Als Begründung dienten angebliche Ermittlungen in einem Verfahren gegen Ljudmila Kuzmina, eine Golos-Aktivistin im Wolgagebiet. Dieses Verfahren steht aber vor der Einstellung. Grigorij Melkonjanz, dessen Wohnung auch durchsucht wurde, sieht darin daher eher einen Vorwand, um Golos unter Druck zu setzen, ihre Arbeit – Wahlbeobachtungen – zu behindern und Informationen zu bekommen. In Melkonjanz‘ Wohnung wurden Dokumente und Computer beschlagnahmt. Zunächst war als Grund für die Durchsuchung der Wohnung angegeben worden, dass Wasser bei den Nachbarn eindringe. Dies berichtet die Anwältin Olga Gnezdilova. Ihr wurde der Zutritt zu der Wohnnung ihres Mandanten verweigert.
Zur Durchsuchung des Büros von Golos gesellte sich ein Fernsehteam des Kanals „Lifenews“, das angeblich aus den sozialen Netzen davon erfahren hatte. Zu den Räumlichkeiten wurde ihnen der Zugang jedoch verwehrt.
Olga Gnezdilova erklärte,Golos werde gegen die Durchsuchungen klagen, die gesetzwidrig und unkorrekt durchgeführt wurden, "denn wir glauben, dass auf diese Weise versucht wird, die Arbeit unabhängiger Wahlbeobachter und überhaupt die Arbeit der Organisation zu behindern."
7. Juli 2015
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Russischer Föderationsrat veranlasst Überprüfung ausländischer Stiftungen
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Mit MEMORIAL Komi ist ein weiterer MEMORIAL-Verband (neben dem Menschenrechtszentrum Memorial in Moskau und MEMORIAL Jekaterinburg) als Organisation verzeichnet worden, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Vorangegangen war eine erneute Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, der zum letzten Jahreswechsel und danach etliche NGOs in Russland unterzogen wurden. An MEMORIAL Komi kam die Reihe im Mai. Im September 2013 hatte das russische Justizministerium ausdrücklich erklärt, die Organisation sei kein ausländischer Agent.
Das Argument, dass hier Kritik an den existierenden Machtinstitutionen geübt wird, dient als Nachweis der „politischen Tätigkeit“ im Sinne des „Agentengesetzes“. Damit wird die Registrierung von Memorial Komi als „ausländischer Agent“ begründet. Allerdings entspricht dies nicht einmal den Vorschriften des „Agentengesetzes“ – da die zweite Voraussetzung, nämlich ausländische Finanzierung, nicht gegeben ist.
In einer Presseerklärung aus Anlass der letzten Überprüfung vom Mai d. J. hält MEMORIAL Komi fest, dass seit November 2012 (dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“) kein Antrag an ausländische Stiftungen mehr gestellt wurde und die letzte Finanzierung aus dem Ausland (ein bereits laufendes Projekt) im Februar 2014 auslief. Damit fehlt selbst nach den geltenden Bestimmungen jede rechtliche Grundlage für die Eintragung.
Der Jahresbericht für 2014 von MEMORIAL Komi findet sich hier (in russischer Sprache).
14. Juni 2015
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Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen
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1941 wurde er wenige Tage nach Kriegsbeginn inhaftiert, weil er sich mit einigen Freunden öffentlich für seinen verhafteten Lehrer eingesetzt hatte. Aus der Lagerhaft kam er (nach mehrfachem Antrag, an die Front geschickt zu werden) in ein Strafbataillon. Nach dem Krieg wurde er für dasselbe „Verbrechen“ – Beteiligung an einer antisowjetischen Jugendbewegung – erneut verurteilt. 1956 wurde er rehabilitiert und konnte nach Moskau zurückkehren.
Seine Biographie ist in unserem Videoprojekt dokumentiert – einen Interviewauszug mit deutschen Untertiteln finden Sie hier und seinen Lebenslauf hier.
13. April 2015
Weiterlesen … Langjähriger GULAG-Häftling Wladimir Kantowskij verstorben
„Sie werden geehrt, weil sie sich für die Wahrung der Menschenrechte, für freie Selbstbestimmung und die Verständigung unter den Völkern einsetzen“, heißt es in der Erklärung des Lew Kopelew Forums. „Dass Russen und Ukrainer Krieg gegeneinander führen, hätte Lew Kopelew das Herz zerrissen. Er wurde in Kiew geboren, ein Russe jüdischer Herkunft, so hat er sich selbst beschrieben. Die Ukraine mit ihrer eigenen Kultur achtete er hoch.“
13. April 2015
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