Die für den 4. Februar anberaumte Gerichtsverhandlung über die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL ist zum wiederholten Male vertragt worden, nunmehr auf den 15. April.

MEMORIAL hatte die Aufforderung der Staatsanwaltschaft angefochten, sich im Sinne des „Agentengesetzes“ als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Bereits im November hatte Furkat Tischaev für MEMORIAL bei Gericht beantragt, die anstehenden Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzuwarten. Bei beiden Instanzen sind Klagen gegen das „Agentengesetz“ hängig.

Da sich an dieser Situation nichts geändert hat, stellte Kirill Koroteev, der Memorial und in einem analogen Verfahren Golos vertritt, erneut den Antrag auf Vertagung.

Für die anderen NGOs, deren Verfahren heute behandelt werden sollten, wurde ebenso entschieden. Es handelt sich um die Assoziation Golos (deren Tätigkeit bereits ausgesetzt wurde, die ihre Arbeit aber auf geänderter rechtlicher Basis fortsetzt), Gesellschaftliches Verdikt und JURIKS („Juristen für konstitutionelle Rechte und Freiheiten“).

Eine Auflistung früherer und anstehender Gerichtstermine im Zusammenhang mit dem "Agentengesetz" und den staatsanwaltlichen Überprüfungen finden Sie hier.

4.2.2014
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