MEMORIAL International verliert Klage gegen Etikettierung als „ausländischer Agent“ auch in zweiter Instanz

Nach einem Moskauer Bezirksgericht hat jetzt auch das Moskauer Stadtgericht die Klage von MEMORIAL International gegen die Registrierung als „ausländischer Agent“ zurückgewiesen.

MEMORIAL setzt sich gegen die Entscheidung des Justizministeriums zur Wehr, das die Organisation am 6. Oktober 2016 in das Verzeichnis so genannter „ausländischer Agenten“ aufgenommen hatte. Das Bezirksgericht Zamoskvoretsche wies die Klage am 16. Dezember 2016 zurück. Dieses Urteil hat das Moskauer Stadtgericht am 14. August bestätigt.

Eine schriftliche Begründung für diese Entscheidung wird etwa in zwei Wochen vorliegen.

MEMORIAL International wird das Urteil bei der nächsthöheren Instanz - dem Präsidium des Moskauer Stadtgerichts - anfechten.

15. August 2017

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