06.02.2004

Die heutige Explosion in der Moskauer Metro ist eine weitere furchtbare Tragödie, die die Einwohner der russischen Hauptstadt betroffen hat. Wir drücken den Angehörigen der Toten und Verletzten unser tiefes Mitgefühl aus.

Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass es sich um einen Terrorakt handelt. Wenn das zutrifft, wurden wir erneut Zeugen eines schrecklichen Verbrechens, der offenen Missachtung des Lebens von Zivilisten, einer brutalen Verletzung des Rechts auf Leben.

Menschen, die solche abscheulichen Gewaltakte organisieren und durchführen, sind Verbrecher, die gefunden und dem Gericht überantwortet werden müssen. Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ist durch keinerlei politische, ideologische oder sonstige Ziele zu rechtfertigen.

Gewalt wird indes zu einer Alltagserscheinung, und sie wird immer häufiger ungezielt ausgeübt. In den letzten Jahren hat die Zahl der Terrorakte zugenommen. Das ist eine unmittelbare Folge des fortdauernden inneren bewaffneten Konflikts in Tschetschenien.

Die Weigerung der russischen Führung, eine echte politische Regelung, d. h. Verhandlungen unter Beteiligung aller interessierten politischen und gesellschaftlichen Kräfte in Angriff zu nehmen, sowie massenhafte brutale Verletzungen der Rechte der Zivilbevölkerung (einschließlich wahlloser und ungesetzlicher Gewaltanwendung) durch Vertreter der föderalen Machtstrukturen schaffen immer wieder die Basis für die Bildung und die Aktivitäten von Terrorgruppen.

Nach wie vor wird öffentlich nicht explizit eingestanden, dass in unserem Land bereits im fünften Jahr ein Krieg stattfindet und nicht etwa eine Anti-Terror-Operation. Damit wird das politische Problem auf ein kriminelles reduziert. Die Politiker schieben so die Verantwortung ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden zu. Der tschetschenische Konflikt als politisches Problem ist im Rahmen der Terrorismusbekämpfung allerdings nicht zu lösen.

Nichtsdestoweniger appellieren wir an die russischen Behörden, eine sorgfältige Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekanntzugeben. Diese Untersuchung darf nicht so ablaufen wie bei den Sprengstoffanschlägen auf die Wohnhäuser im Jahre 1999 und der Geiselnahme an der Dubrowka im Theater "Nord-Ost" 2002. Hier hat das Fehlen vollständiger Informationen über Verlauf und Ergebnisse der Untersuchung zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Behörden geführt und den Verdacht eines schwerwiegenden Versagens der Sicherheitskräfte hervorgerufen.
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