Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial vom 9. April 2019
Im November 2018 attackierten und enterten russische Militärs drei Schiffe der ukrainischen Flotte, die auf dem Weg zu ukrainischen Häfen die Straße von Kertsch passieren wollten. Alle ukrainischen Soldaten auf den Schiffen wurden verhaftet, drei von ihnen verwundet. Das FSB beschuldigte die Matrosen des Nachbarlandes, „die Staatsgrenze der RF in einer organisierten Gruppe widerrechtlich überschritten zu haben“ (Art. 322 Abschn. 3 des StGB der RF, darauf stehen bis zu sechs Jahren Freiheitsentzug).
Die Legitimität der Okkupation und Annexion der Krim 2014 ist international nicht anerkannt. Das Gleiche gilt für den daraus folgenden russischen Anspruch auf eine 12-Meilen-Zone von der Küste der Krim aus, in die sich die ukrainischen Matrosen am 25. November 2018 begeben haben. Somit kann die Beschuldigung der ukrainischen Soldaten, diese „Grenze“ verletzt zu haben, vom internationalen Recht aus nicht als berechtigt gelten.
Außerdem haben die ukrainischen Schiffe zuvor über ihre Absicht informiert, die „Grenze“ zu passieren. Dies bestätigen sowohl Russland als auch die Ukraine.
Das UN-Seerechtsabkommen, das Russland ratifiziert hat, gestattet es Küstenstaaten nicht, ausländischen Schiffen willkürlich die friedliche Durchfahrt von Meerengen zu untersagen, und der russisch-ukrainische Vertrag zur „Zusammenarbeit bei der Nutzung des Asowschen Meeres und der Meerenge von Kertsch“ bestimmt, dass „Kriegsschiffe unter der Flagge der Russischen Föderation oder der Ukraine im Asowschen Meer und der Straße von Kertsch freie Schifffahrt haben“. Angesichts dieser Bestimmungen, die Bestandteil des russischen Rechts sind, gehen wir davon aus, dass sich die ukrainischen Schiffe auch nach russischer Gesetzgebung keines strafbaren, illegalen Grenzübertritts schuldig gemacht haben.
Wir sind mit den Experten für internationales humanitäres Recht darin einig, dass der Zwischenfall von Kertsch einen internationalen Militärkonflikt darstellt, und dass die festgenommenen ukrainischen Matrosen Kriegsgefangene sind.
Nach internationalem humanitärem Recht können die Matrosen und Offiziere für die Tatsache ihrer Beteiligung am Militärkonflikt nicht nach dem Strafgesetz des sie inhaftierenden Gegners zur Rechenschaft gezogen werden. Sie stehen unter dem Schutz der Dritten Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen und zusätzlichen Protokollen, die Russland und die Ukraine ratifiziert haben. Diese Meinung vertreten auch das UNO Hochkommissariat für Menschenrechte sowie die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE).
Das Menschenrechtszentrum Memorial hält die Kriegsgefangenen (es folgen 24 Namen) für politische Gefangene. Es fordert die Einstellung ihres Verfahrens und ihre Freilassung, bis dahin sind sie entsprechend den Bestimmungen der Dritten Genfer Konvention zum Umgang mit Kriegsgefangenen zu behandeln.
Die Anerkennung von Personen als politische Gefangene bedeutet nicht, dass das Menschenrechtszentrum Memorial ihren Auffassungen und Äußerungen zustimmt und ebensowenig, dass es ihre Aussagen und Handlungen billigt.
13. April 2019
Weiterlesen … Memorial: 24 ukainische Matrosen sind politische Gefangene
Nach zahlreichen Durchsuchungen haben russische Sicherheitskräfte am 27., 28. und 29. März auf der besetzten Krim 24 Krimtataren festgenommen. Die rasch eintreffenden Anwälte der Festgenommenen wurden nicht vorgelassen. Die meisten der Verhafteten sind in der Bewegung „Krymskaja Solidarnost“ aktiv, die politische Gefangene und ihre Familien unterstützt, Menschenrechtsverletzungen öffentlich macht, an Gerichtsverhandlungen teilnimmt und bewaffnete Durchsuchungen sowie Gerichtsverhandlungen ins Internet streamt. 23 Personen sind mittlerweile in Gefängnisse nach Russland gebracht worden; man gab ihnen keine Gelegenheit, zuvor ihre Familien zu verständigen. Diese Verhaftungen sind der aktuellste und heftigste Angriff russischer Sondereinheiten auf die Krimtataren seit der Besetzung der Krim 2014. Die russischen Behörden behaupten, die verhafteten Krimtataren seien Teil der internationalen Terrororganisation Hizb ut-Tahrir.
Das Menschenrechtszentrum Memorial veröffentlicht zur Verhaftung der Krimtataren folgende Erklärung (hier leicht gekürzt):
"Freiheit für die 24 verhafteten Krimtataren!
Am 27. und 28. März kam es auf der Krim zur massivsten Verhaftungswelle von Krimtataren seit Besetzung der Halbinsel. Nach Hausdurchsuchungen wurden 24 Personen (es folgen die Namen, s. u.) unter dem Verdacht der Mitgliedschaft und Aktivitäten in der Vereinigung Hizb ut-Tahrir festgenommen. Das Menschenrechtszentrum Memorial hat wiederholt erklärt, dass es die Einstufung von Hizb ut-Tahrir als terroristische Vereinigung für unbegründet hält. (...) Dabei gibt es in keinem der uns bekannten Strafverfahren, in denen in Russland und auf der Krim mehr als 250 Moslems verhaftet wurden, Anzeichen von Terrorismus oder der Vorbereitung, Planung oder auch nur Diskussion terroristischer Aktionen, ebensowenig wie Waffen- oder Sprengstoffeinsatz.
