MEMORIAL Rjasan hat gegen diese Verwarnung Widerspruch eingelegt. Wie die Juristen von MEMORIAL betonten, lagen der Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung keinerlei Hinweise auf etwaige geplante Gesetzesverstöße vor. Somit bestand kein Anlass zu einer Verwarnung.
Ihrer Satzung entsprechend, auf die sich die Verwarnung ausdrücklich bezieht, will die Organisation mit ihrer Arbeit die Einhaltung der russischen Gesetzgebung und die Achtung der Menschenrechte fördern. Dies kann nach Auffassung der Vertreter von MEMORIAL nicht als „politische Tätigkeit“ ausgelegt werden.
Das Bezirksgericht in Rjasan folgte in seiner Entscheidung vom 16.10.2013 der Staatsanwaltschaft und erklärte die Verwarnung für rechtens – ein Urteil, das MEMORIAL erneut anfechten wird.
Quelle: http://www.memo.ru/d/175458.html
16.10.2013