Wahlbetrug in Astrachan - letzter Stand

Die Vereinigung "Bürger als Wahlbeobachter“ (Grashdanin Nabljudatel) fordert die Wiederholung der Bürgermeisterwahl vom 4. März 2012.
Nach Auswertung der Videoaufnahmen aus 108 Wahllokalen seien zahlreiche Verstöße gegen die Wahlordnung festgestellt worden:
  • grobe Fehler bei der Auszählung der Stimmen, so dass das Ergebnis der Auszählung fragwürdig sei,
  • Unregelmäßigkeiten bei der Zusammenstellung der Wählerlisten,
  • Wahlbeobachter erhielten in zahlreichen Fällen keine Möglichkeit, Wahlzettel einzusehen,
  • Verletzung der Rechte der Wahlbeobachter und Medienvertreter,
  • Verbot von Foto- und Videoaufnahmen,
  • nach Beginn der Stimmauszählung wurden Dokumente der Wahlkommissionen in den Wahlräumen ohne Aufzeichnung durch Webkameras abtransportiert.

Darüber hinaus seien auch Fälle von direktem Wahlbetrug festgestellt worden, wie z.B. der Tausch von Stimmzetteln in einigen Wahllokalen.
Die Vereinigung „Bürger als Wahlbeobachter“ ist deshalb der Ansicht, dass der bereits gefällte Gerichtsbeschluss, die Stimmen neu auszuzählen, nicht ausreiche, um den Willen der Bürger von Astrachan zuverlässig zu ermitteln und fordert eine Wiederholung der Wahl.
Der Oppositionskandidat Oleg Schein, der dem offiziellen Ergebnis zufolge mit 30 % der Stimmen gegen den Kandidaten der Kreml-Partei "Einiges Russland", Michail Stoljarow, verloren hatte, war zusammen mit zahlreichen Sympathisanten aus Protest in den Hungerstreik getreten. Nach 40 Tagen hat er am 24.04.2012 seine Aktion abgebrochen und erklärt, dass der Hungerstreik sein Ziel erreicht habe: Die Zentrale Wahlkommission habe anerkannt, dass es bei den Wahlen Verstöße gegeben haben.
28.04.2012

Die Vereinigung "Bürger als Wahlbeobachter“ (Grashdanin Nabljudatel) fordert die Wiederholung der Bürgermeisterwahl vom 4. März 2012.
Nach Auswertung der Videoaufnahmen aus 108 Wahllokalen seien zahlreiche Verstöße gegen die Wahlordnung festgestellt worden:
  • grobe Fehler bei der Auszählung der Stimmen, so dass das Ergebnis der Auszählung fragwürdig sei,
  • Unregelmäßigkeiten bei der Zusammenstellung der Wählerlisten,
  • Wahlbeobachter erhielten in zahlreichen Fällen keine Möglichkeit, Wahlzettel einzusehen,
  • Verletzung der Rechte der Wahlbeobachter und Medienvertreter,
  • Verbot von Foto- und Videoaufnahmen,
  • nach Beginn der Stimmauszählung wurden Dokumente der Wahlkommissionen in den Wahlräumen ohne Aufzeichnung durch Webkameras abtransportiert.

Darüber hinaus seien auch Fälle von direktem Wahlbetrug festgestellt worden, wie z.B. der Tausch von Stimmzetteln in einigen Wahllokalen.
Die Vereinigung „Bürger als Wahlbeobachter“ ist deshalb der Ansicht, dass der bereits gefällte Gerichtsbeschluss, die Stimmen neu auszuzählen, nicht ausreiche, um den Willen der Bürger von Astrachan zuverlässig zu ermitteln und fordert eine Wiederholung der Wahl.
Der Oppositionskandidat Oleg Schein, der dem offiziellen Ergebnis zufolge mit 30 % der Stimmen gegen den Kandidaten der Kreml-Partei "Einiges Russland", Michail Stoljarow, verloren hatte, war zusammen mit zahlreichen Sympathisanten aus Protest in den Hungerstreik getreten. Nach 40 Tagen hat er am 24.04.2012 seine Aktion abgebrochen und erklärt, dass der Hungerstreik sein Ziel erreicht habe: Die Zentrale Wahlkommission habe anerkannt, dass es bei den Wahlen Verstöße gegeben haben.
28.04.2012

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