Die Ungerechtigkeit und Illegalität der Verfolgung von Muslimen, die der Mitgliedschaft in Hizb ut-Tahrir bezichtigt werden, wird dadurch verschärft, dass die Vereinigung nach ukrainischem Recht auf der Krim legal ist. Sowohl die strafrechtliche Verfolgung als auch die Deportation verhafteter Krimbewohner verletzen die Normen des humanitären Völkerrechts und sind daher besonders inakzeptabel. Im vorliegenden Fall wurden die Normen besonders eklatant verletzt: Die meisten, wenn nicht gar alle Verhafteten wurden bereits aus der Krim abtransportiert.
Aber selbst vor dem Hintergrund der ständigen Repressionen gegen Mitglieder von Hizb ut-Tahrir ragen diese Verhaftungen heraus, und das nicht nur wegen ihres Massencharakters. Ein großer Teil derer, die nun in die Mühlsteine der russischen Strafverfolgungsbehörden geraten sind, stehen auf die eine oder andere Weise mit der „Krymskaja Solidarnost“ in Verbindung, einer Menschenrechtsorganisation, die sich für Opfer von Repressionen einsetzt. Menschen, die Opfer von Repressionen mit Informationen unterstützen, Gefangene mit Paketen versorgen, ihren Familien helfen, regelmäßig an politischen Prozessen teilnehmen, befinden sich nun selbst hinter Gittern.
Wir wissen nicht, ob die Verhafteten überhaupt eine Verbindung zu Hizb ut-Tahrir haben, aber in dieser Situation scheint es nur allzu wahrscheinlich, dass diese bequeme und schon übliche Anschuldigung als Instrument der Unterdrückung von öffentlicher Solidarität und ziviler Aktivitäten der Krimbewohner, vor allem der Krimtataren, dient. Das Menschenrechtszentrum Memorial fordert die sofortige Freilassung der 24 Krimbewohner und ruft die russische Zivilgesellschaft sowie die Weltgemeinschaft auf, den Druck auf die russischen Behörden mit der Forderung die Verhafteten freizulassen zu erhöhen."
5. April 2019
Es folgen die Namen der Verhafteten:
Schaban Umerov, Remsi Bakirov, Risa Isetov, Farid Basarov, Ruslan Sulejmanov, Rustem Sejtchalilov, Dzhemil Gafanov, Sejran Murtasa, Alim Karimov, Tofik Abdulgasiev, Biljal Adilov, Medzhit Abdurachmanov, Rustem Schejchaliev, Sejtveli Sejtabdiev, Jaschar Muedinov, Iset Abdullaev, Asan Janikov, Enver Ametov, Akim Bekirov, Erfah Osman, Servet Gasiev, Osman Arifmambetov, Vladlen Abdulkadyrov, Edem Jajatschikov.
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Memorial plant die Veröffentlichung des zweiten Gedenkbandes über die Opfer von Katyn. Der erste Band war 2015 erschienen. Diesmal geht es um die Personen, die im NKVD-Lager von Ostaschkow inhaftiert waren und auf Befehl des Politbüros vom 5. März 1940 erschossen wurden (einschließlich derer, die bereits vorher in der Haft verstorben waren).
Der Band macht erstmals biographische Angaben zu 6.295 polnischen Gefangenen in russischer Sprache zugänglich, die sich seit Herbst 1939 im Kriegsgefangenenlager Ostaschkow des NKWD befanden, im April und Mai 1940 in Kalinin (dem heutigen Tver) erschossen und in der Nähe von Mednoe (30 km von Kalinin entfernt) beigesetzt wurden.
Die Ausgabe basiert auf Archiv-Dokumenten des NKWD sowie bereits publizierten Quellen. Vorausgegangen sind acht Jahre intensiver Forschungsarbeit der Mitarbeiter des „Polnischen Programms“ von Memorial, die die vorliegenden Unterlagen zusammengetragen und ausgewertet haben. Für mehr als 2.700 Personen liegen Fotos aus der Vorkriegszeit vor, die aus polnischen Archiven, von Forschern und Familienangehörigen stammen. Zusätzlich zu den Biographien werden Dokumente über die Exhumierungen veröffentlicht, die die Militärstaatsanwaltschaft gemeinsam mit polnischen Experten 1991 und 1995 vorgenommen hat.
Darüber hinaus werden erstmals auf Russisch die Aussagen Dmitrij Tokarevs dokumentiert, die dieser 1991 vor der Militärstaatsanwaltschaft gemacht hat. Tokarev war von 1938-1943 Leiter der NKWD-Gebietsverwaltung in Kalinin, die die Erschießungen durchführte. Er gab wesentliche Auskünfte zu den Erschießungen selbst sowie zur Lokalisierung der Grabstätten der Ermordeten.
Um die Publikation zu ermöglichen, wurde - wie schon beim ersten Band - eine Spendenaktion (Crowdfunding) initiiert – bis Ende Mai sollen möglichst 1.700.000 Rubel (mehr als 20.000 Euro) über die russische Plattform Planeta gesammelt werden. Diesmal wird eine höhere Summe benötigt als für den ersten Band, weil die gepante Ausgabe wesentlich umfangreicher ist und zwei Bände umfasst.
