Der ukrainische Filmregisseur Oleg Sentsov, der seit vier Jahren in Russland inhaftiert ist, hat einen unbefristeten Hungerstreik erklärt.

Sentsov wurde am 10. Mai 2014 auf der Krim verhaftet, kurz darauf nach Russland deportiert und im August 2015 zu 20 Jahren Lagerhaft verurteilt. Sein Mitangeklagter Alexander Koltschenko erhielt 10 Jahre Haft. Einer der Belastungszeugen, der schon vorher verurteilte (und inzwischen ausgetauschte) Gennadij Afanasjev, hatte vor Gericht seine Aussagen widerrufen und erklärt, sie seien durch Folter erpresst worden.

Sentsov verbüßt seine Haft in der Strafkolonie "Belyj Medved" (Eisbär) in der Stadt Labytnangi im autonomen Kreis der Jamal-Nenzen im Norden Russlands.

Mit seinem Hungerstreik will Sentsov seine Forderung nach der Freilassung aller ukrainischen politischen Häftlinge in Russland unterstreichen:

„Ich, Oleg Sentsov, Bürger der Ukraine, widerrechtlich von einem russischen Gericht verurteilt und in der Strafkolonie Labytnangi inhaftiert, beginne am 14. Mai 2018 einen unbefristeten Hungerstreik. Ich werde ihn nur unter einer einzigen Bedingung beenden – wenn alle ukrainischen politischen Gefangenen, die sich auf russischem Territorium befinden, freigelassen werden.
Gemeinsam bis zum Ende. Ruhm der Ukraine!"

 

16. Mai 2018

 

 

Zahlreiche Festnahmen, Haft- und Geldstrafen anlässlich der Proteste vor der Inauguration Vladimir Putins

 

Am 5. Mai kam es anlässlich des Antritts der 4. Amtszeit Vladimir Putins in vielen Städten Russlands zu Protesten. Im Rahmen dieser Aktionen, zu denen Alexej Navalnyj aufgerufen hatte, wurden etwa 1600 Personen verhaftet. Wir veröffentlichen die Zahlen der Festgenommenen in den Städten. (Stand 6. Mai)

Moskau: 719 Festgenommene, etwa 153 Personen verbrachten die Nacht auf der Polizeiwache.

St. Petersburg: 217 Festgenommene, etwa 95 Personen verbrachten die Nacht auf der Polizeiwache.

Astrachan: 24 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Barnaul: 10 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Belgorod: 20 Festgenommene, bis auf zwei Personen wurden alle wieder freigelassen. Ein Festgenommener wurde zu 10 Tagen Haft verurteilt, über den zweiten gibt es keine Informationen.

Blagoveschtschensk: 10 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Vladimir: 18 Festgenommene, 11 verbrachten die Nacht auf der Polizeistation.

Voronesch: 48 Festgenommene, viele verbrachten die Nacht auf der Polizeiwache, bekannt sind mindestens 8 Verhaftungen für 5 Tage.

Jekaterinburg: 1 Festgenommener, 600 Rubel Geldstrafe.

Kaluga: 28 Festgenommene, keine weiteren Informationen.

Kemerovo: 2 Festgenommene.

Krasnodar: 64 Festgenommene, ein Teil wurde wieder freigelassen, einige Verfahren wurden bereits am Sonntag, den 6. Mai durchgeführt, weitere Verfahren wurden für den 10. Mai festgesetzt.

Krasnojarsk: 45 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Kurgan: 6 Festgenommene.

Nabereshnye Tschelny: 2 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Novokuznezk: 22 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Pensa: 9 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Rostov am Don: 2 Festgenommene, 1 Person zu 15 Tagen Haft verurteilt, eine zweite zu 7 Tagen Haft.

Samara: 16 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Smolensk: 1 Festgenommener, wieder auf freien Fuß gesetzt.

Sotschi: 5 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Tver: 6 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Toljatti: 63 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

Tomsk: 1 Festgenommener, wieder auf freien Fuß gesetzt.

Tscheljabinsk: 185 Festgenommene, ein Teil wurde wieder freigelassen, über einen Teil wurde am Sonntag, den 6. Mai verhandelt, eine Person wurde zu 25 Tagen Haft verurteilt.

Jakutsk: 75 Festgenommene, alle Personen wurden wieder freigelassen.

 

Nach den Festnahmen wurden zwischen dem 6. und 15. Mai bereits zahlreiche Haft- und Geldstrafen gegen Aktivisten verhängt. Wir veröffentlichen eine Liste (Stand 15. Mai 2018).

