Am 21. Oktober fand im Hauptsitz der Nachrichtenagentur Interfax unter der Bezeichnung „Operation \'Liquidierung der Menschenrechte\'“ eine Pressekonferenz von Menschenrechtsaktivisten statt. Es ging um die Verfolgung von Aktivisten und Menschenrechtlern, darunter der Bewegung Lev Ponomarevs: „Za prava tscheloveka“. Teilnehmer der Konferenz waren Valerij Borschtschev, Co-Vorsitzender der Moskauer Helsinki-Gruppe, Svetlana Gannuschkina, Vorsitzende der Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe Sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), Aleksandr Tscherkassov, Vorstandsvorsitzender des Menschenrechtszentrums Memorial, Lev Ponomarev, Direktor der Bewegung „Za prava tscheloveka“.
Am 15. Oktober war bekannt geworden, dass das Justizministerium die Auflösung dieser Bewegung fordert. Auf der Pressekonferenz wurde eine Erklärung zur Unterstützung von „Za prava tscheloveka“ veröffentlicht, die zu diesem Zeitpunkt schon mehr als 100 Menschenrechtsaktivisten unterschrieben hatten. Wir bringen die Erklärung in deutscher Übersetzung.
Memorial International ist am 22. Oktober zu einer Geldstrafe von insgesamt 400.000 Rubeln (ca. 5.650 Euro) verurteilt worden (300.000 Rubel entfallen auf die Organisation, 100.000 auf den Vorsitzenden Jan Raczynski).
Das ist das erste von mehreren noch anstehenden Verfahren.
Im Sommer dieses Jahres erhielt Memorial International zehn „Protokolle“, d. h. Bescheide wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungsstrafrecht, worauf ein entsprechendes Verfahren folgt. Die Organisation habe es unterlassen, in den sozialen Netzen (Facebook, Youtube) ihren Status als „ausländischer Agent“ zu vermerken. Analoge Protokolle (insgesamt zwei) gingen auch ans Menschenrechtszentrum Memorial und dessen Vorsitzenden Alexander Tscherkassov. Sie gehen auf eine Anzeige zurück, die FSB-Mitarbeiter in Inguschetien im August dieses Jahres erstattet hatten. Für jede einzelne Facebook- oder Youtube-Seite wurden zwei Protokolle erstellt (jeweils eine für die Organisation und für den Leiter).
Im heutigen Verfahren wies der Anwalt von Memorial darauf hin, dass der „Agenten-Status“ sowohl auf der Website als auch auf den Seiten bei Facebook und Youtube angegeben sei, es bestehe jedoch keine Notwendigkeit, den Vermerk zusätzlich noch auf jeder einzelnen Facebook-Publikation anzubringen. Eben darauf besteht jedoch die staatliche Aufsichtsbehörde.
Wenn in den noch bevorstehenden Verfahren ähnlich geurteilt wird, wird Memorial International Strafzahlungen in Höhe von annähernd 30.000 Euro zu leisten haben. Der nächste Gerichtstermin für Memorial International wie auch für das Menschenrechtszentrum ist für den 1. November anberaumt.
22. Oktober 2019
Neubesetzungen im Menschenrechtsrat
Michail Fedotov ist von Präsident Putin von seinem Amt als Vorsitzender des Menschenrechtsrats beim Präsidenten entbunden worden, wie es heißt, aus Altersgründen. Er ist im September 70 Jahre alt geworden und hat damit die Altersgrenze für Staatsbedienstete erreicht. Putin hätte seine Amtszeit zwar vertraglich verlängern können, machte aber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, obwohl die Mehrheit der Mitglieder des Menschenrechtsrats ihn in einem Schreiben ausdrücklich darum gebeten hatten. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem die ehemalige Verfassungsrichterin Tamara Morschtschakova, die Journalisten Nikolaj Svanidze und Leonid Nikitinskij, die Politologin Jekaterina Schulman, der Anwalt Genri Reznik, der Leiter von „Agora“ Pavel Tschikov sowie der Verfassungsrechter Ilja Schablinskij.
Zum Nachfolger Fedotovs wurde der Journalist und derzeitige Vorsitzende der Gesellschaftskammer Valerij Fadeev ernannt. Er ist Mitglied im obersten Rat der Partei „Einiges Russland“. Fadeev hatte seinerzeit das brutale Vorgehen der Polizei gegen die Kundgebungen am 26. März und 12. Juni 2017 ausdrücklich gelobt.