MEMORIAL Deutschland schließt sich diesem Spendenaufruf an.
Spenden aus Deutschland (und anderen Ländern) zu diesem Zweck können auf das Konto von MEMORIAL Deutschland überwiesen werden – bitte dabei als Verwendungszweck „Mednoe“ angeben.
3. April 2019
Weiterlesen … Publikation des zweiten Katyn-Gedenkbandes - Spendenaufruf
Bei MEMORIAL International in Moskau fand heute eine Begegnung mehrerer NGO-Vertreter mit der Menschenrechts-Kommissarin des Europarats Dunja Mijatović statt.
Neben Memorial waren die Organisationen „Öffentliches Verdikt“, „Amnesty International“, „Human Rights Watch“, „Agora“, das „Komitee gegen Folter“, „OVD-Info“, das LGBT-Netzwerk vertreten, außerdem Anwälte und Journalisten.
Insbesondere ging es um die Situation der Menschenrechtler in Russland, um die Auswirkungen des „Agentengesetzes“ sowie des Gesetzes über „unerwünschte Organisationen“, um Probleme regionaler NGOs und LGBT-Organisationen und nicht zuletzt um die Lage der Menschenrechtler auf der Krim (die Verhaftungen von Aktivisten der „Krymskaja solidarnost“). Natürlich kam auch der Prozess gegen Ojub Titiev zur Sprache, der kürzlich zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, sowie das Verfahren gegen den Journalisten Zhalaudi Geriev von „Kavkazskij uzel“.
Ein weiteres Thema war die Haltung der russischen Behörden, die Beschlüssen des Europäischen Menschenrechtsgerichts in der Regel nicht nachkommen.
2. April 2019
Weiterlesen … Treffen mit Menschenrechts-Kommissarin des Europarats
Titiev erkennt seine Schuld nicht an, hofft jedoch sobald wie möglich freizukommen und seine Menschenrechtstätigkeit wieder aufzunehmen.
Mit dem 1. April tritt das am 18. März gegen Ojub Titiev, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, verhängte Urteil in Kraft. Titiev war am 18. März in einem fabrizierten Verfahren wegen Aufbewahrung von Drogen zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Ojub Titiev hat sich entschieden, keine Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sein Anwalt Petr Zaikin verfasste am 29. März in der Untersuchungshaft in Grozny nach seinen Worten eine entsprechende Erklärung. Titiev beharrt auf seiner Unschuld: „Ich habe mich nie eines Verbrechens schuldig bekannt, bekenne mich nicht schuldig und werde es auch unter keinen Umständen tun. Das habe ich immer offen und auch öffentlich erklärt und ich werde mich niemals falsch selbst bezichtigen.“
Titiev teilte mit, dass er seine Arbeit, der er die letzten 18 Jahre seines Lebens gewidmet hat, weiterführen will: „Während der Untersuchungshaft habe ich Menschen gesehen, die Rechtsbeistand benötigen, und habe begriffen, dass ich verpflichtet bin, meine Tätigkeit so schnell wie möglich wiederaufzunehmen. In eben dieser Menschenrechtsarbeit sehe ich den Sinn meines Lebens.“
Titiev nannte einige Gründe dafür, dass er keine Berufung einlegen wird:
„Dieses Urteil gibt mir die Möglichkeit, wahrscheinlich schon nach dem Monat Mai dieses Jahres aus der Haft freizukommen und in vollem Umfang zur Arbeit im Menschenrechtszentrum Memorial, die im Januar 2018 unterbrochen wurde und Sinn meines Lebens ist, zurückzukehren.“
Das Gericht hatte bei seinem Urteil die Kategorie des Verbrechens von „schwer“ auf „mittelschwer“ herabgesenkt. Dies bedeutet, dass Titiev, sobald ein Drittel der Strafe abgeleistet ist, im Mai 2019 auf formeller Grundlage das Recht hat, eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu beantragen, was er auch beabsichtigt.
„Meine Familie braucht meine Hilfe und Unterstützung. Diese fünfzehn Monate waren für sie eine wesentlich ernstere Prüfung als für mich. Als Familienoberhaupt trage ich die Verantwortung für sie. Leider gab es unter den derzeitigen Bedingungen der Rechtsanwendung in unserem Land und besonders in der Republik Tschetschenien in meinem politisch motivierten Prozess keine Hoffnung auf einen Freispruch. Jedem, dem die Fakten der Anwendung von Recht in unserem Land bekannt sind, ist klar, dass das erreichte Urteil die maximal mögliche Art der Anerkennung meiner Unschuld ist. Leider kann ich nicht alle Umstände meiner Entscheidung über die Unzweckmäßigkeit einer Berufung aufzählen … Und wenn jemand der Meinung ist, ich habe eine falsche Entscheidung getroffen, indem ich meinen Verteidigern verboten habe … gegen das Urteil in Berufung zu gehen, dann bin ich bereit, jedem von ihnen persönlich zu erklären, warum ich diese Entscheidung für richtig halte. Meine Anwälte haben große Arbeit geleistet, deren Resultat man nicht einfach am Urteilstext bewerten kann. Dank ihnen glaubt niemand in der Republik Tschetschenien, dass ich diesen Schmutz angefasst haben könnte, denn Drogen, das ist Schmutz. Alle wissen, dass ich unschuldig bin, und es ist für mich sehr wichtig, dass die Menschen nicht an diese absurde Anschuldigung glauben. Die Bewohner meines Dorfes, die mich schon das ganze Leben kennen und deren Meinung ich sehr schätze, sind zum Gericht gekommen und haben offen erklärt, dass sie nicht an meine Schuld glauben. Ich hoffe, dass ich jeden dieser mutigen Menschen umarmen und ihm die Hand drücken kann. Denn jeder weiß, wie gefährlich es unter den derzeitigen Gegebenheiten war, mich offen zu unterstützen. Eben deswegen … kann ich mit erhobenem Haupt stolz auf mich und auf die Dorfbewohner durch mein Dorf laufen. Und mit ebenso stolz erhobenem Haupt kann ich mich außerhalb der Grenzen Tschetscheniens bewegen, weil ich sicher sein kann, dass die Menschen nicht schlecht über mich denken.“
Ojub Titiev dankt allen, die ihn im Verlauf des Prozesses unterstützt haben – Angehörigen, Freunden, Kollegen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Diplomaten, Politikern sowie allen „Bewohnern Tschetscheniens, weiterer Regionen der Russischen Föderation und auch anderer Länder, denen mein Schicksal nicht gleichgültig war.“
Memorial unterstützt diese Entscheidung Titievs.
