Das Stadtgericht von St. Petersburg hat heute die Klage des ADZ MEMORIAL St. Petersburg gegen das Gerichtsurteil vom 12. Dezember 2013 behandelt. Das Gericht hatte auf Grund einer Zivilklage („im Interesse eines nicht bekannten Personenkreises“) gegen die Organisation entscheiden, dass das ADZ als „ausländischer Agent“ zu registrieren sei.

Das Stadtgericht bestätigte heute dieses Urteil.

Olga Zejtlina und Kirill Koroteev vertraten das ADZ vor Gericht. Die Leiterin der Organisation, Stefanija Kulaeva, wurde zum Prozess nicht zugelassen. Die Hinweise der Anwälte auf mehrere vorangegangene Gerichtsentscheidungen zugunsten des ADZ wurden nicht beachtet. Ebensowenig wurde berücksichtigt, dass der Bericht des ADZ an das UN-Komitee gegen Folter bereits am 18. November 2012 vorgelegt wurde. Er kann daher nicht als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ im Sinne des NGO-Gesetzes dienen, das erst am 21. November 2012 in Kraft trat.

Das Urteil erfolgte wenige Stunden nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation über das "Agentengesetz".
Das ADZ beabsichtigt, eine Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einzureichen.

8.4.2014



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