Ein Verfahren für die Löschung aus dem Register ist nicht vorgesehen

Das Justizministerium der Russischen Föderation hat es abgelehnt, die „Soldatenmütter St. Petersburg“ aus dem Verzeichnis „ausländischer Agenten“ auszutragen. Begründet wurde dies damit, dass das „Agentengesetz“ (das NGOs, die politisch tätig sind und unter anderem Gelder aus dem Ausland erhalten, aus „ausländische Agenten“ qualifiziert) keine Regelung für einen derartigen Vorgang vorsieht. Eine Löschung aus dem „Agenten-Register“ ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Die „Soldatenmütter“ waren Ende August d. J. vom Justizministerium in das Verzeichnis „ausländischer Agenten“ aufgenommen worden, unmittelbar nachdem die Organisation von russischen Soldaten berichtet hatte, die bei Kämpfen in der Ukraine ums Leben gekommen waren.

Diese Eintragung kann juristisch angefochten werden, was die „Soldatenmütter“ umgehend getan hatten. Sie hatten eingewandt, keine ausländischen Fördergelder zu bekommen, sondern vielmehr seit August Unterstützung aus dem Fonds des russischen Präsidenten zu erhalten.

11. November 2014
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