Als „Palast-Prozesse“ bezeichnet man eine Reihe von mittlerweile über hundert Gerichtsverfahren, die im Zuge der zahlreichen Proteste seit Januar 2021 in fast 130 Städten zur Unterstützung Alexej Navalnyjs gegen Demonstrationsteilnehmer in Russland eingeleitet wurden und werden. Einer der Auslöser der Proteste war der Dokumentarfilm des FBK (Fonds zur Korruptionsbekämpfung) „Ein Palast für Putin“, der mittlerweile millionenfach geklickt wurde. OVD-Info berichtet laufend von bislang namentlich bekannten Verhafteten gegen die Verfahren laufen oder die schon verurteilt wurden. Derzeit kommen täglich neue Verhaftungen hinzu. 

Wir bringen den Bericht von ovdinfo in deutscher Übersetzung.

Angeklagt wegen Anwendung von nicht-lebensgefährlicher Gewalt gegen Staatsvertreter [Art. 318 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: bis zu fünf Jahren Haft

 

Moskau

Sajd-Muchammad Said-Achmedovitsch Dshymaev, 21 Jahre alt, Student der MGU
Festgenommen und in Untersuchungshaft, sein Fall wird derzeit vor Gericht verhandelt. Nach Angaben der Untersuchung hat er bei den Protesten am 23. Januar auf dem Puschkinplatz einen Polizisten in Montur geschlagen und getreten. Nach Aussagen von Angehörigen reagierte Dshymaev im Affekt und begann mit den OMON-Mitarbeitern zu kämpfen, nachdem er von einem Polizisten einen Schlag auf den Kopf erhalten hatte. 

Evgenij Anatolevitsch Esenov, 38 Jahre, Geschäftsmann
Zweimonatige Untersuchungshaft verhängt. Nach Angaben des Telegram-Kanals Mash befand sich Esenov am 23. Januar mit einem Freund auf einem Spaziergang durch die Stadt und geriet mit Polizeibeamten in Konflikt. Der Fall wird vor Gericht verhandelt. 

Valerij Aleksandrovitsch Evsin, 32 Jahre, Taxifahrer
Laut Version der Ermittler stieß Evsin während der Demonstrationen am 23. Januar eine Metallabsperrung in Richtung eines Polizeibeamten. Er kam in Untersuchungshaft. Nach Aussagen seines Anwaltes erlitt der Polizist keine Verletzungen. Am 7. April verurteilte man Evsin zu zwei Jahren Haft in gewöhnlichem Vollzug. 

Olga Bendas, 35 Jahre
In Untersuchungshaft. Gemäß der Version der Ermittler fügte Bendas einem Polizisten am 23. Januar auf dem Puschkinplatz mehrere Schläge auf Kopf und Körper zu und nahm einen auf dem Boden liegenden Schlagstock an sich. Olga Bendas bekannte sich schuldig und stimmte zunächst im Rahmen einer vorgerichtlichen Absprache einer Zusammenarbeit mit der Ermittlung zu, nahm diese Zustimmung im Verlauf der Untersuchung allerdings wieder zurück. 

Stanislav Vjatscheslavovitsch Achmedov
Verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt, weil er nach Angaben der Ermittler bei den Aktionen am 23. Januar einen am Boden liegenden Polizisten zweimal mit dem Fuß getreten haben soll. Am 14. April zu zwei Jahren Haft in gewöhnlichem Vollzug verurteilt. 

Timur Mamedovitsch Salichov, 36 Jahre, Geschäftsmann im Bereich Bauliche Gestaltung
Verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt. Laut Version der Ermittler schlug er bei den Demonstrationen am 23. Januar einen Nationalgardisten einige Male auf Kopf und Körper. Wurde am 19. März zu zwei Jahren Haft im gewöhnlichen Vollzug verurteilt. 

Aleksandr Baatrovitsch Mutschaev, 34 Jahre
Laut Ermittlung verursachte Mutschaev am 23. Januar einen Auffahrunfall auf einen Polizeiwagen. Mutschaev ist Autor des Telegram-Kanals „Nach Fakten“, der über Musik berichtet, seine Artikel wurden bereits in Ausgaben des Magazins Esquire und des Online-Journals „Nozh“ veröffentlicht. Am 10. März wurde er zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. 

Aleksandr Gluschkov
Schlug nach Angaben der Ermittlung am 23. Januar zweimal einen OMON-Mitarbeiter mit der Hand auf den Rücken. Befindet sich in Untersuchungshaft, sein Verfahren liegt bereits vor Gericht. 

Roman Pitschuchin, 44 Jahre, Mitglied einer Bezirkswahlkommission
Soll laut Version der Ermittler bei den Demonstrationen am 31. Januar einen Mitarbeiter der OMON angegriffen haben. Wurde erneut verhaftet, nachdem er eine dreißigtägige Ordnungshaft abgesessen hatte.

Aleksej Miljaev, 22 Jahre
Befindet sich in Untersuchungshaft, weil er nach Angaben der Ermittlung einem Polizisten am 23 Januar einige Schläge zugefügt und nach dessen Visier gegriffen hatte, um ihm dem Helm vom Kopf zu ziehen. Wurde am 31. März zu einem Jahr Haft verurteilt.

