Zum aktuellen Stand der Dinge
Nach den Demonstrationen in Moskau am 27. Juli 2019 leitete das Ermittlungskomitee ein Verfahren wegen Massenunruhen (§ 212 StGB RF) ein. Diese konnten nicht bewiesen werden, dennoch wurden seither über 31 Personen – Demonstrationsteilnehmer, zufällige Passanten und Blogger - angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Extremismus, Bedrohung von Richtern sowie mehrfacher Verstoß gegen das Versammlungsrecht. 19 Personen wurden bereits verurteilt, 11 davon zu Freiheitsstrafen, die übrigen zu Geld- und Bewährungsstrafen, gegen neun Angeklagte wurden die Verfahren eingestellt. Ende Januar nun wies Präsident Putin die Generalstaatsanwaltschaft an, das Urteil gegen Konstantin Kotov, der im September 2019 wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht zu vier Jahren Lagerhaft verurteilt worden war, auf Gesetzmäßigkeit und Stichhaltigkeit des Schuldspruchs zu überprüfen. Als Reaktion forderte die Generalstaatsanwaltschaft das Gericht nun auf, das Urteil gegen Konstantin Kotov auf ein Jahr abzusenken. Wir berichten, wie es um ihn und die übrigen Angeklagten, Verhafteten und Verurteilten der Moskauer Prozesse derzeit steht.