Mit der Neubesetzung des Vorsitzes war es indes nicht getan, es folgten weitere personelle Änderungen im Menschenrechtsrat. Ihren Sitz im Rat verlor nicht nur Fedotov selbst, sondern auch Jekaterina Schulman (die weniger als ein Jahr Mitglied war), Pavel Tschikov, Ilja Schablinskij und Jevgenij Bobrov (Leiter der Menschenrechtsorganisation „Voschod“). Tamara Morschtschakova, die nach diesen Änderungen in ihrer Mitgliedschaft keinen Sinn mehr sieht, hat von sich aus erklärt, aus dem Rat auszuscheiden.
Neu aufgenommen wurden der kürzlich im Rahmen eines Gefangenenaustauschs aus ukrainischer Haft freigekommene Journalist Kirill Vyschinskij (Direktor der Nachrichtenagentur "Rossija segodnja"), Tatjana Merzljakova (Menschenrechtsbeauftragte für das Gebiet Sverdlovsk) und Alexander Totschenov (stellvertretender Sekretär der Gesellschaftskammer).
21. Oktober 2019
Die Menschenrechtsorganisation „Za prava tscheloveka“ (Für Menschenrechte) ist von der Schließung bedroht. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Antrag ans Oberste Gericht gestellt.
Die Bewegung „Za prava tscheloveka“ wurde 1997 gegründet und ist ein Bündnis von einigen Dutzend Menschenrechtsorganisationen aus den meisten russischen Regionen. 2014 wurde sie bereits zum „ausländischen Agenten“ erklärt, aber bald darauf wieder aus diesem Verzeichnis gelöscht. Am 12. Februar 2019 registrierte das Justizministerium die Organisation, die zwischenzeitlich aus Zuschüsse aus dem Präsidentenfonds erhalten hatte, jedoch erneut als „Agenten“.
Das Justizministerium begründet sein Vorgehen damit, dass Satzung der Organisation nicht den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Dies hatte eine außerplanmäßige detaillierte Überprüfung der NGO Anfang des Jahres ergeben. Außerdem sei „Za prava tscheloveka“ mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Letzteres hing damit zusammen, dass die Organisation sich auf ihren Publikationen nicht ausdrücklich als „ausländischer Agent“ gekennzeichnet hatte (wie es das das berüchtigte „Agentengesetz“ vorschreibt).
Die Satzung war 2014 verabschiedet und von den Behörden genehmigt worden. Danach wurden jedoch einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Die Organisation hatte dem Justizministerium schriftlich vorgeschlagen, bei der nächsten Vollversammlung in diesem Herbst die erforderlichen Satzungsänderungen durchzuführen. Das Ministerium hat darauf nicht reagiert.
16. Oktober 2019
Weiterlesen … Justizministerium will Schließung von Menschenrechtsorganisation erzwingen
Am 14. Oktober hat das Moskauer Stadtgericht das Urteil gegen Konstantin Kotov bestätigt und die Revision abgewiesen. Kotov war am 5. September nach Art. 212.1 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er zuvor mehrere Ordnungsstrafen erhalten hatte.
Die Staatsanwaltschaft behauptete, in Kotovs Aktionen eine reale Gefahr zu sehen, weil sie einen Verstoß gegen Verkehrsregeln dargestellt und das Passieren von Straßen und Wegen zu Sehenswürdigkeiten der Stadt behindert hätten.
Das russische Verfassungsgericht hatte im Hinblick auf die Verfassungskonformität von Art. 212.1 ausdrücklich festgehalten, dass er nicht beim Vorliegen rein formaler Ordnungsstrafen anzuwenden sei, sondern nur, wenn die inkriminierten Handlungen zu einer realen öffentlichen Gefährdung geführt hätten.
Konstantin Kotov hatte in erster Linie regelmäßige Einzelmahnwachen zur Unterstützung politischer Gefangener, darunter insbesondere Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko, durchgeführt.
15. Oktober 2019
Am 27. Juli gingen in Moskau tausende Menschen auf die Straße, um gegen die Nicht-Zulassung oppositioneller Kandidaten zu den Moskauer Stadtparlamentswahlen zu kandidieren. An diesem Tag nahmen die Sicherheitskräfte 1373 Personen fest. Bereits nach zwei Tagen leitete das Ermittlungskomitee ein Verfahren wegen angeblicher Massenunruhen ein. Wir stellen einige der Angeklagten, vor, basierend auf Berichten bei OVD-Info.