Maksim Lelikov
Fügte nach Version der Ermittler während der Demonstrationen am 23. Januar einem Nationalgardisten einen Tritt im Beinbereich zu und wurde am 17. März verhaftet. Am nächsten Tag verhängte das Gericht gegen ihn Restriktionen in Form des Verbots bestimmter Handlungen. 

Aleksandr Federjakov
Sprühte laut Ermittlungen bei den Demonstrationen am 23. Januar Reizspray in Richtung eines OMON-Mitarbeiters und wurde verhaftet.

 

St. Petersburg

Andrej Lomov, 39 Jahre, Landvermesser, Vater von sieben Kindern
Schlug laut Ermittlungen bei den Demonstrationen am 23. Januar einen Polizisten. Vor Gericht gab Lomov an, er sei mit Schlagstöcken geprügelt worden und habe versucht, sich vor den Schlägen zu schützen. Lomov legte ein Schuldeingeständnis ab und stimmte einem gesonderten Verfahren ohne Untersuchung der Beweise zu. Wurde am 23. März zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. 

Kirill Bogdanov, 32 Jahre
Befindet sich in Haft. Soll bei den Demonstrationen am 31. Januar einen Polizisten gestoßen haben, der daraufhin eine Pistole auf ihn richtete. Verurteilt zu eineinhalb Jahren auf Bewährung. 

Artem Popov
Nach Angaben der Ermittlung stieß Popov bei den Demonstrationen am 31. Januar einem Polizisten mit beiden Händen in den Rücken. Er kam und in Untersuchungshaft und wurde inzwischen zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. 

Evgenij Tugankov, 48 Jahre
Versetzte nach der Version der Ermittler am 31. Januar einem OMON-Mitarbeiter einen Stoß, während er sich in einer Gruppe von Leuten befand, die versuchte den Sicherheitskräften einen Festgenommenen zu entreißen. Wurde am 31. März zu einem Jahr Haft in einer Ansiedlungskolonie verurteilt. 

Ilja Perschin
Fügte nach Angaben der Ermittler am 31. Januar einem Polizeibeamten mindestens zwei Schläge mit dem Ellbogen auf die Brust sowie einen Fußtritt im Bereich des Kniegelenks zu. Befindet sich in Untersuchungshaft. 

Eldar Garipov
Wendete laut Ermittlung am 31. Januar Gewalt gegen einen Nationalgardisten an. Befindet sich in Untersuchungshaft. 

Drei weitere, namentlich nicht bekannte Personen wurden unter der Anklage der Anwendung von nicht-lebensgefährlicher Gewalt gegen Vertreter der Staatsgewalt bei den Demonstrationen vom 23. und 31. Januar in St. Petersburg in Haft gesetzt. Ihnen droht ebenfalls eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

 

Ekaterinburg

Nach Angaben des regionalen Ermittlungskomitees wurden zwei namentlich nicht bekannte Männer unter dem Verdacht der Anwendung nicht-lebensgefährlicher Gewalt gegen Vertreter der Staatsgewalt in Haft genommen.

 

Vladivostok 

Aleksandr Olechnovitsch, 39 Jahre, Schiffsmechaniker
Laut Ermittlung fügte er einem Polizeibeamten bei den Demonstrationen am 23. Januar mindestens zwei Schläge zu und wurde daraufhin in Untersuchungshaft gebracht, obwohl er von sich aus auf der Polizeiwache erschien und sich entschuldigte: Den Ermittlern lag zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Fotografie von Olechnovitsch vor, die ihn mit Maske zeigte. Am 20 April wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. 

Eldar Suslov, 28 Jahre
Soll nach Angaben der Ermittlung am 23. Januar einen Nationalgardisten festgehalten und versucht haben, ihn zu Boden zu werfen und dabei zweimal einen weiteren Mitarbeiter der Sicherheitskräfte geschlagen haben. Ein Verfahren wurde eingeleitet. 

Viktor Luzik, 46 Jahre
Wird verdächtigt, am 23. Januar einen Polizisten angegriffen zu haben.

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Krasnojarsk

Vitalij Berdnikov
Soll am 23. Januar eine Plastikflasche und Schneebälle auf Polizisten geworfen und dabei einen der Sicherheitskräfte von hinten am Kopf getroffen haben. Ein Verfahren wurde eingeleitet.

Ein weiterer namentlich nicht bekannter Mann wurde verhaftet, weil er nach Angaben der Ermittler Reizgas in das Gesicht eines Polizisten gesprüht haben soll.

 

Kursk 

Artem Sazonov, 20 Jahre, in Haft
Soll nach Angaben der Ermittler bei den Demonstrationen am 23. Januar mit beiden Beinen auf einen OMON-Mitarbeiter gesprungen sein, als dieser einen Demonstranten, der zu Boden gefallen war, aufheben wollte. Gegen Sazonov wurde ein Verfahren eröffnet.

