Die Klage richtete sich gegen die diffamierende Berichterstattung des Senders über den Festakt zum Abschluss des Schülerwettbewerbs im Frühjahr 2016. In der Sendung wurde behauptet, Memorial vermittle den Kindern die Ansicht, die Nationalsozialisten hätten in der UdSSR „europäische Werte“ etablieren wollen.
Memorial hatte sich zunächst an den Presserat gewandt, der der Organisation in vollem Umfang Recht gab. Die Berichterstattung sei kein Journalismus, sondern reine Propaganda, um Memorial zu diskreditieren.
Memorial wandte sich daraufhin mit einer Klage ans Gericht. Das zuständige Moskauer Bezirksgericht wies die Klage indes am 3. Oktober Begründung für dieses Urteil vor.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die oben zitierte Behauptung der Sendung über Memorial nichts enthalte, was Memorial belaste, da sie weder eine Gesetzesverletzung noch unredliches oder unmoralisches Verhalten unterstelle.
Marina Agalzowa, die Memorial bei Gericht vertrat, bemerkt hierzu: Das Gericht „sieht in den Aussagen, dass Hitler der UdSSR europäische Werte gebracht hat, nichts Belastendes. Es behauptet also, dass Memorial damit keine amoralische oder gesetzwidrige Handlung nachgesagt wird. Mit anderen Worten, es ist demnach in Ordnung und zulässig, zu sagen, Hitler habe der UdSSR Gutes und Positives gebracht.“ Unverständlich bleibe hierbei nur, wie sich diese Auffassung des Gerichts mit dem Verbot der Rehabilitierung des Nationalsozialismus (Art. 354.1 StGB der Russischen Föderation) in Einklang bringen lasse.
4. November 2017
Die Klage richtete sich gegen die diffamierende Berichterstattung des Senders über den Festakt zum Abschluss des Schülerwettbewerbs im Frühjahr 2016. In der Sendung wurde behauptet, Memorial vermittle den Kindern die Ansicht, die Nationalsozialisten hätten in der UdSSR „europäische Werte“ etablieren wollen.
Memorial hatte sich zunächst an den Presserat gewandt, der der Organisation in vollem Umfang Recht gab. Die Berichterstattung sei kein Journalismus, sondern reine Propaganda, um Memorial zu diskreditieren.
Memorial wandte sich daraufhin mit einer Klage ans Gericht. Das zuständige Moskauer Bezirksgericht wies die Klage indes am 3. Oktober Begründung für dieses Urteil vor.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die oben zitierte Behauptung der Sendung über Memorial nichts enthalte, was Memorial belaste, da sie weder eine Gesetzesverletzung noch unredliches oder unmoralisches Verhalten unterstelle.
Marina Agalzowa, die Memorial bei Gericht vertrat, bemerkt hierzu: Das Gericht „sieht in den Aussagen, dass Hitler der UdSSR europäische Werte gebracht hat, nichts Belastendes. Es behauptet also, dass Memorial damit keine amoralische oder gesetzwidrige Handlung nachgesagt wird. Mit anderen Worten, es ist demnach in Ordnung und zulässig, zu sagen, Hitler habe der UdSSR Gutes und Positives gebracht.“ Unverständlich bleibe hierbei nur, wie sich diese Auffassung des Gerichts mit dem Verbot der Rehabilitierung des Nationalsozialismus (Art. 354.1 StGB der Russischen Föderation) in Einklang bringen lasse.
4. November 2017