Samariddin Radshabov,21 Jahre, Vorarbeiter, inhaftiert, bekennt sich nicht schuldig
Radshabov renovierte vor seiner Verhaftung Wohnungen und nahm Rap-Musik auf. Ermittler nahmen Radshabov direkt in der Strafanstalt fest, wo er wegen der Teilnahme an den Aktionen vom 27. Juli eine Ordnungshaft verbüßte. Nach Angaben der Ermittler warf Radshabov eine Plastikflasche auf einen der Sicherheitskräfte. Nun beschuldigt man ihn, gegen einen Staatsvertreter Gewalt angewandt zu haben (ohne seine Gesundheit zu gefährden) sowie an Massenunruhen beteiligt gewesen zu sein. Der junge Mann befindet sich seit dem 2. August in Untersuchungshaft. Ihm droht eine Strafe von bis zu 12 Jahren.
Weiterlesen … Die Moskauer Prozesse – Wer sind diese Menschen und warum stehen sie vor Gericht?
Zweites Urteil nach Gesetz 212.1
Am 5. September ist zum zweiten Mal ein Urteil nach dem berüchtigten Gesetz 212.1 gefällt worden, diesmal gegen Konstantin Kotov. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Nach diesem Gesetz von 2014 können Personen, die innerhalb eines halben Jahres wegen angeblichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht dreimal rechtskräftig zu einer Ordnungsstrafe verurteilt wurden, darüber hinaus eine Gefängnisstrafe erhalten. Die erste Verurteilung nach diesem Gesetz war am 7. Dezember 2015 gegen Ildar Dadin erfolgt, der später – nach längerer Haft und Folterungen, über die weltweit berichtet wurde – nicht nur vorzeitig entlassen, sondern auch rehabilitiert wurde. Das russische Verfassungsgericht hatte eine Revision des Gesetzes gefordert – bislang jedoch ohne Erfolg.
Konstantin Kotov gehörte zu den Initiatoren und regelmäßigen Teilnehmern der Einzel-Mahnwachen für ukrainische politische Gefangene in Russland (einschließlich der in der Meerenge von Kertsch gekidnappten Matrosen). Darüber hinaus nahm er an Solidaritäts-Kundgebungen für weitere politische Gefangene teil, nicht zuletzt auch für den Journalisten Ivan Golunov (das fabrizierte Strafverfahren gegen Golunov, dem man Drogen untergeschoben hatte, wurde inzwischen eingestellt), sowie an den Protesten gegen den Ausschluss oppositioneller Kandidaten von den russischen Kommunalwahlen.
Am 13. August wurde Kotov festgenommen. Unmittelbar darauf erfolgte bei ihm ohne jeglichen Gerichtsbeschluss eine Haussuchung. Bis zum 12. Oktober sollte er zunächst in Untersuchungshaft verbleiben.
Das Verfahren wurde allerdings in ungewöhnlicher Hast durchgeführt, das Urteil wurde bereits am 5. September verkündet.
Das Menschenrechtszentrum Memorial hat Konstantin Kotov als politischen Gefangenen anerkannt.
15. September 2019
Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial
Die deutschen Behörden verweigern Mochmad Abdurachmanov, Bruder von Tumso Abdurachmanov, dem bekannten Blogger und beständigem Kritiker des Regimes des tschetschenischen Führers Ramzan Kadyrov, Asyl. Nach Meinung der deutschen Migrationsbehörde könnte Mochmad und seine Familie im unermesslich großen Russland Schutz suchen. Wir wissen nicht, was sich hinter dieser Verweigerung verbirgt – die zynische Ignoranz grundlegender Prinzipien von Menschenrechten oder eine völlige Inkompetenz von Gerichten und Beamten.
Das Menschenrechtszentrum Memorial (PZ) ist der Ansicht, dass Tumsos Verwandten eine reale Gefahr droht und ihre Rückkehr in die Heimat inakzeptabel ist. Es ist offensichtlich, dass eine Ausweisung dem Regime Kadyrovs die Möglichkeit gewährt, Familienangehörige von Tumso als Geiseln zu nehmen, um den Blogger zum Schweigen zu zwingen. Die Frist, innerhalb derer Mochmad Abdurachmanov und seine Familie sich in Deutschland in relativer Sicherheit aufhalten können, läuft bald ab. Am 26. August 2019 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag von Mochmad auf politisches Asyl in Deutschland abgelehnt und verlangt, dass er das Land innerhalb eines Monats verlässt.
