Am 22. September wurde der Prozess gegen Oleg Orlov fortgesetzt.

Dem Antrag der Verteidigung, das fachlich nicht haltbare Gutachten gegen Orlov als „unzulässiges Beweismittel“ nicht zuzulassen, wurde nicht stattgegeben – formal entspreche es den Anforderungen der Strafprozessordnung.

Auf Antrag der Verteidigung und von Orlov selbst wurde eine große Anzahl von Dokumenten zu den Akten genommen. Es handelt sich um Texte aus offen zugänglichen Quellen – so um zahlreiche UN-Berichte und -Resolutionen (insbesondere aus der Zeit nach Beginn des russischen Angriffs auf die gesamte Ukraine), OSZE-Berichte, Stellungnahmen des UN-Menschenrechtskomitees, Berichte des Menschenrechtszentrums Memorial u. a. Orlov und seine Anwältin erklärten, sich in der Verteidigung und im Plädoyer auf diese Dokumente stützen zu wollen. Trotz des Widerspruchs der Staatsanwältin, die keinen Bezug zum Verfahren erkennen wollte, gab die Richterin den Anträgen statt.

Im Folgenden wurde Orlov selbst ausführlich zu seiner Tätigkeit befragt.

Die Frage der Staatsanwältin, ob der gegen die Strafgesetze verstoßen habe, verneinte Orlov. Mit seinen Kundgebungen und seinem Artikel habe er niemanden diskreditiert, sondern Kritk geübt - Kritik könne indes keine Diskreditierung sein.

Die nächste Verhandlung soll am 11. Oktober stattfinden. An diesem Tag folgen die Plädoyers. Es könnte auch schon zur Urteilsverkündung kommen.

 

30. September 2023

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