 

Togljatti 

Konstantin Muratov, 21 Jahre
Hat gestanden, einen Polizeibeamten bei den Demonstrationen vom 23. Januar in den Rücken gestoßen zu haben. Anderen Angaben zufolge wird gegen ihn ermittelt, weil er Plastikflaschen und Schneebälle auf Polizisten geworfen habe. Wurde am 1. Februar verhaftet und am 9. April zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

 

Rinat Safin, Schweißer bei einem Autohersteller
Gegen ihn wird ebenfalls wegen Werfens von Plastikflaschen und Schneebällen auf Polizisten bei den Aktionen des 23. Januars ermittelt. Wurde Mitte März verhaftet, die gegen ihn verhängten Maßnahmen sind nicht bekannt. Nach Angaben des Bezirksgerichts wird außerdem wegen der Anwendung nicht-lebensgefährlicher Gewalt gegen Sicherheitskräfte gegen Safin ermittelt.

 

Lipezk 

Sergej Pavljutkin, 25 Jahre
Soll nach Ermittlungsangaben am 23. Januar Reizgas in Richtung Polizei gesprüht haben. Zwei Polizisten sollen davon betroffen sein. Zunächst wurde Hausarrest verhängt, am 29. April wurde Pavljutkin zu einem Jahr Haft in einer Ansiedelungskolonie verurteilt.

 

Kostroma 

Aleksej Vinogradov, 26 Jahre, Koch
Laut Version der Ermittler soll er bei den Demonstrationen am 23. Januar während der Verhaftung einem Polizisten ins Gesäß getreten haben und wurde zunächst unter Hausarrest gestellt. Am 2. März zu eineinhalb Jahren Besserungsarbeit verurteilt, das Strafmaß wurde am 21. April auf ein Jahr und vier Monate herabgesetzt.

 

Nizhnij Novgorod 

Aleksej Zhilin, 18 Jahre
Nach Ermittlungsangaben soll Shilin am 23. Januar einen Polizisten an Hals und Schulter festgehalten haben, um die Verhaftung eines anderen Demonstrationsteilnehmers zu verhindern. Als freiheitsbeschränkende Maßnahme wurden ihm bestimmte Handlungen untersagt. Er hat ein Schuldeingeständnis abgelegt und einer Untersuchung in einem gesonderten Verfahren zugestimmt. Wurde am 18. März zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubel verurteilt.

 

Kaluga 

Gegen vier namentlich nicht bekannte Männer wird wegen Angriffs auf Staatsvertreter am 23. Januar ermittelt, einer von ihnen, ein 36jähriger Mann wurde in Untersuchungshaft genommen, weil er einen Polizisten gestoßen haben soll, der Verhaftungen vornahm. Die übrigen Personen befinden sich ebenfalls in Haft, die Anklagepunkte sind derzeit nicht bekannt.

 

Jaroslavl

Evgenij Krovatkin, 31 Jahre, Unternehmer
Hat nach Ermittlungsangaben am 23. Januar bei den Demonstrationen Feuerwerkskörper geworfen und Gewalt gegen Polizeibeamte angewendet. Krovatkin ist behindert, er wurde nicht in Haft genommen, aber verpflichtet, auf Aufforderung der Ermittlungsbeamten zu erscheinen. Der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen wurde ihm untersagt. Am 26. April wurde er zu einer Geldstrafe von 20 000 Rubel [ca. 220 Euro] verurteilt.

 

Uljanovsk 

Ermittelt wird gegen einen namentlich unbekannten Minderjährigen, der bei den Demonstrationen am 23. Januar nach Angaben der Ermittler einen Polizisten auf den Arm geschlagen haben soll.

 

Pskov

Oleg Ivanov
Griff laut Ermittlung bei den Demonstrationen am 31. Januar einen Mitarbeiter der Sicherheitskräfte an. Außerdem wird gegen ihn wegen Aufruf zum Extremismus [Art. 280/2StGB ], Aufruf zu Massenunruhen [Art 212/33 StGB ] sowie Waffenbesitz [Art. 222/ 1StGB] ermittelt.

 

Kasan

Nikita Anufriev, 24 Jahre
Nach den Ermittlungen soll Anufriev bei den Demonstrationen am 31. Januar einen Inspektor der Verkehrspolizei zu Boden geworfen haben. Hat ein Schuldeingeständnis abgelegt, sein Fall wurde in einem gesonderten Verfahren verhandelt und Anufriev am 1. April zu einer Geldstrafe von 25000 Rubel [ca. 277 Rubel] verurteilt.

 

Brjansk

Ivan Cholod
Soll nach Angaben der Ermittler am 23. Januar einen Polizisten mit der Hand geschlagen haben, ein Verfahren ist eingeleitet, Cholod darf die Stadt nicht verlassen.

 

Angeklagt wegen Anwendung von lebens- oder gesundheitsgefährdender Gewalt gegen Staatsvertreter [Art. 318 Teil 2 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: bis zu 10 Jahren Haft

Moskau 

Pavel Grin-Romanov, 23 Jahre
Sprühte nach der Version der Ermittlung Pfefferspray in Richtung eines Nationalgardisten, wurde zunächst in Untersuchungshaft gesetzt und am 9. April zu dreieinhalb Jahren Haft in gewöhnlichem Vollzug verurteilt.