1. April 2019
Am 18.März wurde Ojub Titiev vom Stadtgericht Schali in Tschetschenien zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Nachfolgend finden Sie internationale Reaktionen auf das Urteil:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler
Ich bin zutiefst besorgt über die Verurteilung von Ojub Titijew, Träger des deutsch-französischen Preises für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Die Zweifel an den Vorwürfen und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens sind gut dokumentiert und auch im OSZE-Bericht zur Menschenrechtslage in Tschetschenien beschrieben. Ich fordere Russland auf, den darin enthaltenen Empfehlungen zu folgen: Das Urteil und die Untersuchungshaft sollten schnellstens von einem Gericht außerhalb Tschetscheniens überprüft, Ojub Titijew aus der Untersuchungshaft freigelassen werden. Russland muss gewährleisten, dass Menschenrechtsverteidiger ohne Angst vor Strafverfolgung auch in Tschetschenien tätig sein können.
Europäischer Auswärtiger Dienst
We believe that the sentencing of Oyub Titiev is directly connected to his human rights work for Memorial, an organisation that has been the subject of ongoing intimidation and harassment in the North Caucasus and beyond. We also believe that Mr Titiev has not received a fair trial. His sentencing continues a trend of arrests, attacks and discrediting of human rights defenders and journalists who work in that region of the Russian Federation. Mr Titiev\'s predecessor as head of Memorial in Chechnya, Ms Natalia Estemirova, was killed in 2009 and, almost ten years later, not a single person has yet been brought to justice for this crime. The European Union expects Mr Titiev to be released immediately and unconditionally.
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten Frankreichs
Eine aktualisierte Übersicht, basierend auf Berichten bei OVD-Info und des Menschenrechtszentrums Memorial
Am 15. März 2018 wurden in Moskau zehn Personen unter der Anklage, eine extremistische Vereinigung namens „Novoe Velitschie“ (Neue Größe) gegründet zu haben, verhaftet. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie einen Staatsstreich geplant hätten. Die Anwälte der Angeklagten erklären, „Novoe Velitschie“ sei von einem eingeschleusten Mitarbeiter der Sicherheitskräfte ins Leben gerufen worden.
Ein erstes Urteil wurde mittlerweile gefällt: Gegen Rustam Rustamov verhängte man am 5. März eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Unterstützung einer extremistischen Gemeinschaft. Zuvor hatte sich Rustamov schuldig bekannt und vor dem Urteil eine Übereinkunft mit der Ermittlung getroffen. Sein Fall wurde in einem eigenen Verfahren behandelt, ohne dass das Gericht die Beweise überprüft hätte.Weitere Angeklagte stehen derzeit zum Teil unter Hausarrest, andere befinden sich in Untersuchungshaft, für beide Personengruppen wurden die Vorbeugungsmaßnahmen inzwischen bis zum 13. Juni verlängert. Zur Unterstützung vor allem zweier junger Frauen der Gruppierung hatten im vergangenen Jahr in Moskau mehrere Unterstützungsaktionen stattgefunden. Beim „Marsch der Mütter“ am 15. August 2018 waren Hunderte in einer nicht-genehmigten Aktion bis zum Gebäude des Obersten Gerichts in Moskau gelaufen und hatten Stofftiere an den Eingang gelegt.Etwa 170 000 Menschen unterschrieben eine Petition zur Befreiung der Mädchen. Für die Mädchen bürgten die mittlerweile verstorbene Ljudmila Alekseeva, Vorsitzende der „Moskauer Helsinki-Gruppe“, und Lev Ponomarev, „Bewegung Für Menschenrechte“. Ebenso hatten Tatjana Moskalkova, Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, und Michael Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats beim Russischen Präsidenten mit Hinweis auf die schlechte Gesundheit der Frauen appelliert, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Ojub Titiev ist heute vom Stadtgericht Schali zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, milderte das Urteil aber insofern etwas ab, als Titiev zur Ansiedlung in einer Strafkolonie verurteilt wurde.
Diese Strafe wird gewöhnlich gegen Personen verhängt, die Ersttäter sind und leichtere bis mittelschwere Straftaten begangen haben oder die sich aus Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben. In diesen Fällen sind etwas freizügigere Haftbedingungen vorgesehen (insbesondere im Hinblick auf die Bewachung und Besuchsregelungen).
