Justizministerium kann NGOs künftig selbst als "ausländische Agenten" verzeichnen

Auf Antrag des Abgeordneten Andrej Lugovoj hat die Duma in der letzten Woche im Schnellverfahren eine Gesetzesnovelle zu dem berüchtigten Agentengesetz verabschiedet. Dieses wird dahingehend ergänzt, dass das Justizministerium Nichtregierungsorganisationen als „ausländische Agenten“ registrieren kann, die selbst dazu nicht bereit sind. Das sind NGOs, die unter das „Agentengesetz“ fallen, d. h. „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“ (also ausländische Fördergelder erhalten und „politisch tätig“ sind).

Die meisten NGOs haben erklärt, sich unter keinen Umständen als „ausländische Agenten“ zu brandmarken, zumal sie sich keineswegs als solche verstehen. Bisher hat sich nur eine einzige marginale Organisation in das Register eintragen lassen.

Die Eintragung in das Register „ausländischer Agenten“ kann durch die betroffene NGO angefochten werden.

28. Mai 2014

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