Zuvor, am 5. November 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Bayreuth bereits einen Asylantrag abgelehnt und erklärt, dem Antragsteller drohe in der Tschetschenischen Republik keine Gefahr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte einer ähnlichen Behauptung eines Gerichts niederer Instanz nicht zugestimmt, war aber der Ansicht, dass Mochmad Abdurachmanov in anderen Regionen Russlands sicher leben kann. Abgelehnt wurde ebenfalls der Asylantrag der Gattin Mochmads, Marjam Gazieva, sowie der seiner Mutter Raisa Chasarova. Marjam und Mochmad haben ein kleines Kind, dass in Deutschland zur Welt gekommen ist. Von ihnen forderte man ebenfalls innerhalb eines Monats das Land zu verlassen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes kann nicht angefochten werden.
12. September 2019
Weiterlesen … Deutschland hilft Ramzan Kadyrov bei der Unterdrückung seiner Gegner
Wir begrüßen die Freilassung von 35 ukrainischen Gefangenen im Rahmen des am 7. September vorgenommenen Austauschs.
Die meisten der freigelassenen Ukrainer waren waren beim Menschenrechtszentrum Memorial als politische Gefangene verzeichnet. Gemeinsam mit vielen internationalen Organisationen und Menschenrechtsaktivisten der Ukraine und Russlands haben wir seit langem immer wieder die Einstellung ihrer illegalen Strafverfolgung sowie ihre bedingungslose Freilassung gefordert. Diese Forderungen wurden nicht in vollem Umfang erfüllt, aber bedeutend wichtiger ist, dass die unschuldigen Opfer politischer Verfolgung endlich in Freiheit und in ihre Heimat zurückgekehrt sind.
Allerdings sind noch viele Bürger der Ukraine sowie Krimtataren in Russland hinter Gittern verblieben, die Opfer politischer Verfolgung sind. Unsere offensichtlich bei weitem nicht vollständige Liste politischer Gefangener enthält die Namen von 48 Personen. Ohne Zweifel ist die Zahl der ukrainischen politischen Gefangenen in Russland wesentlich größer, da die Unterlagen zu vielen Prozessen nicht zugänglich sind und wir daher nicht prüfen können, ob die Betroffenen tatsächlich als politische Häftlinge anzusehen sind Die Freilassung von 35 Staatsbürgern der Ukraine kann zweifellos nur der erste Schritt zu einer schnellen und vollständigen Freilassung nicht nur der ukrainischen politischen Gefangenen in Russland, sondern aller ukrainischen Geiseln des Kreml sein.
Memorial erklärt neun Angeklagte zu politischen Gefangenen.
In diesem Sommer kam es in Moskau zu einer Reihe von Demonstrationen, hervorgerufen durch die Nichtzulassung von oppositionellen Kandidaten zur Wahl des Moskauer Stadtparlaments. Im Rahmen dieser Aktionen wurde eine große Zahl von Demonstranten festgenommen, gegen einige wurden Strafverfahren eröffnet. Mittlerweile sind mehrere Angeklagte zu Lagerstrafen verurteilt worden, unter Ihnen auch Personen, die Memorial zu politischen Gefangenen erklärt hat: Ivan Podkopajev, 3 Jahre Lagerhaft im allgemeinen Vollzug, Danil Beglez, 2 Jahre Lagerhaft im allgemeinen Vollzug, Kirill Shukov, 3 Jahre Lagerhaft im allgemeinen Vollzug, Evgenij Kovalenko, 3 ½ Jahre Lagerhaft im allgemeinen Vollzug. Wir bringen die Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial in Übersetzung.
Am 27. Juli 2019 kam es nicht zu Massenunruhen, sondern zu zahlreichen ungesetzlichen Verhaftungen von Demonstranten durch die Sicherheitskräfte.
Das Menschenrechtszentrum Memorial erklärt gemäß den internationalen Richtlinien für die Definition „Politischer Gefangener“ Danil Beglez, Aidar Gubaidulin, Egor Shukov, Kirill Shukov, Evgenij Kovalenko, Aleksej Minjailo, Ivan Podkopajev, Samariddin Radshabov und Sergej Fomin zu politischen Gefangenen. Gegen sie wird im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Massenunruhen verhandelt, zu denen es angeblich am 27. Juli in Moskau gekommen sein soll. An diesem Tag fanden dort Demonstrationen von mehreren tausend Menschen wegen der Nichtzulassung von oppositionellen Kandidaten zu den Moskauer Stadtparlamentswahlen statt. Nach drei Tagen, am 30. Juli, wurde ein Verfahren eingeleitet. Wir fordern, die genannten Personen sofort freizulassen und die Verantwortlichen für die ungesetzlichen Verfolgungen ebenso zur Rechenschaft zu ziehen wie diejenigen, die für die gewaltsame Auflösung der friedlichen Versammlungen in Moskau und anderen Städten Russlands verantwortlich sind.