Laut Gerichtsentscheid muss Titiev in Haft bleiben, bis das Urteil rechtskräftig wird. Titievs Anwalt Petr Saikin hat bereits erklärt, dass er gegen das Urteil Revision einlegen wird.
18. März 2019
Weiterlesen … Ojub Titiev zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt
Am 11. März wurden in Tschetschenien die abschließenden Plädoyers der Anklage und der Verteidigung im Fall Ojub Titiev, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, gehalten. Wir erinnern, dass Titiev des Drogenbesitzes beschuldigt wird. Er selbst weist die Beschuldigungen zurück und besteht darauf, dass ihm das Paket mit Marihuana untergeschoben wurde. Memorial erklärte das Verfahren gegen Titiev ebenfalls für manipuliert. Die Staatsanwaltschaft, die für ihr Plädoyer nur 20 Minuten bei einem Verfahren benötigte, welches das Gericht acht Monate beschäftigte, fordert für Titiev vier Jahre Strafkolonie sowie eine Geldbuße von 100.000 Rubel.
Die Verteidigung betonte, dass die Zweifel an der Schuld Titievs im Verlauf des Verfahrens nicht beseitigt wurden und zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden müssen, die Beweise von Seiten der Anklage seien widersprüchlich und strittig. Titiev selbst bedankte sich im Schlusswort bei allen, die ihn unterstützen, nannte die für das fabrizierte Verfahren Verantwortlichen namentlich und bat die Vertreter aus Europa, Sanktionen gegen die entsprechenden Personen zu verhängen. Bezüglich des Urteils mache er sich keine Illusionen, so Titiev. „Selbstverständlich wird man ein Urteil fällen, das der Anklage folgt.“
An der Verhandlung nahmen neben russischen Menschenrechtlern auch Vertreter von Human Rights Watch, Mitglieder der Botschaften der Niederlande und Deutschlands sowie eine Delegation der Europäischen Union teil. Das Urteil wird am 18. März verkündet.
12. März 2019
Weiterlesen … Verfahren gegen Titiev – Staatsanwalt fordert vier Jahre Strafkolonie
Erklärung der Internationalen Gesellschaft Memorial
Am 13. und 14. Februar 2019 hat das russische Justizminiserium folgende, von Lev Ponomarev geleitete Verbände in die Liste von „Organisationen, die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausführen“, eingetragen: „Für Menschenrechte“ („Za prava tscheloveka"), „Hotline“ („Gorjatschaja linija“) und die Stiftung „Zum Schutz der Rechte Gefangener“ („V zaschtschity prav zakljutschennych").
Die lange Propaganda-Kampagne gegen den verdienten Aktivisten wird fortgesetzt – sie fing an mit skandalösen Fernsehfilmen, kürzlich kam er widerrechtlich in administrative Haft, jetzt bringt man das Gesetz über „ausländische Agenten“ zur Anwendung, das dazu gedacht ist, unabhängige gesellschaftliche Organisationen zu diskreditieren.
Dieses Gesetz hat in der zivilisierten Welt nicht seinesgleichen. Es unterscheidet sich kardinal von dem in den USA geltenden Gesetz, auf das sich die staatliche Propaganda immer wieder beruft. Nach amerikanischem Recht ist eine Organisation dann ein „ausländischer Agent“, wenn sie „in den Vereinigten Staaten im Interesse eines ausländischen Auftraggebers (Prinzipals) politisch tätig ist oder agiert“. In Russland gilt das Gleiche für eine Organisation, „die auf dem Gebiet der Russischen Föderation, unter anderemim Interesse ausländischer Sponsoren, politisch tätig ist“ Da es heißt „unter anderem“, ist es nicht notwendig, die Arbeit „im Interesse ausländischer Sponsoren“ nachzuweisen. Wenn es den Machthabern beliebt, reicht dafür jederlei ausländische Finanzierung aus, und als „politische Tätigkeit“ kann so gut wie alles gelten. In den USA muss die Arbeit „im Interesse eines ausländischen Auftraggebers (Prinzipals)“ vor Gericht nachgewiesen werden, um eine Organisation als „ausländischer Agent“ verzeichnen zu können. In Russland reicht die Entscheidung eines Beamten im Justizministerium aus.
Wir kennen keine einzige Menschenrechtsorganisation, die als „ausländischer Agent“ registriert und tatsächlich bezichtigt worden wäre, für „ausländische Sponsoren“ tätig zu sein. Das ist verständlich, denn nicht einmal mit den geballten Einflussmöglichkeiten des Fernsehens lässt sich ohne weiteres suggerieren, der Einsatz für Bürgerrechte in Russland erfolge im Interesse von Ausländern. Das Etikett „ausländischer Agent“ bezeugt nur, dass der jeweiligen Organisation nichts vorzuwerfen ist. Wir sind überzeugt, dass der Zeitpunkt nicht mehr fern ist, zu dem der Staat alle, die in diesem berüchtigten Register aufgelistet sind, um Entschuldigung bitten wird, einschließlich Lev Ponomarev.
25. Februar 2019
Eine Zusammenstellung des Menschenrechtszentrums Memorial
Vor etwas mehr als einem Jahr, am 9. Januar 2018, wurde in Tschetschenien Ojub Titiev, Leiter der Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, festgenommen. Er wird des Drogenbesitzes beschuldigt. Wir sind der Ansicht, dass das Verfahren gegen Titiev fabriziert ist, um seine Menschenrechtsarbeit zu unterbinden.
