(31.01.2003)
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/RAB) Die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sind "tief besorgt" über die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien. In einer am Freitagmorgen einstimmig verabschiedeten Erklärung heißt es, beide Konfliktparteien, das russische Militär und die tschetschenischen Kämpfer, seien für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Ein aktueller Bericht einer Delegation des Europarates, die sich vor wenigen Tagen in Tschetschenien ein Bild von der Situation vor Ort gemacht habe, hat diese Sorge noch verstärkt, schreiben die Parlamentarier weiter. In der Erklärung, die an Bundeskanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer weitergeleitet werden soll, fordern die Abgeordneten den russischen Präsidenten Putin auf, sich für eine dauerhafte politische Lösung in Tschetschenien unter Einbeziehung authentischer tschetschenischer Repräsentanten einzusetzen. Darüber hinaus müsse das humanitäre Völkerrecht geachtet und den Menschenrechtsverletzungen mit Hilfe der russischen Armee Einhalt geboten werden. Von zentraler Bedeutung sei es auch, das Mandat der OSZE für Tschetschenien zu verlängern.

Rudolf Bindig (SPD), Mitglied der Delegation des Europarates für Tschetschenien, hatte zuvor im Ausschuss die Sicherheitslage vor Ort als "extrem schwierig" bezeichnet. Offiziell befänden sich 80 000 Sicherheitskräfte in der Region, während sich lediglich 505 000 erwachsene Menschen in Tschetschenien aufhielten. Die Darstellung russischer Vertreter gegenüber der Delegation des Europarates, die wirtschaftliche Lage in Tschetschenien würde sich verbessern, stehe in einem "krassen Widerspruch" zur Realität. Nach Auffassung Bindigs sind sowohl die russischen Seite als auch die tschetschenischen Kämpfer für die Konfliktlage verantwortlich. So gäbe es keine öffentliche Diskussion über den Entwurf einer Verfassung, über den am 23. März ein Referendum abgehalten werden soll. In dem Entwurf werde Tschetschenien als Bestandteil Russlands bezeichnet und Russisch als Amtssprache festgelegt. Den tschetschenischen Kämpfern warf der Abgeordnete Menschenrechtsverletzungen durch Terroranschläge vor, mit denen die Zusammenarbeit schwer belastet werde.

Die CDU erkundigte sich nach Möglichkeiten der Nichtregierungsorganisationen, auf die Lage vor Ort einzuwirken. Auch solle beleuchtet werden, inwiefern ein politischer Prozess ohne den tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadow, mit dem die russische Seite Verhandlungen ablehnt, möglich sei. Die FDP bedauerte, dass der Tschetschenienkonflikt aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit verschwunden sei. Dies sei fatal, da auf beiden Seiten Menschenrechtsverletzungen ausgeübt würden. Somit sei der internationale Druck auf Putin, für Frieden in der Region zu sorgen, zu gering. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, in bilateralen Gesprächen und auf EU-Ebene auf die Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien hinzuweisen. Die Bündnisgrünen sprachen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit dem geplanten Referendum an. Es sei unklar, wer sich an der Befragung beteiligen dürfe. Weiter müsse gefragt werden, welche Vorschläge die Russische Förderation mache, um das Problem zu lösen.

Weitere Informationen auf der Website des Deutschen Bundestages.
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