Das Urteil kritisiert Grundrechtsverletzungen bei den Steuerverfahren gegen Chodorkovskij, erklärt jedoch auch, dass das juristische Vorgehen gegen den Konzern insgesamt rechtens gewesen sei.
Yukos hatte am 23.04.2004  in Straßburg geklagt.
Eine politisch motivierte versteckte Enteignung oder bewusste Zerschlagung des Yukos-Konzerns habe es nicht gegeben, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
20.09.2011
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