 

St. Petersburg

Nikolaj Devjatyj, 36 Jahre, IT-Spezialist
Schlug während der Proteste vom 23. Januar zwei Mitarbeiter der Verkehrspolizei. Sitzt in Untersuchungshaft. Sein Fall wird vor Gericht verhandelt.

 

Vladimir 

Vitalij Timofeenko, 38 Jahre, Schlosser
Sitzt in Untersuchungshaft. Soll nach Angaben der Ermittlung bei den Demonstrationen am 23. Januar Reizgas in Richtung eines Polizisten gesprüht haben, wovon dieser eine Verätzung der Bindehaut auf beiden Augen davontrug. Wurde am 5. März zu drei Jahren Lagerhaftstrafe in gewöhnlichem Regime verurteilt.

 

Angeklagt wegen Rowdytum [Art. 213 StGB]. Mögliches Strafmaß: bei alleinigem und unbewaffnetem Rowdytum bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Bewaffnetes Rowdytum in der Gruppe oder in Verbindung mit Widerstand gegen die Staatsgewalt bis zu acht Jahren.

 

Moskau 

Vjaschteslav Igumnov, 21 Jahre
Warf laut Ermittlungen am 23. Januar bengalisches Feuer in Richtung der Polizeibeamten. Igumnov befindet sich in Untersuchungshaft, sein Fall wird vor Gericht verhandelt.

Konstantin Lakeev, 18 Jahre
Sitzt in Untersuchungshaft. TikTok-Blogger mit 800 000 Abonnenten, bekannt auch als Kostja Kievskij oder Kostitschka. Soll nach Angaben der Ermittler am 23. Januar Schneebälle geworfen und gegen ein Auto mit Blaulicht getreten haben. Der Wagen ist für den FSB zugelassen. Lakeev wurde von einem Einsatzkommando grob festgenommen, bekam mehr als 24 Stunden keine normale Nahrung und wurde gezwungen auf Stühlen zu schlafen. Sein Fall liegt beim Gericht.

Egor Moskalev
Nach Angaben der Ermittler schlug Moskalev am 23. Januar Aktivisten der rechtgläubigen Bewegung „Sorok Sorokov“ aus Gründen politischen Hasses. Ihm wurde verboten,  die Stadt zu verlassen.

 

Vladivostok

Sevastjanov, 21 Jahre, wurde untersagt, die Stadt zu verlassen, weil er bei den Demonstrationen am 23. Januar aus einer Leuchtpistole geschossen hatte.

 

Krasnodar

Vladimir Vladimirovitsch Egorov
Zog sich am 23. Januar die Hosen runter und drehte sein Gesäß in Richtung Verwaltungsgebäude, außerdem zog er dem Pferd am Denkmal der Kuban Kosaken eine Unterhose über die Hufe. Er darf seinen Wohnort nicht verlassen, ein Verfahren wurde eingeleitet.

 

Kingisepp

Ein namentlich nicht bekannter 17-jähriger Student warf am 23. Januar nach Angaben der Ermittler eine Flasche mit einer brennbaren Flüssigkeit auf das Gebäude der Bezirksverwaltung. Als die Flasche das Gebäude nicht traf, warf der Student laut Ermittlung mit einem Stein ein Fenster des Gebäudes ein. Der Student wurde verpflichtet, sich auf Aufforderung der Behörden zu melden.

 

Izhevsk

Anastasija Ponkina, Aktivistin der Russischen Sozialistischen Bewegung
Laut Ermittlungen zog sie am 23. Januar bei den Demonstrationen andere Protestierende auf die Fahrbahn. Ponkina ist auf freiem Fuß, ob ein Verfahren eingeleitet wurde, ist nicht bekannt.

 

Krasnojarsk

Ein Unbekannter wurde nach Ermittlungsangaben am 21. Januar bei den Demonstrationen verhaftet, man fand bei ihm Pyrotechnik. Über freiheitsbeschränkende Maßnahmen ist nichts bekannt.

 

Angeklagt wegen Beleidigung von Staatsvertretern [Art. 319 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Besserungsarbeit

 

St. Petersburg 

Oleg Klimschtuk
Bürger von Belarus, verbrachte 8 Tage in Haft wegen der Teilnahme an den Aktionen des 31. Januars, der Inhalt seiner Strafsache ist nicht bekannt. Klimschtuk wurde verpflichtet, seinen Aufenthaltsort nicht zu verlassen.

 

Angeklagt wegen mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums mit der Folge erheblicher Schäden [Artikel 167/1 StGB]. Mögliches Strafmaß: bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug

 

Moskau

Sergej Vasilenko, 26 Jahre
Zündete am 31. Januar nach Angaben der Ermittler den Reifen eines Fahrzeugs der Nationalgardisten an. Der Brand wurde rasch gelöscht, es gab keine Verletzten. Vasilenko wurde festgenommen, ein Verfahren gegen ihn wird bereits vor Gericht verhandelt.

