Verfahren an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen

Beim dem Berufungsverfahren am 14. Dezember gegen Oleg Orlov vor dem Moskauer Stadtgericht hob dieses Gericht das zuvor (am 11. Oktober) ergangene Urteil zu einer Geldstrafe auf.

Das Urteil war sowohl von Orlov (der einen Freispruch forderte) als auch von der Staatsanwaltschaft angefochten worden, die - anders als im ursprünglichen Antrag – nunmehr eine Haftstrafe von drei Jahren forderte. Bei der Verhandlung selbst modifizierte sie jedoch diese Forderung und beantragte, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen. Das Motiv für Orlovs „Verbrechen“ sei vom Ermittlungsorgan in der Beschreibung nicht berücksichtigt worden, was eine Verletzung der Strafprozessordnung darstelle.

Das Gericht folgte diesem Antrag. Vermutlich, so ein Jurist von Memorial, wird der Fall wieder den Ermittlungsbehörden übergeben, die „nachbessern“, d. h. weitere Untersuchungen vornehmen und ggf. weitere Gutachten anfordern werden. Dann kommt der Fall erneut vor das Gericht in anderer Zusammensetzung.


Dmitrij Muratov, Jekaterina Tertuchina (Anwältin), Oleg Orlov. Foto: Sota


Eine detaillierte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs auf Russisch finden Sie hier.

 

15. Dezember 2023

 

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