Fünfzehnjähriger zu 5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt

Der fünfzehnjährige Arsenij Turbin aus Livny im Gebiet Orjol ist am 20. Juni 2024 wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer Organisation, die als terroristische Organisation verzeichnet ist (Art. 205.5, Teil 2, StGB RF), zu fünf Jahren Haft in einem Besserungslager verurteilt worden. Bereits am 5. September 2023 stellte man ihn unter Hausarrest, später ließ man ihn frei unter der Auflage, seinen Wohnort nicht zu verlassen, bis er schließlich am 20. Juni 2024 verhaftet wurde.

Am 29. August 2023 hatten FSB-Mitarbeiter die Wohnung, in der der Junge mit seinen Großeltern und seiner Mutter lebte, durchsucht und dabei Notebook, Tablet und Telefon des Fünfzehnjährigen beschlagnahmt. Am 20. November 2023 wurde Arsenij in die Liste der Terroristen und Extremisten aufgenommen (mit dem Vermerk „Terrorist“), womit er die jüngste Person auf dieser Liste darstellt.

Den Ermittlungen zufolge habe der damals 14-jährige Arsenij Turbin von April bis Juni 2023 „systematisch Publikationen über die Tätigkeit von Oppositionspolitikern durchgesehen, die sich kritisch gegenüber russischen Staatsorganen äußern, einschließlich der Entscheidung des russischen Präsidenten Putin vom 24.02.2022, eine spezielle Militäroperation durchzuführen“, d. h. in die Ukraine einzumarschieren. „Außerdem studierte er die Verlautbarungen von Vertretern der \'Legion Freiheit Russlands\'. Dadurch ist er zu radikalen extremistischen Ansichten gekommen, wie sie die Ideologie der \'Legion Freiheit Russlands\' entsprechen.“

Des weiteren gehen die Ermittler davon aus, Arsenij Turbin habe sich über das „Eintrittsverfahren in die \'Legion Freiheit Russlands\' informiert, welches das Entsenden eines Fragebogens mit persönlichen Angaben zur Aufnahme an eine bestimmte E-Mail-Adresse zur Überprüfung und Genehmigung vorsieht, dazu die Einreise in dieUkraine der die Unterstützung der \'Legion Freiheit Russlands\' vom Gebiet der Russischen Föderation aus.“ Dies sei laut Ermittlung durch das Verteilen von Flugblättern und Sabotageakten an militärischen und Eisenbahn-Anlagen geschehen.

Arsenij bekennt sich nicht schuldig. Er erklärte, er sei nicht in die Legion eingetreten. Die Flugblätter habe er aus innerer Überzeugung verteilt und nicht auf Anweisungen Anderer.

Arsenij Turbin

Memorial hat Arsenij Turbin als politischen Gefangenen anerkannt, fordert seine sofortige Freilassung sowie die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. In den uns im Mai 2024 zur Verfügung stehenden Unterlagen gibt es keine konkreten Hinweise auf die Absicht von Arsenij Turbin „auf das Gebiet der Ukraine zu gelangen“, die „Legion Freiheit Russlands“ zu unterstützen und schon gar nicht darauf, „Sabotageakte gegen militärische und Eisenbahn-Anlagen“ zu begehen. Es liegen keine Beweise vor, dass Arsenij Turbin in die „Legion Freiheit Russlands“ eingetreten ist, terroristische Handlungen begangen hat oder die Absicht hatte, solche zu begehen.

26. Juni 2024

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