Nachdem 2015 das Gesetz über „unerwünschte“ ausländische Organisationen in Russland in Kraft getreten ist, wurden bereits etliche ausländische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen für „unerwünscht“ erklärt und ihre Tätigkeit sowie jegliche Kooperation mit ihnen - in Russland verboten. 2018 war die Europäische Plattform für Demokratische Wahlen (EPDE) betroffen. Am 26. Mai wurden drei weitere NGOs – der Deutsch-Russische Austausch, das Zentrum für Liberale Moderne und das Forum russischsprachiger Europäer – auf die Liste der „unerwünschten“ Organisationen gesetzt. Die beiden ersteren sowie die EPDE sind Mitglieder des „Petersburger Dialogs“.

Es folgt die Erklärung von Memorial International aus diesem Anlass

Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands hat drei deutsche NGOs zu „unerwünschten Organisationen“ erklärt. Das bedeutet, dass ihnen jegliche Tätigkeit im Land untersagt und russländischen Organisationen und Staatsbürgern jegliche Zusammenarbeit mit ihnen verboten ist.

Zwei der für „unerwünscht“ erklärten Organisationen – das Zentrum für liberale Moderne“ (LibMod) und der Deutsch-Russische Austausch (DRA) - sind unsere langjährigen Freunde, Kollegen und Partner. So abstrus es ist, die Staatsanwaltschaft hat hier Organisationen ausgewählt, in denen die besten deutschen Russland-Experten arbeiten, aufrichtige und wohlwollende Freunde unseres Landes, die sich ein freies und demokratisches Russland wünschen. Viele Jahre haben sie alles getan, um Kontakte zwischen der russischen und deutschen Zivilgesellschaft zu etablieren und zu einem aufrichtigen und offenen Dialog beizutragen. Gerade deshalb haben sie jahrelang am Petersburger Dialog mitgewirkt. Ohne ihre Beteiligung droht dieser, jeglichen Sinn zu verlieren und endgültig zu einer Plattform für rein formale protokollarische Begegnungen zu verkommen. Übrigens gibt es hierzu auch Stellungnahmen anderer Organisationen, die im Petersburger Dialog – einem Forum zivilgesellschaftlicher Organisationen in Russland und Deutschland - vertreten sind.

In unseren Augen entbehrt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft jeder Grundlage, sie steht im Widerspruch zu den Interessen Russlands und untergräbt die russisch-deutschen Beziehungen, denn sie zerstört die Kontakte zwischen den Zivilgesellschaften unserer Länder – Kontakte, ohne die es keine wahre Freundschaft und Zusammenarbeit geben kann.

In einem Rechtsstaat darf es keine außergerichtlichen Verbote von in- oder ausländischen Organisationen geben. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft trägt zur internationalen Isolierung Russlands bei und bringt es in seine totalitäre Vergangenheit zurück.

 

Memorial International

29 Mai 2021

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