerzen litt und keine feste Nahrung zu sich nehmen konnte.] Hier habe ich mich zur Registrierung sofort an die entsprechenden Behörden gewandt. Und höchstwahrscheinlich muss ich mich in regelmäßigen Abständen bei der Bezirkspolizei melden.

Sie wurden auf Bewährung entlassen. Schränkt dieser Status in irgendeiner Form Ihre Arbeit als Menschenrechtsaktivist ein?

Er schränkt die Mobilität ein, ich kann nicht fahren, wohin ich will. Ich arbeite im Büro, in dem Sinne ist es eine Einschränkung. Wenn ich irgendwo hinfahren möchte, muss ich das kundtun und eine entsprechende Erlaubnis der Rechtsorgane einholen.

Repressalien gegen Memorial Perm - Strafverfahren eingeleitet

Vom 5. bis 11. August 2019 unternahmen Freiwillige unter der Leitung von Memorial Perm im Kreis Kudymkar in der Region Perm die Exkursion „Auf Flüssen des Gedenkens“.

Diese Exkursionen sind in der Region Perm längst zur Tradition geworden – sie finden seit gut 20 Jahren jeden Sommer statt. Zum Teil schwer zugängliche Standorte ehemaliger Lager werden aufgesucht, Friedhöfe gepflegt, Gedenkzeichen errichtet und vieles mehr.

Im Unterschied zu anderen Orten verlief die Aktion im Kreis Kudymkar jedoch nicht ungestört.

Die Teilnehmer hatten sich nach Galjaschor – eine seit 40 Jahren nicht mehr bewohnte, nur mit einem Traktor erreichbare Ortschaft - begeben, um einen Friedhof litauischer und polnischer Sondersiedler zu pflegen. In Velva-Basa und in Schavrol sollten Gedenkzeichen aufgestellt werden. In Velva-Basa wurde dies verhindert - eine lokale Verwaltungsangestellte erklärte, die erforderliche Genehmigung dafür liege nicht vor.

In Galjaschor tauchte abends die Polizei auf. Die Expeditionsteilnehmer wurden Verhören unterzogen, einige bis um zwei Uhr nachts. Man drohte ihnen mit einem Strafverfahren, da sie gesetzwidrig gerodet hätten, obwohl sie keinerlei Bäume gefällt hatten: „Wir haben den Rasen beim Mahnmal gemäht, den Friedhof in Ordnung gebracht, Dürrholz beseitigt, den Grabstein gesäubert. Und wir haben den Zaun repariert, der durch Sturmschäden - durch umgestürzte Bäume - zerstört worden war“ – so Robert Latypov von Memorial Perm. Die tatsächlich vorhandenen Baumstümpfe stammten von Bäumen, die schon vor langer Zeit gefällt wurden, „und der Förster hat dies in unserem Beisein der Polizei mitgeteilt“ (Latypov).

Am Tag darauf kam die Polizei erneut und vernahm auch die Litauer, die an der Expedition teilgenommen hatten. Die litauische Initiativgruppe wandte sich in diesem Zusammenhang an die litauische Botschaft in Russland.

Inzwischen wurde ein zweites Strafverfahren eingeleitet, und zwar gegen den Gastgeber, der die litauischen Exkursionsteilnehmer bei sich untergebracht hatte. Angeblich seien sie nicht ordnungsgemäß registriert worden. Dafür drohen ihm bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.

 

23. August 2019

Ein Moskauer Bezirksgericht hat am 8. August die Journalistin der „Novaja gazeta“ Jelena Milaschina zu einer Geldstrafe von 15.000 Rubeln verurteilt. Sie hatte gemeinsam mit Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov an einer Kundgebung zum Gedenken an die Ermordung Natalja Estemirovas teilgenommen.

Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov waren bereits am 31. Juli zu Strafzahlungen in Höhe von 150.000 bzw. 10.000 Rubeln verurteilt worden.

Milaschinas Anwalt wies auf eine Reihe von Rechtsverstöße hin und stellte mehrere Anträge, die jedoch sämtlich abgelehnt wurden. Vor allem forderte er die Einstellung des Verfahrens wegen Fehlens eines Strafbestandes.

