Auch in diesem Jahr wurde die am 28.05.2011 geplante Gay-Parade mit Rücksicht auf die vorgeblich negative Einstellung der Öffentlichkeit zu dieser Frage verboten. Bei der Veranstaltung kam es wiederum zu Festnahmen und Übergriffen durch die Ordnungskräfte.

Dies ist umso bedauerlicher als die Demonstrationen, die in zahlreichen Städten Russlands am 31. des jeweiligen Monats für die Einhaltung der nach Art. 31 der russischen Verfassung garantierten Versammlungsfreiheit stattfanden, einen gewissen Erfolg gezeigt hatten. Seit Oktober 2010 werden diese Demonstrationen z.T. zwar noch unter Auflagen durchgeführt, jedoch auch in Moskau nicht mehr behindert.

Die russische Initiative fand auch im Ausland breiteste Unterstützung. In Berlin haben der Deutsch-Russische-Austausch, MEMORIAL Deutschland und Amnesty International seit März 2010 jeweils am 31. eines Monats eine Mahnwache vor der Russischen Botschaft abgehalten, um ihre Soldarität mit all denjenigen in Russland zum Ausdruck zu bringen, die unter großen Risiken auf die Straße gegangen sind, um sich für die Gewährleistung dieses Grundrechts ihrer Verfassung einzusetzen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat das Verbot der Demonstrationen sexueller Minderheiten in Moskau als rechtswidrig eingestuft. 
30.05.2011

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