 

St. Petersburg

58 Personen wurden zu bis zu 15 Tagen Haftstrafe verurteilt

55 von ihnen erhielten zusätzliche Geldstrafen zwischen 500 und 170.000 Rubel

53 Personen Geldstrafen zwischen 500 und 15 000 Rubel, 5 von ihnen außerdem gemeinnützige Arbeit zwischen 10 und 20 Stunden

Desweiteren:

1 Person zu 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 10 Tage Haft und 20 Stunden gemeinnützige Arbeit

2 Personen 7 Tage Haft und 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 10 Tage Haft und 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 15 Tage Haft und 170 000 Rubel Geldstrafe

 

Die Organisation „Vesna“ berichtet ebenfalls von weiteren Geld-  und Haftstrafen für 10 ihrer Aktivisten im Zusammenhang mit dem 5. Mai in St. Petersburg.

 

Ufa

1 Person 20 Tage Haft

1 Person 18 Tage Haft

1 Person 30 Tage Haft

1 Person 25 Tage Haft

 

Tscheljabinsk

1 Person 10 000 Rubel Geldstrafe plus 20 Stunden gemeinnützige Arbeit

1 Person 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 30 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 25 Tage Haft

 

Novokusnezk

1 (minderjährige!) Person 10 000 Rubel Geldstrafe

 

Perm

1 Person 250 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 200 000 Rubel Geldstrafe

 

Voronesch

1 Person 3 Tage Haft und 5000 Rubel Geldstrafe

8 Personen 5000 Rubel Geldstrafe

7 Person 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 15 000 Rubel Geldstrafe

21 Personen 5 Tage Haft

5 Personen 4 Tage Haft

5 Personen 3 Tage Haft

12 Personen 2 Tage Haft

6 der zu Haftstrafen Verurteilten außerdem zusätzlich 10 000 Rubel Geldstrafe

 

Rostov am Don

1 Person 6 Tage Haft

 

Tscheboksary

3 Person 20 Stunden gemeinnützige Arbeit

1 Person 30 Stunden gemeinnützige Arbeit

1 Person 50 Stunden gemeinnützige Arbeit           

1 Person 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 22 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 10 000 Rubel Geldstrafe und 10 Stunden gemeinnützige Arbeit

1 Person 10 000 Rubel Geldstrafe und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit

1 Person 20 000 Rubel Geldstrafe und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit

 

Sotschi

1 Person 30 000 Rubel Geldstrafe

 

Jakutsk

8 Personen 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 30 000 Rubel Geldstrafe

 

Saratov

1 Person 150 000 Rubel Geldstrafe

 

Tomsk

1 Person 250 000 Rubel Geldstrafe

 

Tver

1 Person 5 Tage Haft

1 Person 5 Tage Haft und 10 000 Rubel Geldstrafe

1 Person 5 Tage Haft und 11 000 Rubel Geldstrafe

 

Kaluga

1 Person 10 000 Rubel Geldstrafe

 

Vladimir

4 Personen 1 Tag Haft

 

Moskau

1 Person 10 Tage Haft

 

Belgorod

3 Personen 10 Tage Haft

 

Kemerovo

1 Person 2 Tage Haft

 

Krasnodar

14 Personen 10500 Rubel Geldstrafe

 

16. Mai 2018

 

 

 

 

Kürzlich hatte ein Bezirksgericht in Groznyj die Untersuchungshaft von Ojub Titiev bis zum 9. Juni verlängert. Gegen diese Entscheidung war Berufung eingelegt worden, die am 3. und 4. Mai verhandelt wurde. Der Antrag wurde abgelehnt.

Zur Verhandlung waren zahlreiche Menschenrechtsaktivisten und Journalisten erschienen, darunter Tatjana Lokschina (Human Rights Watch), Magomed Muzolgov (von der inguschischen Menschenrechtsorganisation MASCHR), Jekaterina Sokirjanskaja, (Zentr analiza i predotvraschtschenija konfliktov) sowie Alexander Tscherkassov und weitere Vertreter des Menschenrechtszentrums Memorial.

Titiev selbst wurde am 3. Mai lediglich per Videokonferenz zugeschaltet, erst am 4. Mai führte man ihn persönlich zur Verhandlung vor; er wurde an diesem Tag von seinen drei Anwälten vertreten. Erneut hatten sich Menschenrechtsaktivisten für Titiev verbürgt, unter anderem Svetlana Gannuschkina. Die Berufung gegen die Haftverlängerung wurde abgewiesen - Ojub Titiev bleibt zunächst bis 9. Juni in Haft.