Weiterlesen … Prozesse wegen angeblicher Massenunruhen in Moskau
Im Juni 2019 wurde Ojub Titiev auf Bewährung aus der Haft entlassen. Memorial hat die Vertretung in Grozny inzwischen geschlossen, da die Sicherheit der Mitarbeiter dort nicht gewährleistet werden kann, Ojub Titiev ist nach Moskau umgezogen. In zwei Interviews äußert sich Titiev ausführlich zu verschiedenen Themen wie die Zeit in Haft, Natalja Estemirova, Tschetschenien, Putin und Kadyrov. Wir bringen das Wichtigste aus beiden Interviews in Übersetzung.
Umzug nach Moskau
Wann sind Sie nach Moskau gezogen und wann wurden Sie aus der Lagerhaft entlassen?
Aus dem Lager wurde ich am 21. Juni entlassen. Hierher [nach Moskau] bin ich dann am 10. Juli gekommen. Ich hatte Probleme mit den Zähnen. Ich bekam Implantate und danach bin ich nach Moskau umgezogen. [Als Ojub im Januar 2018 verhaftet wurde, fuhr er gerade zum Zahnarzt, wo er eine Prothese bekommen sollte. In der Untersuchungshaft erlaubte man ihm fast einen Monat nicht, einen Zahnarzt aufzusuchen, obwohl Titiev unter Schmerzen litt und keine feste Nahrung zu sich nehmen konnte.] Hier habe ich mich zur Registrierung sofort an die entsprechenden Behörden gewandt. Und höchstwahrscheinlich muss ich mich in regelmäßigen Abständen bei der Bezirkspolizei melden.
Sie wurden auf Bewährung entlassen. Schränkt dieser Status in irgendeiner Form Ihre Arbeit als Menschenrechtsaktivist ein?
Er schränkt die Mobilität ein, ich kann nicht fahren, wohin ich will. Ich arbeite im Büro, in dem Sinne ist es eine Einschränkung. Wenn ich irgendwo hinfahren möchte, muss ich das kundtun und eine entsprechende Erlaubnis der Rechtsorgane einholen.
Bereits im August letzten Jahres waren auf dem Gelände der Gedenkstätte Sandarmoch Ausgrabungen vorgenommen worden. Veranlasst wurde dies durch die Gesellschaft für Militärgeschichte. Ziel war es, die These zu untermauern, dass sich dort – neben Opfern des politischen Terrors der 30er Jahre – auch die Überreste von Rotarmisten fänden, angebliche Opfer der finnischen Besatzung 1941-1944.
In diesem Jahr wurden wiederum Ausgrabungen in Sandarmoch durchgeführt, diesmal in unmittelbarer Nähe von Gedenkkreuzen. Den Anstoß dazu hatte der Kulturminister von Karelien gegeben – in einem Schreiben, das inzwischen bekannt wurde.
Es folgt die Stellungnahme von Memorial International zu diesen Vorfällen.
Zu Ausgrabungen der Russischen Gesellschaft für Militärgeschichte in Sandarmoch
Mitte August gelangte ein Brief an die Öffentlichkeit, den der amtierende Kulturminister der Republik Karelien Sergej Solovjev an die Russische Gesellschaft für Militärgeschichte gerichtet hatte. Dieses Schreiben war das Motiv für diese Organisation, Ausgrabungen auf dem Territorium des Gedenkfriedhofs für Opfer politischer Repressionen „Sandarmoch“ zu veranlassen.
Nicht erst dieser Brief enthüllt die wahren Gründe für diesen Akt des Vandalismus in Sandarmoch – diese waren leider schon vorher klar - , aber doch noch nicht so offen zutage getreten. Das karelische Kulturministerium hat die Gesellschaft für Militärgeschichte beauftragt, eine Bestätigung für die – vollkommen haltlose – Hypothese zu liefern, dass hier sowjetische Kriegsgefangene lägen, die von finnischen Militärs erschossen worden seien. Der politisch-propagandistische Charakter dieses Auftrags wird nicht einmal mehr verschleiert. Der amtierende Minister lebt in der abwegigen Vorstellung, dass „die Idee von Opfern politischer Repressionen, die im Waldstück ‚Sandarmoch’begraben sein sollen, von mehreren Ländern zu destruktiver Propaganda genutzt wird, um das Geschichtsbewusstsein zu beeinflussen“.
