Der neue Gesetzesentwurf sieht nach Mitteilung von hro.org vom 15.08.2013 die Erstellung von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten seitens der Niederlassungen und Vertretungen internationaler Nichtregierungsorganisationen vor. Auf ihrer Webseite teilt die Regierung mit, dass es um besonders weit verbreitete Rechtsverstöße wie beispielsweise die Fristverletzung bei der Rechnungslegung durch die Filialen ausländischer NGO’s geht.

Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen gewöhnlichen NGO’s und jenen, die als ausländische Agenten arbeiten, sowie Einrichtungen, die organisatorisch Teil einer fremden internationalen Nichtregierungsorganisation sind.  

15.08.2013
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