Am 20. November 2013 hat ein russisches Gericht erneut die Aufforderung an eine NGO, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, für ungesetzlich erklärt. Das Bezirksgericht in Jekaterinburg gab mit dieser Entscheidung dem „Zentrum für Information und Menschenrechte“, dem MEMORIAL-Zweig in Jekaterinburg, Recht und wies die Staatsanwaltschaft des Gebiets Sverdlovsk an, die entsprechende Aufforderung zurückzuziehen.

Als Beleg für die „politische Tätigkeit“ der Organisation hatte die Staatsanwaltschaft eine Diskussionsveranstaltung aufgeführt, die knapp zwei Monate vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ stattgefunden und die Verteidigung der Rechte von Rekruten und Soldaten zum Thema hatte.

Am selben Tag wies das Moskauer Stadtgericht die Klagen zweier MEMORIAL-Verbände zurück. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL sowie die Internationale Gesellschaft MEMORIAL hatten gegen die umfassenden und überfallartigen staatsanwaltlichen Überprüfungen im Frühjahr geklagt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz.

MEMORIAL hatte die Klage mit einer Reihe von Argumenten untermauert. So habe es die Staatsanwaltschaft versäumt, bei den Überprüfungen anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgte und was und in welchem Umfang geprüft werden sollte (etwa ob eine Anzeige oder der Verdacht vorlag, dass die jeweilige Organisation ein bestimmtes konkrete Gesetz verletzt hat). Darüber hinaus sei es unzulässig, dass Außenstehende an der Überprüfung teilnähmen (etwa Vertreter der Steuerbehörde oder der Fernsehkanal NTW).

Nach Auffassung von Kirill Koroteev, dem Rechtsvertreter von MEMORIAL, hat das Moskauer Gericht das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft“ besonders weit ausgelegt, um zugunsten der Staatsanwälte entscheiden zu können. Die Urteilsbegründung wird in etwa drei Wochen vorliegen.


Quellen: http://www.memo.ru/d/178164.html
http://www.hro.org/node/18059
http://www.memo.ru/uploads/files/1146.pdf

22.11.2013
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