 

8. Mai 2018

Eine Reihe bedeutender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens – insgesamt 60 Personen – hat sich am 14. Mai in einem Schreiben an Präsident Putin für den inhaftierten Ojub Titiev eingesetzt. Sie weisen darauf hin, dass das Verfahren gegen Titiev aus politischen Gründen fabriziert wurde und fordern, die weiteren Untersuchungen nicht der tschetschenischen Justiz zu überlassen, sondern übergeordeten, föderalen Organen zu übergeben.

Es folgt der Wortlaut ihres Appells in Übersetzung.

 

"Im Januar dieses Jahres wurde in Tschetschenien Ojub Titiev, der Leiter des Memorial-Verbandes in Groznyj, einer der führenden Menschenrechtsorganisationen unseres Landes, verhaftet. Er wird des Drogenbesitzes bezichtigt. Wir sind überzeugt, dass das Verfahren gegen Titiev von den lokalen Behörden fabriziert wurde, um Memorial zu zwingen, sich aus Tschetschenien zurückzuziehen. Memorial ist die einzige Organisation, die in den letzten Jahren in dieser Republik weiterhin Menschenrechtsverletzungen dokumentiert und veröffentlicht und den Opfern Rechtsbeistand geleistet hat.

Als zwei Wochen vor Titievs Verhaftung der Instagram-Account des tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrov blockiert worden war, stellte sein engster Mitarbeiter, Parlamentssprecher Magomed Daudov, in einer offiziellen Erklärung eine Verbindung dieses Vorfalls zu der Tätigkeit von Menschenrechtlern her und bezeichnete diese als „Feinde“, die man „von der gesunden Gesellschaft isolieren“ sollte. Nach Titievs Verhaftung erklärte bereits Kadyrov selbst, dass die Menschenrechtler „wissen müssen: In unserer Region funktioniert ihre Arbeit nicht“. Er kündigte an, „unseren Feinden das Rückgrat zu brechen“.

In diesem Kontext liegt es offen zutage, dass das Verfahren gegen Titiev politisch motiviert ist, umso mehr, als Titiev auch nicht der erste Kritiker der tschetschenischen Regierung ist, bei dem lokale Sicherheitsorgane Drogen entdeckt haben wollen. Offensichtlich wollen sich die tschetschenischen Behörden so einer missliebigen Organisation entledigen und Rache an Titiev für seine Menschenrechtsarbeit nehmen.

Die Ermittlungsorgane der Republik sabotieren demonstrativ eine Überprüfung von Titievs Erklärung, dass Polizisten ihm die Drogen untergeschoben hätten. Einige von uns haben bereits an den Generalstaatsanwalt, den Innenminister und den Leiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation appelliert, das Verfahren gegen Titiev und die Überprüfung seiner Erklärung in die Zuständigkeit föderaler Ermittlungsorgane zu geben.

Allerdings kamen aus deren Behörden nur formale Absagen in dem Sinn, dass es „zum Zweck einer objektiven und umfassenden Untersuchung und um eventuelle Gesetzesverstöße auszuschließen“ das Strafverfahren gegen Titiev dem Innenministerium entzogen und dem Ermittlungskomitee für die Republik Tschetschenien übergeben werde. Somit werden sowohl die Untersuchung selbst als auch die Überprüfung von Titievs Vorwürfen gegen die Polizei in Tschetschenien durchgeführt. Inzwischen stellt sich heraus, dass nach wie vor nichts unternommen wird, um den wahren Sachverhalt aufzuklären.

Der zynische Einsatz des Rechtswesens, um alle Menschenrechtler und Menschen guten Willens abzuschrecken, die um Gesetzlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte in Tschetschenien kämpfen, ist empörend. Wir wenden uns an Sie als den Garanten der russischen Verfassung mit der Bitte, das Verfahren gegen Titiev umgehend in die Hände föderaler Organe zu geben, es unter Ihre Kontrolle zu nehmen und dem Kesseltreiben gegen Memorial ein Ende zu bereiten.

Wir hoffen auf Ihre konstruktive Reaktion auf diesen Appell."

 

14. Mai 2018

 

 

 

Am 25. April 2018 verlängerte das Bezirksgericht Staropromyslowskij in Grozny die gegen Ojub Titiev, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, verhängte Untersuchungshaft um einen Monat bis zum 9. Juni 2018, wie das Menschenrechtszentrum Memorial meldet.

