(20.12.2008)

In seiner Presseerklärung Nr. 4 teilt das Informationszentrum NIZ/MEMORIAL mit, dass zum 15. Dezember keine der am 4. Dezember beschlagnahmten Festplatten zurückgegeben worden ist. (Es handelt sich tatsächlich um 12 Festplatten, nicht nur um 11, wie irrtümlich zu lesen war). Darüber hinaus hat Untersuchungsrichter Kalganov nicht wie zugesagt den Anwalt von MEMORIAL, I.C. Pavlov, kontaktiert, um das Wann und Wie der Rückgabe zu besprechen.

Die ursprünglich auf den 17. Dezember angesetzte Verhandlung über die Klage des Anwalts Pavlov bezüglich der unbegründeten und illegalen Hausdurchsuchung fand nicht statt, weil die erforderlichen Unterlagen dem Gericht nicht zugestellt wurden. Weder Untersuchungsrichter Kalganov noch sonstige Beauftragte der Untersuchungsbehörde sind vor Gericht erschienen. Die Verhandlung wurde nunmehr auf 11.00 Uhr am 22. Dezember anberaumt.

Zudem wurde bekannt, dass die Untersuchungssache Nr. 601466 über die Hausdurchsuchung bei NIZ/MEMORIAL inzwischen von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation zur Überprüfung angefordert worden ist.
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