 

8. August 2019

 

 

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Menschenrechtsverletzungen bei Kundgebungen

 

Die International Federation for Human Rights (FIDH) und ihre Mitgliedsorganisationen, das Menschenrechtszentrum Memorial, das Antidiskriminierungszentrum Memorial sowie die Organisation „Grashdanski Kontrol“ [Bürger Kontrolle] rufen die russischen Behörden dazu auf, die Teilnehmer der friedlichen Protestaktionen freizulassen, alle Anklagen gegen sie fallenzulassen sowie die unabhängigen Kandidaten für die Wahlen zur Moskauer Duma am 8. September 2019 zuzulassen.

Nachdem die Moskauer Wahlkommission aus weit hergeholten Gründen den Oppositionskandidaten untersagt hat, für die Moskauer Duma zu kandidieren, begann in der russischen Hauptstadt eine Welle friedlicher Proteste für freie Wahlen. Die russische Nationalgarde und die Polizei haben die Proteste brutal niedergeschlagen und das Recht der russischen Bürger auf Anteilnahme am politischen Prozess, das Recht auf friedliche Versammlungen sowie weitere bürgerliche und politische Rechte auf grobe Weise verletzt. Während einige vorangegangene Demonstrationen von den Behörden genehmigt wurden, einschließlich der am 10. August, die die zahlreichste der jüngsten Geschichte des Landes war, lehnten die Moskauer Behörden den Antrag auf eine weitere Demonstration am 17. August ab. Daher bleibt anzunehmen, dass die Verhaftungen und Verprügelungen am kommenden Samstag weiter gehen werden. Jan Raczynski, Vorstandsmitglied beim Menschenrechtszentrum Memorial, einer führenden russischen Menschenrechtsorganisation, nahm an jeder der Versammlungen teil.

„Die Regierung ist der Meinung, dass man seine Rechte nur mit Genehmigung der Beamten wahrnehmen darf, und jeder, der eine andere Meinung vertritt, wird als Bedrohung und Feind wahrgenommen“, sagt Raczynski.

Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov (beide Vorstandsmitglieder von Memorial International) sind heute von einem Moskauer Bezirksgericht nach dem Ordnungsstrafrecht (Art. 20.2) zu erheblichen Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten am 15. Juli – dem zehnten Jahrestag der Ermordung Natalja Estemirovas – eine (nicht genehmigte) Mahnwache abgehalten und darauf hingewiesen, dass die Tat bis heute nicht aufgeklärt wurde. Das Verfahren gegen die dritte Teilnehmerin, Jelena Milaschina (Novaja gazeta), wurde für den 8. August anberaumt.

Alexander Tscherkassov wurde die Zahlung von 10.000 Rubeln auferlegt (umgerechnet ca. 140 EUR). Svetlana Gannuschkina dagegen 150.000 Rubel (ca. 2.120 EUR). Sie hatte bereits am 8. Juli 2018 gemeinsam mit Oleg Orlov eine Mahnwache für den damals inhaftierten Ojub Titiev durchgeführt und war deshalb bereits ebenso wie Oleg Orlov zu einer Strafzahlung verurteilt worden. Daher legte man ihr nunmehr einen „wiederholten Verstoß gegen die Regeln zur Durchführung von Mahnwachen“ zur Last.

Svetlana Gannuschkina beruft sich auf das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit das sowohl von der russischen Verfassung (Art. 29 und 31) sowie von der Europäischen Konvention (Art. 10 und 11) garantiert wird. „Wir haben dabei die öffentliche Ordnung nicht gestört und niemandem Unannehmlichkeiten bereitet“, betont sie in einer schriftlichen Stellungnahme, die zu den Akten genommen wurde.

Darüber hinaus verweist sie auf einen Artikel im Ordnungsstrafrecht, demzufoge „eine Handlung nicht als Verstoß gegen das Ordnungsstrafrecht anzusehen ist, wenn sie aufgrund äußerster Notwendigkeit“ erfolgte. Eben dies sei hier der Fall: Im Mordfall Estemirova „werden keinerlei Ermittlungen durchgeführt, es wird nichts unternommen, um die Täter und Auftraggeber des Mordes ausfindig zu machen. In dieser Situation bleibt uns nichts anderes übrig, als uns an die Öffentlichkeit und an die höchste russische Staatsführung in der Person Präsident Putins zu wenden.“

 

30. Juli 2019

 

 

 

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