Unmittelbar vor Abschluss des Verbotsverfahrens gegen Memorial erstattete der russische „Veteranenverband“ Anzeige gegen Memorial. Der Vorwurf – die Rehabilitierung nationalsozialistischer Verbrechen – wurde damit begründet, dass in den Verzeichnissen von Opfern politischer Verfolgungen Personen aufgeführt seien, die in Wirklichkeit Täter und Kollaborateure der Nationalsozialisten gewesen seien. Memorial International erklärte umgehend, die 19 genannten Fälle einer genauen Überprüfung zu unterziehen und sperrte einstweilen den Zugang zu den betroffenen Datensätzen.

Nachstehend folgt die Erklärung von Memorial zu diesem Vorgang und zum Ergebnis der Überprüfung.

Am 27. Dezember 2021, einen Tag bevor das Oberste Gericht der RF über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein Verbot von Memorial International entscheiden sollte, wandte sich die Russische Bewegung „Veteranen Russlands“ offiziell an Generalstaatsanwalt Igor Krasnov und den Vorsitzenden des Ermittlungskomitees Alexander Bastrykin. Sie forderten, die Leitung und die Mitarbeiter von Memorial zu überprüfen und zur Verantwortung zu ziehen wegen der Leugnung, des bewussten Verschweigens und bewusst falscher Darstellung der Verbrechen von Nazi-Kollaborateuren. Dies geschehe, indem der NS-Täter - als Opfer politischer Verfolgungen – gedacht werde durch Aufnahme in das Verzeichnis der „Opfer des politischen Terrors in der UdSSR“. 

In dem Text heißt es, die „Experten“ der „Veteranen Russlands“ hätten das Verzeichnis von Memorial studiert und Generalstaatsanwaltschaft und dem Ermittlungskomitee zusätzliche Angaben über Nazi-Kollaborateure zugeleitet, die in der genannten Datenbank von Memorial aufgeführt sind. Dabei werden 19 Namen genannt.

Die Staatsanwaltschaft scheute sich nicht, diesen „Experten“-Brief am nächsten Tag zu verwenden, ohne jegliche Überprüfung und ohne Ansehen der Tatsache, dass die haltlosen Beschuldigungen gegen Memorial in keinerlei Zusammenhang mit der Klage standen, die zur Verhandlung anstand.

Allerdings ist es weder der Staatsanwalt noch den selbsternannten „Experten“ darum zu tun, die Wahrheit herauszufinden. Sie sind auf der Suche nach belastendem Material gegen Memorial. Und das ist etwas ganz anderes.

Daher konnten oder wollten sie nicht verstehen, dass in dieser Datenbank ebenso wie in den Gedenkbüchern häufig Formulierungen aus den Anklageschriften verwendet werden, die häufig nichts mit der Realität zu tun haben. Dort können Ausdrücke wie „kirchlich-faschistische Organisation“, „Kontakt zur Gestapo“, „trotzkistisch-bucharinistische Agitation“ oder sonstige Ausdrücke vorkommen, die auf die Phantasien der Untersuchungsrichter zurückgehen.

Die Angaben in der Datenbank stammen meistens aus Gedenkbüchern. Da jedoch in neun Föderationssubjekten noch kein einziger Gedenkband erschienen und in vielen die Herausgabe noch nicht abgeschlossen ist, haben wir auch Namen aus vorbereitenden Unterlagen und aus mehreren anderen sorgfältig zusammengestellten Quellen übernommen.

Den "Experten" ist offenbar nicht klar, dass ein Eintrag in der Datenbank von Memorial keine Biographie ist und auch kein moralischer Freispruch. Es finden sich dort keine Angaben zum bisherigen oder späteren Lebenslauf der aufgeführten Personen, nichts darüber, ob ihre Lebensführung einwandfrei war oder nicht. Hier werden nur politisch motivierte widerrechtliche Verfolgungsmaßnahmen verzeichnet. Einige Personen, die vor dem Krieg gesetzwidrigen Repressalien ausgesetzt waren (z. B. Alexander Riss und Boris Filistinskij, die in der Liste genannt sind) haben später wirklich mit den Nazis kollaboriert. Das ändert aber nichts daran, dass sie vorher ohne Rechtsgrundlage inhaftiert und später rehabilitiert wurden. Ebenso gibt es keinen Grund, die Namen von Tschekisten – Geheimdienstmitarbeitern - aus der Datenbank des Verteidigungsministeriums zu entfernen, die zu Recht wegen Folterungen von Verhafteten und gefälschter Anklagen verurteilt, später vorfristig entlassen wurden und dann gegen die Faschisten kämpften. Widerrechtliche Verfolgungsmaßnahmen, Verbrechen und Heldentaten sind verschiedene Tatbestände, die sich nicht gegenseitig aufheben.

Besonders erstaunlich ist, dass die „Veteranen Russlands“ die Namen von drei Personen fehlerhaft angeben, so wie sie in der Datenbank von Memorial standen (das hat sich erst jetzt bei der Überprüfung herausgestellt). Aber das hat die „Experten“ nicht daran gehindert, erlogene Beschuldigungen zu erheben.

Vier Personen (Nr. 1, 10, 11 und 19 in der Liste) finden sich im Übrigen auch auf der Seite des Verteidigungsministeriums „Erinnerung des Volkes“ in der Rubrik „Helden des Krieges“.

In der Datenbank von Memorial gibt es, wie in jeder anderen Datenbank vergleichbaren Umfangs, vermutlich Fehler.

Von den 19 Personen, die die „Veteranen Russlands“ auflisten, sind bei drei Personen wahrscheinlich Zweifel berechtigt. Einer von ihnen (Nr. 17) ist im Gedenkbuch der Republik Tatarstan (Bd. 4) eingetragen, ohne dass es einen Hinweis auf seine Rehabilitierung gäbe. Ein anderer, der als Minderjähriger verhaftet wurde (Nr. 6) wird in Zeugenaussagen erwähnt als jemand, der verhaftet und dann wieder freigelassen wurde. Er wurde ohne ausreichende Belege in die Datenbank übernommen. Ein weiterer (Nr. 18) ist in einer in Vorbereitung befindlichen (noch nicht gedruckten) Version des 18. (Ergänzungs)-Bandes zum Gedenkbuch der Republik Tatarstan verzeichnet.

Die übrigen 16 genannten Personen sind eindeutig rehabilitiert (vorwiegend von der Staatsanwaltschaft). Wenn jemand von ihnen, die von den „Veteranen Russlands“ verleumdet werden, noch am Leben wäre, könnte er sie wegen Verleumdung verklagen.

Vielleicht möchte ja die Staatsanwaltschaft für diese Verstorbenen eintreten – schließlich hat sie sie ja rehabilitiert?

(Es folgen die Namen der fraglichen 19 Personen mit detaillierten Angaben)

Der Vorstand von Memorial International

17. Januar 2022

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