Am 15. März richtete der russische Außenminister Sergej Lavrov ein Schreiben an die Generalsekretärin des Europarats, in dem er zum Jahresende 2022 den Austritt der Russischen Föderation aus dem Europarat erklärte.

Zusätzlich betonte er, dass Russland sich von diesem Zeitpunkt an auch nicht mehr an die Europäische Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten gebunden fühle.

 

 

Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werde die Russische Föderation erfüllen, sofern sie nicht im Widerspruch zur Verfassung des Landes stünden. Russland beabsichtige jedoch nicht, die UN-Menschenrechtspakte aufzukündigen, die „ein breiteres Spektrum an Menschenrechten und -Freiheiten garantieren als regionale Dokumente des Europarats“.

Der Europarat hatte die Mitgliedschaft Russlands bereits am 25. Februar, einem Tag nach dem Angriff auf die Ukraine ausgesetzt. Am 16. März verfügte er nun den sofortigen Ausschluss Russlands, der somit mit diesem Datum – und nicht erst zum Jahresende – wirksam wird.

Bei Menschenrechtsverletzungen gibt es allerdings eine Karenzzeit von einem halben Jahr - Klage beim EGMR kann eingereicht gegen alle Verstöße eingereicht werden, die vor dem 16. September 2022 stattgefunden haben.  

16./28. März 2022

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