Teil 1
Wer Ojub Titiev ist
Ojub Titiev ist Leiter der letzten unabhängigen Menschenrechtsorganisation in Tschetschenien, der Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, und ehemaliger Lehrer. Ojub Titiev leitete Memorial in der Republik Tschetschenien seit der Entführung und Ermordung der Menschenrechtlerin Natalja Estemirova. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Tschetschenien praktisch keine Menschenrechtsorganisationen mehr: Alle hatten ihre Tätigkeit eingestellt, da sie um das Leben ihrer Mitarbeiter fürchteten. In Grozny war allein das Büro von Memorial übrig geblieben sowie sein Leiter: Ojub Titiev. Vor einem Jahr nun, am 9. Januar 2018, wurde Ojub festgenommen. In seinem Auto, dem Auto eines Menschen, der den Sport liebt und als gläubiger Moslem weder trinkt noch raucht, hatte man angeblich Drogen gefunden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet er sich in Haft, der Prozess läuft. Das Menschenrechtszentrum Memorial ist überzeugt, dass Titiev unschuldig ist. Der Prozess vor dem Stadtgericht in Schali wird von der Richterin Madina Zejnetdinova geleitet. Die Ankläger auf Seiten des Staates sind der Staatsanwalt des Bezirks Kurtschaloj Dzhabrail Achmatov sowie Milana Bajtaeva, Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft der Republik. Verteidigt wird Ojub Titiev von den Anwälten Marina Dubrovina, Petr Zaikin und Ilja Novikov.
Die außerplanmäßige Überprüfung des Zentrum für Information und Aufklärung von Memorial (NIPC) in Moskau durch das Justizministerium, die die Organisation im Hinblick auf eine mögliche Verzeichnung als „ausländischer Agent“ untersuchen sollte, wurde inzwischen abgeschlossen. Anders als befürchtet, ist es nicht – wie zuvor in vielen anderen Fällen - zu einer Registrierung als „Agent“ gekommen.
Es wurden lediglich einige Bestimmungen in der noch aus dem Jahre 1996 stammenden Satzung beanstandet, die nicht mehr der heutigen Gesetzgebung entsprechen.
Die erforderlichen Satzungsänderungen (und die obligatorische Umregistrierung) werden in der nächsten Zeit vorgenommen.
13. Februar 2019
Weiterlesen … Moskauer Memorial-Verband wird nicht als "Agent" verzeichnet
Am 10. Februar 2019 fanden in mehreren Städten Russlands Aktionen unter dem Motto „Marsch der zornigen Mütter“ zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko und anderen politischen Häftlingen statt.
Anastasija Schevtschenko, die am 21. Januar 2019 wegen Mitarbeit in der als unerwünscht eingestuften Organisation „Otkrytaja Rossija“ („Offenes Russland“) verhaftet wurde und die derzeit unter Hausarrest steht, eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren droht. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Schevtschenko als politische Gefangene anerkannt.
Auslöser für die Demonstrationen war der Tod von Schevtschenkos Tochter, die während des Hausarrests der Mutter auf die Intensivstation gebracht werden musste und dort schließlich verstarb. Zu den Aktionen, die von den Behörden nicht genehmigt worden waren, kam es in 14 Städten Russlands. In Moskau, wo mehrere Hundert Menschen an dem Marsch teilnahmen, wurden mindestens zwei Personen zunächst verhaftet und später wieder auf freien Fuß gesetzt; die Polizei nahm ein Protokoll wegen geringfügigem Hooliganismus auf. In St. Petersburg wurden nach Angaben von OVD-Info acht Personen festgenommen, von denen zwei aus dem Gefangenentransporter fliehen konnten. Später am Tag ließ man vier der Festgenommenen wieder frei, zwei von ihnen, Marija Koshevatova, Mitglied der Partei Jabloko, und Svetlana Utkina, Organisatorin der Demonstration in Petersburg, verbrachten 48 Stunden auf der Polizeiwache.
Gegen Koshevatova wurde wegen wiederholter Verletzung des Versammlungsrechts bereits eine Strafe von 250 000 Rubeln (ca. 3375,- Euro) verhängt. Koshevatova hatte ein Putin-kritisches Plakat entrollt. Svetlana Utkina wurde ebenfalls auf der Grundlage desselben Artikels angeklagt. In Machatschkala suchten Sicherheitskräfte am 10. Februar die Wohnung von Natalja Sacharova auf, Organisatorin der örtlichen Kundgebung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits außer Haus befand. Die Männer erschreckten die dort anwesenden minderjährigen Kinder der Aktivistin, was diese veranlasste, anstelle der Demonstration lediglich eine Einzelkundgebung zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko abzuhalten, um weitere Konflikte mit den Behörden zu vermeiden.
12. Februar 2019
Weiterlesen … „Marsch der zornigen Mütter“ in mehreren Städten Russlands
In einem Strafverfahren droht erstmals eine Haftstrafe
In mehreren russischen Städten ist es in letzter Zeit zu Verfolgungsmaßnahmen gegen Mitglieder von „Otkrytaja Rossija“ („Offenes Russland“) gekommen, mit der Begründung, es handele sich um eine in Russland „unerwünschte Organisation“, mit der jegliche Zusammenarbeit untersagt ist. Das entsprechende Gesetz, das die Registrierung ausländischer unerwünschter Organisationen vorschreibt und jegliche Kooperation mit ihnen unter Strafe stellt, wurde 2015 verabschiedet. Welche Vereine das betrifft, wird vom Generalstaatsanwalt oder seinem Vertreter in Absprache mit dem Außenministerium festgelegt. Bisher sind hier 15 Organisationen verzeichnet, darunter seit April 2017 auch zwei in Großbritannien ansässige Verbände von OpenRussia, gegründet von Michail Chodorkovskij.
