Svetlana Gannuschkina und Oleg Orlov bei Kundgebung für Titiev festgenommen

 

In Tschetschenien hat das Stadtgericht von Schali die Haft Ojub Titievs, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial Groznyj, bis zum 22. Dezember verlängert. Zuvor hatte das Oberste Gericht der Republik Tschetschenien die Haft bereits zum 25. Juli verlängert. Nach Angaben von Titievs Anwalt, Petr Saikin, hatte das Oberste Gericht dazu kein Recht, daher verlängerte später das Stadtgericht die Haft erneut.

Zeitgleich wurden in Moskau auf dem Manegenplatz Svetlana Gannuschkina und Oleg Orlov, Vorstandsmitglieder von Memorial International, bei einer Kundgebung für Ojub Titiev festgenommen. Sie hielten Transparente mit der Aufschrift „Freiheit für Ojub Titiev“ in die Höhe. Gannuschkina und Orlov wurden auf die Polizeiwache gebracht. Dort wurde ein Protokoll wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht aufgenommen (§ 20.2. Ordnungsstrafrecht der RF, Verstoß gegen die Bestimmungen zu Organisation oder Durchführung einer Versammlung, Kundgebung, Demonstration, eines Marsches oder einer Einzelmahnwache), worauf beide wieder auf freien Fuß gesetzt wurden mit der Auflage am 8. August vor Gericht zu erscheinen. Beide haben mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen.

Wie wir bereits berichteten, wurde Titiev am 9. Januar 2018 verhaftet, weil angeblich bei einer Kontrolle seines Wagens ein Paket mit Marihuana gefunden worden sei. Am 10. Januar wurde er gemäß § 228.2 StGB RF (Erwerb und Besitz von Drogen in großem Umfang) angeklagt. Ojub Titiev bekennt sich nicht schuldig. Seine Kollegen sind überzeugt, dass das Verfahren vollständig fabriziert ist und die Beweise untergeschoben sind.

 

10. Juli 2018

 

 

Am 14. Juni hat das Europäische Parlament eine Resolution mit der Forderung nach Freilassung von Oleg Sentsov und weiteren politischen Gefangenen in Russland verabschiedet. Gegenstimmen kamen von rechten Parteien (AfD, Lega Nord u. a.) sowie von linken (Podemos, Die Linke u. a.).

Die Stellungnahme des Europa-Abgeordneten Helmut Scholz (Die Linke) legt nahe, dass dieses Abstimmungsverhalten keine grundsätzliche Ablehnung der Forderung nach Freilassung der Gefangenen bedeutet. Daher appelliert MEMORIAL Deutschland an die Europa-Abgeordneten der LINKEN, sich dem Appell neun weiterer Abgeordneter linker Parteien (aus Spanien, Italien, Griechenland und Frankreich) anzuschließen, die in einem Schreiben an den Vertreter Russlands bei der EU ausdrücklich die Freilassung von Sentsov und Koltschenko gefordert haben.

Nachfolgend der Aufruf von MEMORIAL Deutschland an die Europa-Abgeordneten der LINKEN

 

Sehr geehrte Europa-Abgeordnete der LINKEN,

am 14. Juni hat das Europäische Parlament eine Resolution mit der Forderung nach Freilassung von Oleg Sentsov und weiteren politischen Gefangenen in Russland verabschiedet.

Die Abgeordneten der linken Parteien, darunter auch die der LINKEN, haben dieser Resolution ihre Zustimmung verweigert.

Helmut Scholz hat in einer Erklärung zu diesem Abstimmungsverhalten erläutert, dass die LINKE die Resolution vor allem deshalb nicht mittragen wollte, weil sie Punkte enthielt, die "weit über den Rahmen einer Behandlung akuter Fälle der Verletzung von Menschenrechten hinausgingen“. Zudem fordere das EP mit der grundsätzlichen Ablehnung einer Zwangsernährung Sentsovs „damit im Kern und einer möglichen Zwangsfolge, ihn sterben zu lassen.“

Daraus geht jedoch hervor, dass die LINKE die Forderung nach Freilassung Sentsovs, Koltchenkos und weiterer politischer Gefangener als solche nicht ablehnt. Inzwischen haben neun weitere Abgeordnete linker Parteien, die ebenfalls gegen die Resolution gestimmt hatten, in einem Schreiben an den Ständigen Vertreter Russlands bei der EU Valentin Chizhov ausdrücklich die Freilassung von Sentsov und Koltschenko gefordert.

MEMORIAL International hat Oleg Sentsov und Oleksandr Koltchenko als politische Gefangene anerkannt. MEMORIAL Deutschland appelliert hiermit an Sie, sich diesen Abgeordneten anzuschließen und sich auch Ihrerseits mit einem Appell für die Freilassung Oleg Sentsovs und Oleksandr Koltschenkos an den Vertreter der Russischen Föderation zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand von MEMORIAL Deutschland

 

5. Juli 2018

 

 

 

Jurij Dmitriev wurde heute in Olonez (Südkarelien) festgenommen. Offenbar wird ihm unterstellt, gegen Auflagen verstoßen zu haben, nach denen er das Land nicht verlassen darf. Sollte das zutreffen, könnte er in Haft gehalten werden. Der für seine Hetzkampagnen gegen Memorial und andere unabhängige NGOs bekannte Sender NTV meldete auf seiner Seite, Dmitriev habe möglicherweise nach Polen ausreisen wollen, jedenfalls habe er einen Koffer mit Wäsche dabei gehabt, außerdem habe er seinen Hund in Verwahrung gegeben.