 

Angeklagt wegen Aufrufs zur einer extremistischen Tätigkeit [Art. 280 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: zwischen vier und fünf Jahren Freiheitsentzug

 

Region Primorje 

Gegen einen 42-jährigen, bereits dreimal wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Schlägerei und Zerstörung von Eigentum verurteilten Mann wurde ein Verfahren eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen in Zusammenhang mit den Demonstrationen vom 23. Januar auf TikTok ein Video gepostet zu haben, in dem er zur Gewalt gegen Mitarbeiter der Sicherheitsorgane sowie gegen ihre Familienmitglieder aufruft.

 

Penza

Jurij Simonov, 27 Jahre
Soll laut Angaben der Ermittler Demonstrierende am 23. Januar zu radikalen Handlungen aufgerufen haben.

 

Kazan

Kamilla Chajbullina, Elnar Efimov
Einzelheiten sind nicht bekannt. Chajbullina wurde bei den Demonstrationen vom 31. Januar verhaftet, im Rahmen eines Strafverfahrens wurde gegen beide Haft verhängt.

 

Vladimir

Aleksandr Stepanov, Journalist beim Internet-Medium Tomiks
Wurde in Verbindung mit einer Veröffentlichung beschuldigt, am 23. Januar zu einer physischen Abrechnung mit Mitgliedern von „Einiges Russland“ aufgerufen zu haben und unter Hausarrest gestellt. Er legte ein Geständnis ab, sein Prozess wurde in einem gesonderten Verfahren verhandelt. Am 25. März erhielt er eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

 

Novosibirsk

Renat Kovalenko, 27 Jahre
Verurteilt wegen einer Veröffentlichung im sozialen Netzwerk Vkontakte, zusätzlich angeklagt wegen Aufruf zu Massenunruhen [Art. 212/3 StGB]. Am 27. April zu zwei Jahren und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.

 

Tula

Verfahren gegen eine 22-jährige Person, die laut Ermittlungen dazu aufgerufen hatte, bei den Demonstrationen am 31. Januar Gewalt gegen Sicherheitskräfte und deren Familienmitglieder anzuwenden.

 

Angeklagt wegen Aufruf zu Massenunruhen [Art. 212 Teil 3 StGB]. Mögliches Strafmaß: bis zu zwei Jahren Haft

 

Novosibirsk

Togrul Bachtijar Ogly Ismailov, 20 Jahre
Soll nach Ermittlungsangabe in einem Telegram-Chat zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben. Ein Verfahren wird bereits vor Gericht verhandelt

 

Rostov am Don

Ein Minderjähriger (17 Jahre) wurde verhaftet, weil er laut Ermittlungsangaben Aufrufe bei Vkontakte veröffentlicht hatte.

 

Tjumen

Maksim Zhilin
Wurde wegen Posts in den sozialen Netzwerken zwischen den Aktionen vom 23. und 31. Januar unter Hausarrest gestellt. Nach Angaben der Ermittler soll er dort zu Unruhen aufgerufen haben. Am 28. April zu einem Jahr Freiheitsbeschränkung verurteilt (gerichtliches Verbot, innerhalb einer bestimmten Zeit den Wohnort zu verlassen, bestimmte Orte, einen Veranstaltungsort oder eine bestimmte Veranstaltung zu besuchen oder sich an bestimmten Aktivitäten zu beteiligen usw.).

 

Surgut

Daniil Bolonin
Nahm am 23. Januar an den Demonstrationen teil. Laut Ermittlung rief er in einem Chat zu Unruhen und Gewalt gegen die Sicherheitskräfte auf. Über einschränkende Maßnahmen ist nichts bekannt.

 

Nabereshnye Tschelny

Albert Abdullin, 26 Jahre
Kopierte sich nach Ermittlungsangaben aus dem Internet einen Text auf sein Handy, in dem zu aggressiven Massenunruhen und bewaffneten Widerstand gegen Staatsvertreter aufgerufen wurde und postete dies am 20. Januar in Vorbereitung auf die Aktionen am 23. Januar in den sozialen Netzwerken. Er wurde verpflichtet, seinen Wohnort nicht zu verlassen und am 19. April zu einem halben Jahr Freiheitsbeschränkung verurteilt.

 

Ekaterinburg

Verfahren gegen vier namentlich nicht-bekannte Personen. Gegen mindestens zwei von ihnen, die am 28. April verhaftet wurden, verhängte man Hausarrest, beide haben gesundheitliche Probleme. Bei einer der Personen wird außerdem eine Anklage wegen Drogenbesitzes geprüft [Art. 228 StGB]. Laut Ermittlung kündigten alle vier in den sozialen Netzwerken Demonstrationen am 23. und 31. Januar an und riefen zu Massenunruhen auf.

 

Angeklagt wegen Vandalismus – Entweihung von Gebäuden, Verursachung von Sachschäden in öffentlichen Verkehrsmitteln und an anderen öffentlichen Plätzen [Art. 214 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: bis zu drei Jahren Freiheitsentzug

 

Jushno-Sachalinsk

Shargal Budaev
Schrieb während der Aktion am 31. Januar auf einen Sockel im Zentrum der Stadt "Putin hau ab". Als einschränkende Maßnahme wurde Budaev verpflichtet, seinen Aufenthaltsort nicht zu verlassen. Am 24. März wurde er zu einer Geldstrafe von 20.000 Rubel [ca. 222 Euro] verurteilt.

