Am 29. November wurde im Moskauer Stadtgericht erneut gegen das Menschenrechtszentrum Memorial verhandelt. Über das Stadium der Vorverhandlung kam das Gericht nicht hinaus.

Fast alle Anträge der Anwälte von Memorial wurden abgelehnt. Unter dem Vorwand der Pandemie wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, bereits eingelassene Pressevertreter mussten den Saal verlassen, das Gericht sicherte zu, die Verhandlung aufzuzeichnen.

Vor allem forderten die Anwälte, die Experten zur Befragung vorzuladen, die das psycholinguistische Gutachten über Memorial verfasst hatten, auf dem der Verbotsantrag beruht. Die Staatsanwaltschaft kontrolliert nach eigener Aussage das gesamte Internet auf extremistische Inhalte und hatte diese Analyse über Internet-Publikationen des Menschenrechtszentrums in Auftrag gegeben. An der fachlichen Eignung der Autoren Natalja Krjukova und Alexander Tarasov wurden begründete Zweifel geäußert, da sie nicht einmal die elementaren Voraussetzungen für diese Tätigkeit erfüllten (so der Anwalt Novikov).

Natalja Krjukova und Alexander Tarasov sind übrigens bereits durch weitere einschlägige Gutachten bekannt, beispielsweise zu der Gruppe „Novoe Velitschie“ und gegen die „Zeugen Jehovas“ (die Bibel-Übersetzung der Zeugen Jehovas ist in ihren Augen eine Verfälschung und hat daher nichts mit der Bibel zu tun, womit die Beschlagnahme dieser Übersetzung gerechtfertigt wird).

Das Gericht lehnte den Antrag auf Vorladung der Gutachter ab. Memorial legte den schriftlichen Widerspruch gegen die Klage vor. Der nächste Termin wurde auf den 16. Dezember angesetzt.

29. November 2021

Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top