Dmitriev hatte sich mit einer Bekannten zu einem Friedhof in Vilga begeben, wo Freunde von ihm bestattet sind, und wollte danach ein Kloster aufsuchen. Da auf dem Friedhof Arbeiten anfielen, hatte er nach Auskunft seiner Tochter eine Tasche mit Wäsche (Oberkleidung) zum Wechseln dabei.

Seine Tochter bestreitet die Behauptungen von NTV. So befinde sich auch Dmitrievs Hund zu Hause und sei keineswegs weggeben worden.

Ob Dmitriev in Haft verbleiben wird, soll morgen ein Gericht entscheiden.

 

27. Juni 2018

 

 

Das Stadtgericht von Petrozavodsk hat heute entschieden, dass Jurij Dmitriev zunächst für zwei Monate in Haft bleibt.

Anlässlich seiner gestrigen Festnahme hat seine Begleiterin erklärt, er habe keineswegs vorgehabt, sich nach Polen abzusetzen.
Allerdings wurde ein neues Verfahren gegen ihn eingeleitet wegen angeblicher gewaltsamer sexueller Handlungen gegen Minderjährige unter 14 Jahren nach Art. 132, Abschn. 4 b des russ. StGB, der eine Haftstrafe von zwölf bis zwanzig Jahren vorsieht. Die Anklage wurde Dmitriev noch nicht vorgelegt. Dieser neue Prozess läuft unabhängig von dem noch anhängigen Verfahren, dessen Urteil kürzlich kassiert und das zur Neuverhandlung ans Stadtgericht zurückverwiesen wurde.

„Es liegt auf der Hand, dass es sich um eine rein politische Verfolgung handelt.“, so Oleg Orlov vom Menschenrechtszentrum Memorial. Nachdem sie mit dem ersten Verfahren gescheitert war, wolle die Staatsanwaltschaft nicht nachgeben: „Jetzt machen sie gute Miene zum bösen Spiel, angeblich sind neue Fakten aufgetaucht, und sie leiten ein neues Verfahren ein. Es ist völlig klar, dass sie einfach nicht aufhören können, obwohl sich die vorige Anklage in Luft aufgelöst hat und unverständlich ist, worauf sich eine neue Anklage gründen sollte.“ Auch die zweite Anklage werde sich ebenso als unhaltbar erweisen wie die erste.

 

28. Juni 2018

 

 

Sommerschule zur Geschichtsaufarbeitung und -interpretation in Kutaisi/Georgien, 14.-21. Oktober 2018

 

Die Interpretation der Vergangenheit beinhaltet großes Konfliktpotenzial. Deshalb ist es von großer Bedeutung, durch das Freilegen von gemeinsamen Werten, die als Basis für Interpretationen von Ereignissen in der Vergangenheit dienen, Geschichtswissen von der Einflusssphäre eines Konflikts zu lösen.

Memorial Deutschland e.V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit Memorial Perm und der Staatlichen Universität Odessa ein Projekt für Studierende mit dem Ziel, Wissen über mögliche Wege und Mittel der Konfliktlösung zu verbreiten. Interessierte Studierende aus Deutschland, Belarus, Russland und der Ukraine sind eingeladen, daran mitzuwirken.

Der erste Projektabschnitt findet in den Ländern der TeilnehmerInnen statt und besteht aus Seminaren zu Problematiken in der Vergangenheitsbewältigung. Das Seminar für die Teilnehmenden aus Deutschland findet voraussichtlich Ende August 2018 in Mainz oder Berlin statt. Den zweiten Abschnitt (14.-21. Oktober 2018) stellt eine Sommerschule in Georgien dar, in der thematische Vorlesungen gehalten werden. Außerdem erarbeiten die Studierenden gemeinsam Geschichtslehrmaterialien, die in allen teilnehmenden Ländern genutzt werden könnten. Im dritten Abschnitt soll eine gemeinsame Internetseite mit den Projektergebnissen entstehen, die als Plattform für eine langfristige Zusammenarbeit und zum Austausch für die TeilnehmerInnen dienen soll. Außerdem sollen die Teilnehmenden die Ergebnisse der Sommerschule an ihren Universitäten präsentieren.

Hast du Interesse? Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Zu deinem Hintergrund:

Du solltest:

  • an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein.
  • Interesse an Erinnerungskultur, -politik und europäische Nachkriegsgeschichte haben. Erste Arbeitserfahrungen oder Forschungsarbeiten zu diesen Themen sind von Vorteil.
  • Du kommunizierst mühelos auf Englisch, denn die Sommerschule findet auf Englisch statt.

Zu den Bewerbungsunterlagen, -verlauf und -fristen:

  • Wir erwarten einen tabellarischen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben auf Englisch (max. 2 Seiten).
  • Bitte schicke uns bis 15.07.2018 deine Unterlagen in einem pdf-Dokument an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
  • Aussichtsreiche KandidatInnen werden zu einem kurzen Skype-Interview in der letzten Juliwoche eingeladen.

Zu den Kosten:

  • Die Reise- und Verpflegungskosten an beiden Seminaren werden übernommen. Wir bitten die Teilnehmenden um einen Teilnahmebeitrag in Höhe von 180 €.

 

Bei Fragen wende dich an Daria Buteiko oder Christina Riek (Projektleiterinnen bei Memorial Deutschland e.V.) unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ des Auswärtigen Amts, sowie vom Memorialzentrum „Babij Jar“ (Kyiv) und der Stiftung „Nowaja Kollekzija“ (Perm) gefördert.

Alle Informationen auch hier auf einer PDF-Datei.

 

24. Juni 2018

 

 

 

 

 

 

Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top