Stadtgericht St. Petersburg weist Klage des ADZ MEMORIAL ab
Das St. Petersburger Stadtgericht (das Richterkollegium setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin Gawrilowa und den Richterinnen Salnikowa und Marina zusammen) wies die Berufung des ADZ Memorial gegen die Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichts zurück, wonach sich die nichtkommerzielle Organisation ins Register des Justizministeriums „nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllen“, einzutragen habe. Damit beließ es das Gericht bei der Entscheidung in erster Instanz.