Weiterlesen … Erneut Ausgrabungen in Sandarmoch - Stellungnahme von Memorial International
Repressalien gegen Memorial Perm - Strafverfahren eingeleitet
Vom 5. bis 11. August 2019 unternahmen Freiwillige unter der Leitung von Memorial Perm im Kreis Kudymkar in der Region Perm die Exkursion „Auf Flüssen des Gedenkens“.
Diese Exkursionen sind in der Region Perm längst zur Tradition geworden – sie finden seit gut 20 Jahren jeden Sommer statt. Zum Teil schwer zugängliche Standorte ehemaliger Lager werden aufgesucht, Friedhöfe gepflegt, Gedenkzeichen errichtet und vieles mehr.
Im Unterschied zu anderen Orten verlief die Aktion im Kreis Kudymkar jedoch nicht ungestört.
Die Teilnehmer hatten sich nach Galjaschor – eine seit 40 Jahren nicht mehr bewohnte, nur mit einem Traktor erreichbare Ortschaft - begeben, um einen Friedhof litauischer und polnischer Sondersiedler zu pflegen. In Velva-Basa und in Schavrol sollten Gedenkzeichen aufgestellt werden. In Velva-Basa wurde dies verhindert - eine lokale Verwaltungsangestellte erklärte, die erforderliche Genehmigung dafür liege nicht vor.
In Galjaschor tauchte abends die Polizei auf. Die Expeditionsteilnehmer wurden Verhören unterzogen, einige bis um zwei Uhr nachts. Man drohte ihnen mit einem Strafverfahren, da sie gesetzwidrig gerodet hätten, obwohl sie keinerlei Bäume gefällt hatten: „Wir haben den Rasen beim Mahnmal gemäht, den Friedhof in Ordnung gebracht, Dürrholz beseitigt, den Grabstein gesäubert. Und wir haben den Zaun repariert, der durch Sturmschäden - durch umgestürzte Bäume - zerstört worden war“ – so Robert Latypov von Memorial Perm. Die tatsächlich vorhandenen Baumstümpfe stammten von Bäumen, die schon vor langer Zeit gefällt wurden, „und der Förster hat dies in unserem Beisein der Polizei mitgeteilt“ (Latypov).
Am Tag darauf kam die Polizei erneut und vernahm auch die Litauer, die an der Expedition teilgenommen hatten. Die litauische Initiativgruppe wandte sich in diesem Zusammenhang an die litauische Botschaft in Russland.
Inzwischen wurde ein zweites Strafverfahren eingeleitet, und zwar gegen den Gastgeber, der die litauischen Exkursionsteilnehmer bei sich untergebracht hatte. Angeblich seien sie nicht ordnungsgemäß registriert worden. Dafür drohen ihm bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.
23. August 2019
Weiterlesen … Memorial Perm: Gedenk-Exkursion mit Hindernissen
Menschenrechtsorganisationen kritisieren Menschenrechtsverletzungen bei Kundgebungen
Die International Federation for Human Rights (FIDH) und ihre Mitgliedsorganisationen, das Menschenrechtszentrum Memorial, das Antidiskriminierungszentrum Memorial sowie die Organisation „Grashdanski Kontrol“ [Bürger Kontrolle] rufen die russischen Behörden dazu auf, die Teilnehmer der friedlichen Protestaktionen freizulassen, alle Anklagen gegen sie fallenzulassen sowie die unabhängigen Kandidaten für die Wahlen zur Moskauer Duma am 8. September 2019 zuzulassen.
Nachdem die Moskauer Wahlkommission aus weit hergeholten Gründen den Oppositionskandidaten untersagt hat, für die Moskauer Duma zu kandidieren, begann in der russischen Hauptstadt eine Welle friedlicher Proteste für freie Wahlen. Die russische Nationalgarde und die Polizei haben die Proteste brutal niedergeschlagen und das Recht der russischen Bürger auf Anteilnahme am politischen Prozess, das Recht auf friedliche Versammlungen sowie weitere bürgerliche und politische Rechte auf grobe Weise verletzt. Während einige vorangegangene Demonstrationen von den Behörden genehmigt wurden, einschließlich der am 10. August, die die zahlreichste der jüngsten Geschichte des Landes war, lehnten die Moskauer Behörden den Antrag auf eine weitere Demonstration am 17. August ab. Daher bleibt anzunehmen, dass die Verhaftungen und Verprügelungen am kommenden Samstag weiter gehen werden. Jan Raczynski, Vorstandsmitglied beim Menschenrechtszentrum Memorial, einer führenden russischen Menschenrechtsorganisation, nahm an jeder der Versammlungen teil.
