Die Staatsanwaltschaft Moskau hat beim Moskauer Stadtgericht die Auflösung des Menschenrechtszentrums Memorial beantragt. Der Antrag stammt vom 8.11.2021, am heutigen 12.11.2021 ist der vollständige Antrag Memorial zugestellt worden. Aus ihm geht hervor, dass das Menschenrechtszentrum Memorial nicht nur „die Mitteilung unterlässt, dass es in der Funktion eines ausländischen Agenten auftritt“, sondern dass in seinen Schriften auch Anzeichen der Rechtfertigung von Extremismus und Terrorismus vorlägen.

Das Vorverfahren ist für den 23. November 2021 anberaumt (10.30 Uhr). Den Vorsitz führt der Richter M. Ju. Kazakov, der bereits die Organisation Stiftung zum Kampf gegen Korruption zur extremistischen Organisation erklärt hat. Bei dieser Anhörung kann der Antragsgegner, das Menschenrechtszentrum Memorial, sich zu dem Antrag äußern und Anträge stellen. Ebenfalls wird das Datum des Haupttermins festgelegt.

Aus dem elfseitigen Antrag und den 180 Seiten des Anhangs geht hervor, dass die Ergebnisse der Überprüfungen durch das Justizministerium, die Telekommunikationsaufsicht und die Staatsanwaltschaft davon zeugen würden, dass „die Organisation und ihr Leiter bei ihrer Tätigkeit mehrfach grob gegen die Verfassung und die Gesetze der Russländischen Föderation verstoßen haben“. Im Einzelnen:

  • Das Menschenrechtszentrum hat sich an politischen Tätigkeiten beteiligt und Finanzierung aus dem Ausland erhalten, jedoch nicht die Unterlagen für den Eintrag in das Register der Vereine übergeben, die als ausländische Agenten fungieren. Am 30. April 2013 wurde dem Vorsitzenden des Menschenrechtszentrums eine Mitteilung über den Gesetzesverstoß zugestellt. Am 21. Juli 2014 ordnete das Justizministerium die Aufnahme des Menschenrechtszentrums in das Register an.
  • Das Menschenrechtszentrum hat mehrfach gegen die Auflagen nach Artikel 24, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 7 FZ (NGOGesetz) verstoßen. Es hat sich im Internet an mehreren Stellen nicht mit dem Hinweis „ausländischer Agent“ versehen. Dafür wurden acht Strafen verhängt. Es geht um: die Facebook-Seite des Ablegers des Menschenrechtszentrums Memorial in Inguschetien; die Seite der Organisation bei Vkonkakte; den TwitterAccount der Organisation; die Seite des in Dagestan durchgeführten Sonderprojekts des Menschenrechtszentrums zur illegalen präventiven Aufnahme von Menschen in eine Kartei potentieller Terroristen. Für alle Seiten ohne den Hinweis verhängten Moskauer Gerichte Strafen in Höhe von jeweils 300 000 Rubel für die juristische Person und jeweils 100 000 Rubel für den Vorsitzenden.
  • „Diese Umstände zeigen, dass die Organisation bei ihrer Tätigkeit das Gesetz dauerhaft missachtet, ihre Tätigkeiten nicht öffentlich darlegt, sich der verpflichtenden öffentlichen Kontrolle entzieht und somit grob gegen die Rechte der Bürger verstößt, u.a. gegen das Recht auf verlässliche Information über die Tätigkeit der Organisation.“

Der Moskauer Staatsanwalt D.G. Popov, der den an das Stadtgericht Moskau gesendeten Antrag unterzeichnet hat, behauptet, das Menschenrechtszentrum unterschlage systematisch den Hinweis, dass es als ausländischer Agent fungiert und verstoße damit gegen die Gesetze 82 und 7, gegen Russlands Verfassung, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, den UN-Zivilpakt, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und sogar gegen die Kinderrechtskonvention. Dieselben Gründe sind auch in dem Antrag genannt, den der Generalstaatsanwalt der Russländischen Föderation beim Obersten Gericht zwecks Auflösung von Memorial International gestellt hat.

Der Moskauer Staatsanwalt erwähnt, dass das Menschenrechtszentrum eine Mitteilung über einen Gesetzesverstoß sowie vier Verwarnungen erhalten hat, dass es in den Jahren 2015–2020 keine Tätigkeitsberichte auf das Informationsportal des Justizministeriums gestellt hat.

Es werden auch Gründe für den Antrag zur Auflösung des Menschenrechtszentrums genannt, die sich von den Vorwürfen unterscheiden, die Memorial International gemacht werden.

So heißt es, dass es in den Materialien des Menschenrechtszentrums „linguistische und psychologische Hinweise auf die Rechtfertigung der Tätigkeit von Mitgliedern der terroristischen und extremistischen Organisationen „Hizb-ut-Tahrir al‘-Islami“, „Dabligi Džamaat“, „At-Takfir Val‘ Chidžra“ sowie der extremistischen Organisationen „Artpodgotovka“ und „Zeugen Jehovas“ gibt.

Es geht um die Liste der politischen Gefangenen, die das Menschenrechtszentrum Memorial seit 2008 in seinem Programm „Unterstützung für politische Gefangene“ führt, sowie um Mitteilungen zu den Gerichtsverfahren. In dem Antrag heißt es: „Die Tätigkeit der genannten Organisationen wird von den Verfassern der genannten Materialien als rechtskonform und zulässig dargestellt und die Teilnahme an ihren Tätigkeiten als eine Form der Wahrnehmung des Rechts auf freie Glaubensausübung … Diese Materialien zielen darauf, bei einem nicht bestimmten Personenkreis die Vorstellung zu erzeugen, terroristische und extremistische Tätigkeiten seien zulässig, konkret die Tätigkeiten internationaler extremistischer und terroristischer Organisationen sowie die Beteiligung an ihnen.“

Diese Schlüsse wurden auf der Basis eines psycholinguistischen Gutachtens der Unabhängigen Gemeinnützigen Organisation „Zentrum für soziokulturelle Expertisen“ gezogen.

Diese Vorwürfe sind absurd.

Was die nicht erfüllten Auflagen des „Gesetzes“ betrifft, so wuchs die Zahl der Vorschriften des anfangs äußerst vage formulierten und später willkürlich und immer weiter ausgelegten Paragraphen mit den Jahren immer weiter an. Bis zum Jahr 2019 verlangten weder das Justizministerium noch die Telekommunikationsaufsicht von den Gemeinnützigen Organisationen, die in das Register der „Ausländischen Agenten“ eingetragen sind, dass dies in sozialen Netzwerken ausgewiesen werden muss. Im Jahr 2019 änderte sich dies plötzlich. Es wird die Schließung einer gemeinnützigen Organisation beantragt, weil sie Pflichten nicht erfüllt hat, die ihr gar nicht auferlegt waren.

Ebenso seltsam ist der Vorwurf der „Rechtfertigung von Terrorismus und Extremismus“. In sämtlichen Dokumenten zur Anerkennung einer Person als politischer Gefangener ist dargelegt, dass diese Anerkennung nicht bedeutet, dass das Menschenrechtszentrum Memorial die Ansichten und Äußerungen dieser Person teilt, geschweige denn, dass es die Äußerungen und Handlungen dieser Person gutheißt.

Quelle: www.memo.ru/ru-ru/memorial/departments/intermemorial/news/626https://zeitschrift-osteuropa.de/blog/staatsanwaltschaft-moskau-fordert-aufloesung-des-menschenrechtszentrums-memorial/ 

Übersetzung: Volker Weichsel, Berlin

 

12. November 2021

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