Die in Russland aktive Bewegung „Oktrytaja Rossija“ ist aber mit den zuletzt genannten nicht verbunden. Da es sich um keine ausländische Organisation handelt, kann das Gesetz von 2015 auf sie nicht angewendet werden, und eine Zusammenarbeit mit ihr oder Aktionen für sie stellen somit auch nach russischem Recht keinen Straftatbestand dar.
Haussuchungen waren bei mehreren Aktivisten von „Otkrytaja Rossija“ bereits 2017 durchgeführt worden. In den letzten Wochen kam es zu Drangsalierungen und Haussuchungen bei Aktivisten in Wolgograd, Pskov, Krasnodar, Kurgan, Rostov am Don, Uljanovsk und Kazan. Michail Kusovkov in Kurgan wurde wegen seiner Mitarbeit in einer „unerwünschten Organisation“ zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubeln verurteilt. In Wolgograd wurde ein Verfahren wegen desselben „Delikts“ gegen Roman Sajzev eingeleitet, das in diesem Fall vor allem darin bestand, dass er in den sozialen Netzen über das gerade gegen Anastasia Schewtschenko eingeleitete Verfahren berichtet hatte. Letztere war am 21. Januar in Rostov am Don nach einer Haussuchung verhaftet worden, nachdem am 18. Januar ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden war.
Am 23. Januar wurde Anastasija Schevtschenko in den Hausarrest überstellt. Sie ist alleinerziehende Mutter. Ihre 17jährige Tochter, die in diesen Tagen lebensgefährlich erkrankte, durfte sie erst unmittelbar vor ihrem Tode kurz im Krankenhaus besuchen.
Bei diesem Verfahren geht es erstmals nicht mehr nur um eine Ordnungsstrafe. Da sie im Jahre 2018 nach der Teilnahme an Kundgebungen, die "Otkrytaja Rossija" organisiert hatte, bereits zweimal zu einer Ordnungsstrafe verurteilt wurde, könnte ihr jetzt nach Art. 284.1 eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren drohen.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Anastasija Schevtschenko als politische Gefangene verzeichnet. Sie und andere, die verwaltungs- und strafrechtlich verfolgt würden, würden allein wegen ihrer Zusammenarbeit mit Oktrytaja Rossija zur Rechenschaft gezogen, die eine gewaltlose, legitime oppositionelle Tätigkeit ausübe.
Amnesty International hat zu einer Eilaktion (urgent action) zu ihrer Unterstützung aufgerufen.
11. Februar 2019
Weiterlesen … Aktivisten von "Oktrytaja Rossija" landesweit unter wachsendem Druck
Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
Am 6. Februar hat das Zhelesnodorozhnyj-Bezirksgericht von Orel den dänischen Staatsbürer Dennis Christensen zu sechs Jahren Straflager verurteilt – weil er „unter Ausnutzung seiner geistigen Autorität“ aktiv bei den „Zeugen Jehovas“ in Orel mitwirkte.
Vor fast zwei Jahren, am 20. April 2017, hat das Oberste Gericht in Russland die „Zeugen Jehovas“ in Russland als „extremistische Organisation" verboten. Mit dieser schändlichen und widerrechtlichen Entscheidung steht Russland in einer Reihe mit höchst fragwürdigen Regimen. Die „Zeugen Jehovas“ wurden auch in Hitler-Deutschland unerbittlich verfolgt. In allen demokratischen Ländern können sie ihren Glauben indes ungehindert praktizieren. Infolge des Verbots sind heute in unserem Land bereits Dutzende von Anhängern dieser Lehre inhaftiert. Jetzt ist erstmals in einem Urteil eine Freiheitsstrafe verkündet worden.
Die von der russischen Verfassung deklarierte Gewissensfreiheit ist in Russland inzwischen eine ebensolche Fiktion wie seinerzeit in der UdSSR. Die sechs Jahre Haft, die Christensen dafür erhielt, dass er sein durch die Verfassung garantiertes Recht auf Religionsfreiheit ausübte, entsprechen den Strafmaßen, die zu Zeiten der Sowjetmacht gegen die „Zeugen Jehovas“ verhängt wurden.
Es ist absurd, dass die unter dem Sowjetregime verurteilten „Zeugen Jehovas“ (Memorial kennt Hunderte solcher zerstörter Lebensläufe) nach dem Rehabilitierungsgesetz von 1991 als Opfer politischer Repressionen gelten, während die heutigen Anhänger der „Zeugen Jehovas“ wieder inhaftiert werden.
Dieses Urteil bestätigt erneut, wie unangemessen die russische „antiextremistische“ Gesetzgebung ist, die es zulässt, so gut wie jeden als Extremisten einzustufen.
Wir fordern, das verfassungswidrige Verbot der „Zeugen Jehovas“ aufzuheben.
Dennis Christensen und die übrigen inhaftierten Anhänger der „Zeugen Jehovas“ halten wir für Gewissensgefangene und fordern ihre unverzügliche Freilassung.
Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
8. Februar 2019
Weiterlesen … In Russland ist die Gewissensfreiheit eine Fiktion
Hinweis:
Im Vorfeld zu einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Roter Ochse in Halle wurde am 4. Februar ein Interview mit Anke Giesen zur Situation der Memorial-Verbände und zur Geschichtspolitik in Russland bei Radiocorax aufgezeichnet, das Sie jetzt hier nachhören können.
6. Februar 2019
Neuerscheinung: Publikation von Memorial in deutscher Übersetzung
Beim Verlag Matthes & Seitz in Berlin ist in diesen Tagen unter dem Titel „Ich glaube an unsere Kinder“ die von Christina Links übersetzte deutsche Ausgabe von „Papiny pisma“ (Papas Briefe) mit einem Vorwort von Irina Scherbakova erschienen.
Die Publikation ist aus einer Ausstellung hervorgegangen, die Memorial erstmals 2013 in Moskau präsentiert hat. Ergänzt und zu einer Wanderausstellung umgearbeitet wurde sie seither nicht nur vielerorts in Russland gezeigt, sondern auch schon in Deutschland (im Oktober 2018 in Freiburg). Das russische Original liegt bereits seit 2014 vor.
Die Briefe stammen aus Privatarchiven, die Memorial überlassen wurden. Es sind Briefe Gefangener an ihre in Freiheit verbliebene Familie und vor allem an ihre Kinder, deren Heranwachsen die Väter aus der Ferne begleiten wollten. Sie versuchten, ihnen Kenntnisse zu vermitteln und sie auch an ihrem Leben teilhaben zu lassen.
Mit dieser Publikation werden dem deutschen Leser singuläre Dokumente zugänglich, die einen wenig beachteten Aspekt des Lagerlebens beleuchten – den Versuch, über Jahre hinweg bei fast völlig fehlendem persönlichem Kontakt ein Familienleben aufrechtzuerhalten in der Erwartung, später daran anknüpfen zu können. Die Hoffnung, später einmal zur Familie zurückkehren zu können, erwies sich allerdings in fast allen Fällen als Illusion.
1. Februar 2019
Am 19. Januar fanden in Moskau und St. Petersburg wie alljährlich der Marsch zur Erinnerung an Stanislav Markelov und Anastasija Baburova sowie Einzelkundgebungen statt. Der Anwalt und Menschenrechtsaktivist Markelov und die Journalistin Baburova waren am 19. Januar 2009 am helllichten Tag auf offener Straße von Neonazis erschossen worden. Markelov hatte sich bei seiner Arbeit immer wieder für linke Aktivisten eingesetzt. In Moskau, wo die Aktion von den Behörden genehmigt worden war, nahmen mehrere hundert Menschen teil. In Petersburg hatten die Behörden den Marsch zunächst genehmigt, ihre Genehmigung dann aber wieder zurückgezogen. Zeitgleich wurde die Aktion von etwa hundert Demonstranten in London unterstützt. In Petersburg wurden bei Einzelkundgebungen zunächst sechs Personen, im weiteren Verlauf der Aktion mindestens fünf Personen festgenommen, die jedoch noch am selben Tag wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.
In Moskau kam es ebenfalls zu mehreren Verhaftungen. So wurde der Journalist Igor Jasin festgenommen, als er eine Fahne in Regenbogenfarben entrollte. Neben Jasin wurden drei weitere Personen festgenommen, unter ihnen Nikolaj Kretov, Mitarbeiter der Moskauer Helsinki Gruppe, der Jasin zur Hilfe geeilt war. Nach Angaben eines der Verhafteten sagte ein Polizist während der Festnahme zu ihm: „Wenn es nach mir ginge, würde ich dich umbringen.“ Im Polizeibus dann sei er geschlagen worden. Man brachte die Aktivisten auf die Polizeiwache und ließ zunächst keine Anwälte zu ihnen vor. Gegen alle vier wurde ein Protokoll wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt aufgenommen (§ 19.3 Ordnungsstrafrecht der RF), gegen Kretov zusätzlich wegen Verletzung des Ablaufs einer öffentlichen Veranstaltung (§ 20.2 Abschn.5 Ordnungsstrafrecht der RF). Zusätzlich ließ man sie bis zum Ablauf der 48-Stundenfrist in Haft und setzte sie erst am 21. Januar wieder auf freien Fuß. Jasin wurde noch am 21. Januar zu einer Strafe von 20.000 Rubel (etwa 264 Euro) verurteilt.
22. Januar 2019
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Das wissenschaftliche Zentrum für Information und Aufklärung von Memorial (NIPC) in Moskau wird einer außerplanmäßigen Überprüfung unterzogen. Dies wurde der Organisation noch im Dezember letzten Jahres mitgeteilt. Heute hat das Zentrum dem Justizministerium die angeforderten Dokumente übermittelt.
In dem Bescheid vom Justizministerium heißt es, Gegenstand der Überprüfung sei „die Tätigkeit des Verbandes als nichtkommerzielle Organisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübe und sich nicht als solche hat registrieren lassen“.
Ergebnis derartiger Überprüfungen ist in der Regel die Eintragung in das Verzeichnis angeblicher „ausländischer Agenten“ durch das Justizministerium (mit den bekannten negativen Folgen). Von den fünf Moskauer Memorial-Verbänden wurden am 21. Juli 2014 bereits das Menschenrechtszentrum und am 4. Oktober 2016 die Internationale Gesellschaft Memorial als „Agent“ registriert. Beide Entscheidungen werden noch juristisch angefochten.
14. Januar 2019
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