 

Vladivostok

Vadim Krivobok, 31 Jahre
Den Ermittlern zufolge schrieb er am 2. Februar "Freiheit für Navalnyj!" auf den Sockel des Denkmals "Kämpfer für die Sowjetmacht im Fernen Osten". Krivobok wurde untersagt, seinen Wohnort zu verlassen.

 

Wologda

Verfahren gegen zwei namentlich unbekannte, minderjährige Personen (einer davon 17 Jahre alt). Die beiden brachten am 23. Januar am Gebäude der Regionalregierung "beleidigende Inschriften" gegen Putin an, über einschränkende Maßnahmen ist nichts bekannt. Am 20. April wurde das Verfahren eingestellt.

 

St. Petersburg

Aleksandr Krylov
Wurde bei den Protesten am 31. Januar festgenommen. Beim Verbüßen seiner Verwaltungshaftstrafe stellte sich heraus, dass Krylov sich seit Ende Oktober 2020 vor den Ermittlern verborgen hatte, weil er an einen Beobachtungsstand der Verkehrspolizei „Putin – Mörder und Dieb“ geschrieben hatte.

 

Angeklagt wegen mehrfacher Verletzung des Rechts auf Teilnahme oder Organisation von Demonstrationen [Art. 212.1 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: bis zu fünf Jahren Haft.

 

Krasnojarsk

Pavel Chochlov, 30 Jahre
Befindet sich in Untersuchungshaft, verhaftet wegen wiederholten Verstoßes gegen das Versammlungsrecht, bei der Verhaftung wurde gleichzeitig eine Haussuchung bei ihm durchgeführt. Wurde vor den Demonstrationen vom 23. Januar bereits schon einmal festgenommen wegen Teilnahme an Solidaritätsaktionen für die Demonstranten in Chabarovsk, die gegen die Verhaftung des ehemaligen Gouverneurs von Chabarovsk, Sergej Furgal, protestiert hatten.

 

Chabarovsk

Aleksej Vorsin
Koordinator des örtlichen Navalnyj-Stabs. Befindet sich in Hausarrest, in Zusammenhang mit den Demonstrationen wurde ein Verfahren eingeleitet. Einzelheiten sind bislang nicht bekannt. Augenzeugen berichteten, dass Vorsins Gesicht Spuren von Schlägen aufwies.

Valentin Kvaschnikov, 42 Jahre
Regelmäßiger Teilnehmer der Demonstrationen gegen die Verhaftung Sergej Furgals, wurde bei den Aktionen zur Unterstützung Navalnyjs am 31. Januar festgenommen. Anfang Mai wurde bekannt, dass die Ermittler im Falle von Kvaschnikov darauf verzichten, ein Verfahren einzuleiten, da man außer der Teilnahme an einer ungenehmigten Demonstration keinerlei Gesetzesübertretung feststellen könne, die eine Anklage nach Artikel 212.1 rechtfertige.

 

Novosibirsk

Jana Drobnochod
Regelmäßige Demonstrationsteilnehmerin. Gegen sie wurde am 30. Januar 2021 ein Verfahren nach Artikel 212.1 StGB eingeleitet, nachdem sie während des traditionellen „Taubenfütterns“ - einer Aktion zur Unterstützung der Region Chabarovsk und ihres ehemaligen Gouverneurs Sergej Furgal – verhaftet und einen Tag später unter Hausarrest gestellt worden war. Hatte zuvor auch an den Demonstrationen des 23. Januars zur Unterstützung Navalnyjs teilgenommen. Nach der Teilnahme an weiteren Demonstrationen im Februar wurde der Hausarrest in eine Unterbringung in  Haft umgewandelt, weder Mann noch Tochter wurden zu der Aktivistin vorgelassen. Am 18. März wurde das Verfahren gegen sie eingestellt und Drobnochod zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

 

Tscheljabinsk

Aleksandr Kaschevarov
Koordinator des lokalen Zweigs der Bewegung „Vesna“ [Frühling]. Wurde am 1. Mai am Flughafen von Ekaterinburg auf dem Weg in den Urlaub nach Erevan wegen der Teilnahme an den Demonstrationen des 21. Januar festgenommen, ein Verfahren wurde eingeleitet. Gegen Kaschevarov wurde ein Verbot verhängt, seinen Aufenthaltsort zu verlassen.

 

Angeklagt wegen Heranziehung von Minderjährigen durch öffentliche Aufrufe zu illegalen Tätigkeiten, die eine Gefahr für ihr Leben darstellen [Art. 151.2 Teil 2 StGB]. Mögliches Strafmaß: bis zu drei Jahren Freiheitsentzug 

Leonid Volkov, 40 Jahre
Leiter des Netzes der regionalen Navalnyj-Stäbe
Laut Ermittlung bestand die gezielte Ansprache von Minderjährigen darin, dass ein Video, das die Proteste am 23. Januar ankündigte, keine Altersbeschränkung enthielt und Volkov den Jugendlichen darin nicht davon abriet, zu den Demonstrationen zu gehen, obwohl er sagte, dass die Teilnahme Risiken berge. Volkov befindet sich derzeit im Ausland und ist zur Fahndung ausgeschrieben. 