„Die Regierung ist der Meinung, dass man seine Rechte nur mit Genehmigung der Beamten wahrnehmen darf, und jeder, der eine andere Meinung vertritt, wird als Bedrohung und Feind wahrgenommen“, sagt Raczynski.
Ein Moskauer Bezirksgericht hat am 8. August die Journalistin der „Novaja gazeta“ Jelena Milaschina zu einer Geldstrafe von 15.000 Rubeln verurteilt. Sie hatte gemeinsam mit Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov an einer Kundgebung zum Gedenken an die Ermordung Natalja Estemirovas teilgenommen.
Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov waren bereits am 31. Juli zu Strafzahlungen in Höhe von 150.000 bzw. 10.000 Rubeln verurteilt worden.
Milaschinas Anwalt wies auf eine Reihe von Rechtsverstöße hin und stellte mehrere Anträge, die jedoch sämtlich abgelehnt wurden. Vor allem forderte er die Einstellung des Verfahrens wegen Fehlens eines Strafbestandes.
8. August 2019
Weiterlesen … Jelena Milaschina wegen Mahnwache zu Geldstrafe verurteilt
Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov (beide Vorstandsmitglieder von Memorial International) sind heute von einem Moskauer Bezirksgericht nach dem Ordnungsstrafrecht (Art. 20.2) zu erheblichen Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten am 15. Juli – dem zehnten Jahrestag der Ermordung Natalja Estemirovas – eine (nicht genehmigte) Mahnwache abgehalten und darauf hingewiesen, dass die Tat bis heute nicht aufgeklärt wurde. Das Verfahren gegen die dritte Teilnehmerin, Jelena Milaschina (Novaja gazeta), wurde für den 8. August anberaumt.
Alexander Tscherkassov wurde die Zahlung von 10.000 Rubeln auferlegt (umgerechnet ca. 140 EUR). Svetlana Gannuschkina dagegen 150.000 Rubel (ca. 2.120 EUR). Sie hatte bereits am 8. Juli 2018 gemeinsam mit Oleg Orlov eine Mahnwache für den damals inhaftierten Ojub Titiev durchgeführt und war deshalb bereits ebenso wie Oleg Orlov zu einer Strafzahlung verurteilt worden. Daher legte man ihr nunmehr einen „wiederholten Verstoß gegen die Regeln zur Durchführung von Mahnwachen“ zur Last.
Svetlana Gannuschkina beruft sich auf das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit das sowohl von der russischen Verfassung (Art. 29 und 31) sowie von der Europäischen Konvention (Art. 10 und 11) garantiert wird. „Wir haben dabei die öffentliche Ordnung nicht gestört und niemandem Unannehmlichkeiten bereitet“, betont sie in einer schriftlichen Stellungnahme, die zu den Akten genommen wurde.
Darüber hinaus verweist sie auf einen Artikel im Ordnungsstrafrecht, demzufoge „eine Handlung nicht als Verstoß gegen das Ordnungsstrafrecht anzusehen ist, wenn sie aufgrund äußerster Notwendigkeit“ erfolgte. Eben dies sei hier der Fall: Im Mordfall Estemirova „werden keinerlei Ermittlungen durchgeführt, es wird nichts unternommen, um die Täter und Auftraggeber des Mordes ausfindig zu machen. In dieser Situation bleibt uns nichts anderes übrig, als uns an die Öffentlichkeit und an die höchste russische Staatsführung in der Person Präsident Putins zu wenden.“
30. Juli 2019
Interview mit Lana Estemirova
Es folgt das (leicht gekürzte) Interview von Alexej Alexandrov mit Lana Estemirova.
Warum leben Sie nicht in Russland und was war der Anlass für Ihre jetzige Reise hierher?
Ich habe sehr oft an den zehnten Jahrestag der Ermordung meiner Mutter gedacht, für mich ist das ein wichtiges Datum. Ich habe die ganzen Jahre über sie nachgedacht. Und ich wollte immer an diesem zehnten Jahrestag bei Memorial sein, bei Mamas Arbeit, im Umkreis ihrer Kollegen. Deshalb bin ich eigens für ein paar Tage hierher gekommen, um zu diesem Zeitpunkt hier zu sein, bei ihren Freunden und Kollegen.
