In diesen Tagen fanden und finden zwei Berufungsverfahren statt, die Oleg Orlov beantragt hat.

Dabei geht es um zwei Verfahren:

Am 29. Mai wurde die Klage Orlovs gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ verhandelt und, wie nicht anders zu erwarten, abgewiesen.
Wie sich am Verlauf der Verhandlung zeigt, geht es bei der Verzeichnung als „ausländischer Agent“ inzwischen längst nicht mehr wie seinerzeit um finanzielle Förderung aus dem Ausland, sondern um „informationelle Unterstützung“, z. B. durch ausländische Medien, in dieser Lesart schon allein durch bloßen Kontakt gegeben ist, etwa dadurch, ein Interview gegeben hat.

Am 7. Juni (11 Uhr Ortszeit) wird im Moskauer Stadtgericht das Berufungsverfahren gegen das Urteil vom 27. Februar verhandelt. Anders als zu erwarten gewesen wäre und es den Vorschriften entspräche, wurde Orlov noch vor Abschluss dieses Verfahrens aus Moskau weg nach Sysran gebracht.

Zu Verhandlungen wird Orlov per Video zugeschaltet. Am 29. Mai allerdings war dies jedoch nur „einseitig“ der Fall, er selbst konnte niemanden im Gerichtssaal sehen. 

Am 6. Juni – am Vorabend der Verhandlung – wird MEMORIAL Deutschland mit der Gesellschaft für bedrohte Völker vor der Botschaft der Russischen Föderation stehen und die Freilassung von Oleg Orlov fordern.

2. Juni 2024

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