Natalija Tyschkevitsch, Vladimir Metelkin, Armen Aramjan, Alla Gutnikova
Mitarbeitende des Studentenjournals DOXA. Wurden am 14. Januar nach Hausdurchsuchungen in Zusammenhang mit einem Video über die Unzulässigkeit der Exmatrikulation von Studenten wegen Teilnahme an Demonstrationen verhaftet und verpflichtet, das Video zu entfernen. Gegen alle wurden freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Form von Ausgangsbeschränkungen zu bestimmten Zeiten des Tages verhängt. 

Ein analoges Verfahren wurde in Murmansk eingeleitet, in dessen Rahmen die Leiterin des örtlichen Navalnyj-Stabs befragt wurde. Nach nicht-bestätigten Angaben ebenfalls in St. Petersburg und Tscheljabinsk.

 

Angeklagt wegen Verletzung Epidemie-bedingter Hygieneregeln, durch die massenhafte Erkrankungen von Menschen drohen [Art. 236 Teil 1 StGB]. Mögliches Strafmaß: bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug. Der Paragraph wurde vor dem Hintergrund der Pandemie im Frühjahr 2020 verschärft. Während zuvor eine Strafe lediglich im Falle von massenhaften Erkrankungen vorgesehen war, kann diese nun bereits im Falle einer Bedrohung verhängt werden.

 

Moskau

Verfahren wurden nach den Protesten vom 23. Januar eingeleitet. Nach Angaben der Moskauer Behörden – die nicht überprüft werden können – nahmen an den Demonstrationen zwanzig Personen teil, die wegen Ansteckung mit dem Corona-Virus oder Kontakt mit einer an Covid erkrankten Person unter Beobachtung des „Sozialen Monitoring-Systems“ standen. Eine Anklage wegen Anstiftung zum Verstoß gegen Epidemie-bedingte Hygieneregeln wurde denjenigen präsentiert, die nach Meinung der Ermittler zur Teilnahme an den Protesten aufgerufen hatten. Unterdessen stieg laut Behörden Ende Januar, Anfang Februar die Zahl neuer Covid-Fälle nicht an, sondern sank beträchtlich.

 

Kira Jarmysch, Pressesprecherin von Alexey Navalnyj, im Hausarrest

Oleg Stapanov, Koordinator des Navalnyj-Stabs in Moskau, im Hausarrest 

Nikolaj Ljaskin, Mitarbeiter des Fonds zur Korruptionsbekämpfung, ihm wurden als freiheitsbeschränkende Maßnahmen bestimmte Handlungen untersagt

Oleg Navalnyj, Alexey Navalnyjs Bruder, ihm wurden als freiheitsbeschränkende Maßnahmen bestimmte Handlungen untersagt

Ljubov Sobol, Mitarbeiterin des Fonds zur Korruptionsbekämpfung, ihr wurden als freiheitsbeschränkende Maßnahmen bestimmte Handlungen untersagt 


Marija Alechina
Mitglied der Aktionsgruppe Pussy Riot, im Hausarrest

Anastasija Vasileva
Leiterin der Gewerkschaft „Aljans Vratschej“ [Allianz der Ärzte], ihr wurden als freiheitsbeschränkende Maßnahmen bestimmte Handlungen untersagt

Dmitrij Baranovskij
Städtischer Abgeordneter, im Hausarrest

Ljusja Schtejn
Städtische Abgeordnete, ihr wurden als freiheitsbeschränkende Maßnahmen bestimmte Handlungen untersagt

Konstantin Jankauskas
Städtischer Abgeordneter, ihm wurden als freiheitsbeschränkende Maßnahmen bestimmte Handlungen untersagt

Dani Akel
War nach Angaben der Ermittler an Corona erkrankt und nahm, obwohl er von der Diagnose wusste, an den Demonstrationen zur Unterstützung Navalnyjs am 23. Januar aufgrund eines Aufrufs der Hauptangeklagten teil.

 

Nizhnij Novgorod 

Roman Tregubov
Koordinator des lokalen Navalnyj-Stabs. Erhielt eine Mitteilung der Ermittlungsabteilung des Innenministeriums von Nishnij Novgorod, dass gegen ihn und gegen "nicht identifizierte Personen" ein Verfahren eröffnet wurde. 

Natalja Rezontova
Journalistin. Als freiheitsbeschränkende Maßnahmen wurden ihr bestimmte Handlungen untersagt. Laut Ermittlungen riefen Rezontova, Tregubov und weitere "nicht identifizierte Personen" mehrfach in sozialen Netzwerken dazu auf, sich an den Aktionen des 23. Januar zu beteiligen „mit der Anweisung weitere Personen aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis zur Teilnahme einzuladen.“

In Nizhnij Novgorod kam es in Zusammenhang mit diesem Verfahren zu Durchsuchungen bei Rezontova, Tregubov und anderen Aktivisten.