Ich lebe jetzt in Großbritannien. Gleich nach Mamas Ermordung war klar, dass ich nicht in Russland bleiben kann, und Mama hatte sich immer sehr gewünscht, dass ich eine Ausbildung im Ausland bekomme. Deshalb habe ich die 11. Klasse in Russland bei meiner Tante abgeschlossen und dann in Oxford und in London studiert.
Am 15. Juli, , fand bei Memorial in Moskau ein Gedenkabend für Natalja Estemirova statt – aus Anlass des zehnten Jahrestages ihrer Ermordung. Unter der Moderation von Tatjana Lokshina (Human Rights Watch) berichteten ihre Freunde und Mitstreiter von ihrer gemeinsamen Arbeit in Tschetschenien – Oleg Orlov, Katja Sokirjanskaja, Alexander Tscherkassov, Svetlana Gannuschkina und nicht zuletzt der kürzlich aus der Haft entlassene Ojub Titiev. Ihn hatte Natalja Estemirova im Jahre 2001 zu Memorial gebracht, und vor allem er hatte ihre Arbeit nach ihrer Ermordung fortgesetzt.
Aus diesem Anlass war auch Nataschas Tochter Lana Estemirova angereist. Sie arbeitet derzeit an einem Buch über Leben und Wirken ihrer Mutter sowie über ihre eigene Kindheit in Tschetschenien. Ein Auszug daraus trug Schauspielerin Tschulpan Chamatova in einer Lesung vor, die in einer Videoaufzeichnung präsentiert wurde. Die (gekürzte) deutsche Übersetzung finden Sie hier. Ein Interview mit Lana Estemirova finden Sie hier (ebenfalls leicht gekürzt).
24. Juli 2019
Auf der Gedenkveranstaltung von Memorial zum 10. Todestag von Natalja Estemirova sprach unter anderem auch ihre Tochter Lana Estemirova. Lana schreibt derzeit an einem Buch über ihre Mutter und ihre Kindheit in Tschetschenien. Auf der Veranstaltung las Tschulpan Chamatova per Videoübertragung aus einem Kapitel des Buches über den letzten Tag Nataljas aus der Sicht ihrer Tochter. Wir bringen einen Ausschnitt in deutscher Übersetzung.
„Lana, wo ist mein Parfüm?“ Hektische Worte, in der Stimme ein Vorwurf. Ich habe zuhause eine eigene Ordnung eingeführt und lehne Mamas System, Kleinigkeiten aufzubewahren mit Verachtung ab. Ich habe mein eigenes System. Hätte sie mir vielleicht, wenn ich dieses verfluchte Parfüm an seinem Platz gelassen hätte, an diesem Morgen etwas anderes gesagt, in einem anderen Ton? „Lana, wo ist mein Parfüm?“ Das ist der letzte Satz, den ich von Mama gehört habe. Sie ging und hinterließ einen leichten Duft von Nina Ricci. Und danach habe ich sie nicht mehr lebend gesehen.
Weiterlesen … Zum 10. Todestag von Natalja Estemirova - Erinnerungen von Lana Estemirova
Svetlana Gannuschkina, Alexander Tscherkassov (Memorial) und Jelena Milachina (Novaja gazeta – Natascha Estemirova hatte ebenfalls dort publiziert) organisierten am heutigen 15. Juli – dem zehnten Jahrestag der Ermordung Natalia Estermirovas – eine Mahnwache auf dem Roten Platz. Sie trugen Plakate mit der Aufschrift: „Menschenrechtlerin Natalija Estermirova - vor zehn Jahren ermordet“, „Die Auftraggeber und Mörder wurden immer noch nicht gefunden“ und „Wie kann das sein, Herr Präsident“.
Alle drei Personen wurden festgenommen und im Laufe des Nachmittags wieder freigelassen, ihnen allen wird ein Verstoß gegen das Ordnungsstraftecht vorgeworfen. Bei Svetlana Gannuschkina handelt es sich um einen „Wiederholungsfall“, der mit einer Geldstrafe von 150.000 bis 300.000 Rubeln, 40 bis 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder mit dreißig Tagen Haft geahndet werden kann.
Nach ihrer Freilassung stießen Svetlana Gannuschkina, Alexander Tscherkassov und Jelena Milaschina zu der von Memorial organisierten Gedenkveranstaltung.
15. Juli 2019
Weiterlesen … Zehn Jahre nach der Ermordung Natalja Estemirovas - Mahnwachen mit Festnahmen