 

 

Die Anwälte Titievs wurden über das Datum der Verhandlung nicht informiert. Dass der Termin für den 15. April, 15.00 Uhr, anberaumt worden war, wurde erst bekannt, als Titievs Anwältin Marina Dubrovina auf eigene Initiative bei Gericht anrief. Auf der am selben Tag in Moskau stattfindenden Pressekonferenz erklärten die Anwälte Petr Zaikin und Ilja Novikov, dass der Ermittler, der im Voraus von ihrer Reise nach Moskau wusste, versichert hatte, dass es in den nächsten Tagen keine Aktionen im Verfahren Titiev geben werde. Die Richterin v. A. Gortschanova führte die Verhandlung; Titiev wurde von der Anwältin Marina Dubrovina verteidigt, die das Menschenrechtszentrum Memorial engagiert hatte.

Zu Beginn der Verhandlung hatte Ojub Titiev die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt beantragt, damit seine Anwälte Petr Zaikin und Ilja Novikov, die sich an diesem Tag in Moskau befanden, teilnehmen könnten. Das Gericht aber wies den Antrag zurück. Danach stellte Marina Dubrovina den Antrag, dem Beschuldigten zu gestatten, neben dem Anwalt Platz nehmen zu dürfen, das Gericht lehnte auch diesen Antrag ab. Die Vertreter der Ermittlung beantragten, Titievs Haft um einen Monat zu verlängern. Der Antrag wurde damit begründet, dass Titiev eines Verbrechens angeklagt wird, das als „schweres Verbrechen“ gilt. Besonders zynisch aber klingt das Argument der Ermittler, Titiev könne vor der Untersuchungsbehörde und dem Gericht fliehen, kriminellen Tätigkeiten nachgehen, Zeugen und andere in das Gerichtsverfahren Involvierte bedrohen, Beweise vernichten oder auf anderem Weg das Strafverfahren behindern, weil „die Familienangehörigen des Beschuldigten Titiev O. S. sich außerhalb der Grenzen der Republik Tschetschenien aufhalten und Titiev dort, wo er gemeldet ist, keinen Wohnraum (kein Hauseigentum) hat.“

Wir erinnern, dass das „Hauseigentum“ Ojub Titievs dort nur deswegen nicht vorhanden ist, weil es zu den Häusern gehörte, deren Bewohner ohne jegliche Rechtsgrundlage aus ihnen vertrieben und deren Häuser selbst von den Behörden der Republik Tschetschenien zum Abriss bestimmt wurden. Ihren Bewohnern wurde eine Kompensation oder eine Bereitstellung von Wohnraum in der Zukunft versprochen, allerdings wurden keine Dokumente, die eine Kompensation garantierten ausgefertigt und unterschrieben. Bis zum Zeitpunkt des Erhalts der Entschädigung wird ersucht, bei Verwandten zu wohnen oder auf eigene Kosten eine Unterkunft zu mieten.

Am 13. Februar hatten Mitarbeiter der Bezirksverwaltung Kurtschaloj Ojub Titiev in der Untersuchungshaft besucht. Sie informierten ihn über den Abriss und boten ihm in der Zukunft eine andere Unterkunft in Kurtschaloj an. Nach Titievs Worten sah das Angebot akzeptabel aus und er nahm es an, Dokumente zur Unterschrift allerdings bot man ihm nicht an. Auf diese Weise verlor Titiev seinen Wohnsitz erst nach seiner Verhaftung, und diese Tatsache wird nun als Argument benutzt, seine Haft zu verlängern. Ojub Titiev und seinen Anwältin wandten sich gegen die Entsprechung des Antrags des Ermittlers zur Haftverlängerung und forderten eine Zwangsmaßnahme in Form von Hausarrest. Das Gericht stimmte den Argumenten der Ermittlung zur Schwere des Verbrechens ebenso zu wie dem Argument, der Beschuldigte könnte fliehen oder auf andere Weise die Untersuchung des Falls auf andere Weise behindern, und beschloß eine Verlängerung der Haft bis zum 9. Juni 2018.

Wie wir bereits berichteten, wurde Titiev am 9. Januar 2018 verhaftet, weil angeblich bei einer Kontrolle seines Wagens ein Paket mit Marihuana gefunden worden sei. Am 10. Januar wurde er gemäß § 228.2 StGB RF (Erwerb und Besitz von Drogen in großem Umfang) angeklagt. Ojub Titiev bekennt sich nicht schuldig. Seine Kollegen sind überzeugt, dass das Verfahren vollständig fabriziert ist und die Beweise untergeschoben sind.

 

1. Mai 2018

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