 

Anklagen wegen Behinderung von Transport- und Kommunikationsmitteln und Blockaden von Straßen und Gehwegen [Art. 267 Teil 1 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: bis zu einem Jahr Freiheitsentzug

 

In Folge der Demonstrationen vom 23. und 31. Januar erklärte das Innenministerium, Verfahren in sechs russischen Städten aufgrund von Verletzungen des Paragraphen 267 StGB RF einzuleiten: zwei in Moskau, zwei in St. Petersburg, eines je in Tscheljabinsk, in Vladivostok, Samara und Brjansk. Den Demonstranten wird vorgeworfen, während der Demonstrationen auf der Fahrbahn gelaufen zu sein.

 

Moskau

Gleb Marjasov, 20 Jahre
Sekretär der Krasnojarsker Abteilung der Libertären Partei Russlands. War nach Meinung der Ermittler an den Straßenblockaden während der Demonstration am 23. Januar beteiligt. Als freiheitsbeschränkende Maßnahme wurden ihm bestimmte Handlungen untersagt. Als Geschädigte in diesem Verfahren werden die Moskauer Metro sowie das Staatliche Verkehrsunternehmen Mosgortrans genannt.

Tscheljabinsk 

Artem Jaumbaev, Koordinator des lokalen Navalnyj-Stabs, die ehemaligen Mitarbeiter des Stabs Marija Makarova, Viktoria Novikova, Anna Kiseleva, Aleksandr Kopev, Pavel Strunin, Sergej Orischevskij, Evgenij Talyschev und Anastasija Galkina werden verdächtigt, gegen Paragraph 267 StGB RF verstoßen zu haben werden. Alle wurden verpflichtet, sich auf Aufforderung bei Gericht zu melden.

 

Vladivostok 

Ekaterina Ostapenko (Vedernikova)
Koordinatorin des lokalen Navalnyj-Stabs. Mitte April wurde bekannt, dass Vedernikovas Name in den Akten eines Verfahrens zu den Demonstrationen des 23. Januar genannt wird in Zusammenhang mit der Organisation der Aktionen, mit Straßenblockaden sowie der Verwicklung von Minderjährigen in ungesetzliche Handlungen [Art. 150 Teil 1 StGB]. Wurde am 26. April auf freien Fuß gesetzt mit der Auflage, ihren Aufenthaltsort nicht zu verlassen.

Elena Kazanzeva
Wurde verpflichtet, ihren Aufenthaltsort nicht zu verlassen. Angeklagt mit anderen Demonstrierenden die Fahrbahn vollständig blockiert und damit öffentliche Verkehrsmittel und Fußgänger an der Fortbewegung gehindert zu haben. 

Aleksej Gasjuk
Wird wegen Verletzung desselben Paragraphen am 23. Januar als Verdächtiger geführt. Außerdem ebenfalls wegen Laufens auf der Fahrbahn bei den Demonstrationen am 23. Januar: Kazakov, N. Arjutkin, N. Ovtschinnikov, D. Artjuschkin, P. Schwez, S. Galaschev und zwei weiter minderjährige Personen.

 

St. Petersburg

Anton Dementev
Wurde am 21. April festgenommen. Angeklagt, an den Straßenblockaden während der Demonstrationen am 23. Januar beteiligt gewesen zu sein.

Bei einer weiteren namentlich nicht bekannten 22-jährigen Person wurde im Rahmen eines Verfahrens wegen Straßenblockade bei den Januardemonstrationen eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Nach Meinung der Sicherheitskräfte könnte diese Person ebenfalls an Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter am 31. Januar beteiligt gewesen sein.

 

Angeklagt wegen Handlungen, die den sicheren Betrieb von Transportmitteln gefährden [Art. 267.1 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug

Laut Innenministerium wurden wegen Verstoß gegen Paragraph 267.1 am 23. Januar in Izhevsk Verfahren eingeleitet, da die Demonstrierenden die Fahrbahnen der Stadt aus Rowdytum blockierten und daher in vier Straßen der Verkehr zum Erliegen kam und außerdem die Sicherheit von Menschen gefährdet wurde.

 

Angeklagt wegen vorsätzlich falscher Meldungen über Terroranschläge auf Objekte der sozialen Infrastruktur oder solche, die einen Schaden größeren Ausmaßes nach sich ziehen [Art. 207 Teil 2 StGB RF]. Mögliches Strafmaß: bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug

 

Belgorod 

Anton (gab seinen Nachnamen nicht an)

Grund für die Einleitung eines Verfahrens war ein Kommentar des jungen Mannes zu einem Post in der geschlossenen Chat-Gruppe des Navalnyj-Stabs in Belgorod bei Vkontakte: „Das ist eine Bombe!“ Nach seinen Worten wurde er gezwungen, einzugestehen, dass er in dem Kommentar geschrieben hatte, bei den Demonstrationen werde an einer bestimmten Adresse eine Bombe gelegt. Gegen ihn wurde ein Verbot, den Aufenthaltsort zu verlassen, verhängt.

 

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker

Frühjahr 2021

 

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