MEMORIAL Deutschland begrüßt die Erklärung von Michail Chodorkovskij über die Beendigung seines Hungerstreiks.
Mit seiner Aktion protestierte Chodorkovskij dagegen, dass russische Gerichte fortwährend das im April von Präsident Dmitrij Medvedev unterzeichnete Gesetz zur Liberalisierung des Justizwesens missachten. Am 14. Mai hatte das Moskauer Bezirksgericht die Untersuchungshaft von Chodorkovskij um drei Monate bis zum 17. August verlängert. Damit verstieß das Gericht gegen das erwähnte Gesetz, nach dem Beschuldigte in Wirtschaftsverfahren nur noch in bestimmten außerordentlichen Situationen in Untersuchungshaft genommen werden dürfen (kein fester Wohnsitz, ungeklärte Identität, Verstoß gegen frühere Meldeauflagen, Fluchtgefahr). Diese Ausnahmen sind im Fall Chodorkovskij nicht gegeben.

Chodorkovskij wollte vor allem darauf aufmerksam machen, dass die fortwährenden Gesetzesverstöße der russischen Justiz die Autorität und die Reformbemühungen von Präsident Medvedev unterminieren, und darüber hinaus verhindern, dass die Missachtung der Gesetze in seinem prominenten Fall zu einem Präzedenzfall wird, der korrupte Beamten ermutigt, auch in weniger bekannten Fällen das Recht zu beugen.

Wie dringend und berechtigt dieses Anliegen ist, zeigt die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts, das die Berufung Chodorkovskijs gegen die Verlängerung der U-Haft ablehnte. Das Chodorkovskij&Lebedev-Kommunikationszentrum teilte am 21. Mai mit, dass gegen das Urteil vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Berufung eingelegt werden wird.
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