Nächster Termin am 23. Mai

Am 15. April sollte die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und zweier weiterer russischer NGOs gegen die Anordnung, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen, verhandelt werden.

Wegen Erkrankung der Richterin wurde der Termin auf den 23. Mai vertagt.

Dieser Termin ist schon mehrere Male verschoben worden, weil die Klagen gegen das "Agentengesetz", um dessen Anwendung es hier geht, beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation sowie beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) noch nicht entschieden waren.

Das Verfassungsgericht hat inzwischen eine Entscheidung gefällt und das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Allerdings gab es ein Minderheitsvotum. Die Entscheidung des EMGR steht noch aus.

15.4.2014
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