Der Vorstand der Internationalen Vereinigung MEMORIAL zum 85. Jahrestag des Ausschlusses der UdSSR aus dem Völkerbund

Vor 85 Jahren, am 14. Dezember 1939, wurde die Sowjetunion aus dem Völkerbund ausgeschlossen. Dies war eine Folge des sowjetischen Angriffs auf Finnland am 30. November 1939.

Am 4. Dezember hatte der sowjetische Außenminister Vjatscheslav Molotov auf Anfrage des Generalsekretärs des Völkerbundes erklärt, dass sich die Sowjetunion nicht im Krieg mit Finnland befinde und das finnische Volk nicht bedrohe, da sie am 2. Dezember 1939 einen Vertrag über gegenseitigen Beistand und Freundschaft mit der Regierung der Demokratischen Republik Finnland (FDR) geschlossen habe, die einen Tag zuvor gegründet worden war.

Aus Sicht der UdSSR unternahmen sie gemeinsam mit der FDR Anstrengungen, um den von den früheren Machthabern in Finnland geschaffenen Kriegsherd zu beseitigen. Diese Demagogie konnte natürlich nicht ernst genommen werden. Rechtsgrundlage für den Ausschluss war das 1933 u.a. auf Initiative der UdSSR verabschiedete Übereinkommen über die Definition der Aggression. Keine der Mitgliedsmächte des Völkerbundes lehnte den Ausschluss der UdSSR ab.

Leider hatten die internationalen Institutionen - damals ebenso wie heute - keine effizienten Instrumente. Es gab nichts, was die Schamlosigkeit des Aggressors hätte beeinflussen können. In der TASS-Erklärung hieß es: „Die herrschenden Kreise Englands und Frankreichs, unter deren Diktat die Resolution des Völkerbundsrates verabschiedet wurde, haben weder das moralische noch das formale Recht, über die ‚Aggression‘ der UdSSR zu sprechen und diese ‚Aggression‘ zu verurteilen. England und Frankreich haben erst kürzlich die deutschen Friedensvorschläge, die auf eine schnelle Beendigung des Krieges abzielen, entschieden abgelehnt. Sie stützen ihre Politik auf die Fortführung des Krieges 'bis zum siegreichen Ende'“.

Diese Formulierungen klingen sehr vertraut. Für die aggressive Politik der sowjetischen Führung, für ihr Bündnis mit Hitler, haben die Völker Europas, auch die Völker der UdSSR, teuer bezahlt. Aber das Verbrechen der Aggression, das die sowjetische Führung gegen eine Reihe von Nachbarländern begangen hat, blieb ungesühnt und wurde nicht einmal in internationalen Dokumenten rechtlich korrekt bewertet.

Die Straflosigkeit eines Verbrechens führt zu der Versuchung, es erneut zu begehen. Und dies ist ein Anlass, über die Reform und die Verbesserung der Effizienz internationaler Institutionen nachzudenken.

 

12. Dezember/17. Dezember 2024

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