Bischof Grigorij Michnow-Wajtenko, der für die orthodoxe Kirche Gefangene betreut, die in russischen Strafvollzugsanstalten einsitzen, ist der Besuch von Oleg Sentsov verweigert worden. Häftlinge sind gesetzlich berechtigt, Besuche von Geistlichen zu erhalten. Bischof Grigorij hatte sich zu diesem Zweck nach Salechard in die Ortschaft Charp begeben, wo sich das Lager befindet.

Der Leiter der Strafanstalt sei ihm sehr freundlich begegnet, bis er erfahren habe, wen er aufsuchen wolle. „Appelle an Gesetz, Vernunft, Gewissen und Barmherzigkeit“ seien erfolglos gewesen. Mit der Bemerkung „Ich sehe keinen Sinn darin, dass Sie Oleg Sentsov treffen“ wurde der Geistliche abgefertigt und umgehend herauskomplimentiert. Eine Reaktion auf seine Beschwerden gegen die Besuchsverweigerung, die einen eindeutigen Gesetzesverstoß darstellt, sei nicht erfolgt. Der Leiter des Menschenrechtsrats beim Präsidenten Michail Fedotov wurde über den Vorfall informiert.

Am 4. August wurde dann einem Geistlichen aus der Stadt Labytnangi erlaubt, Sentsov zu besuchen.

Vertretern von Amnesty International war der Zugang zu Sentsov ohne Angabe von Gründen verweigert worden. Angesichts des seit dem 14. Mai andauernden Hungerstreiks von Sentsov wollten ein Amnesty-Vertreter gemeinsam mit einem unabhängigen medizinischen Gutachter sich ein Bild von seinem Gesundheitszustand machen. Der stellvertretende Leiter des Vollzugsdienstes Valerij Balan betonte in seinem Schreiben an Amnesty, der Gesundheitszustand Sentsovs sei stabil.

3./4. August 2018

 

 

 

Inzwischen haben zwei weitere Verhandlungstage im Prozess gegen Ojub Titiev stattgefunden (am 26. Juli und 1. August), die ähnlich verliefen wie der erste Tag. Ausgesagt haben weitere Polizeimitarbeiter, die Titiev nicht kennen, die nicht an seiner Festnahme (bzw. beiden Festnahmen) beteiligt waren und keinerlei Aussage zum Sachverhalt machen konnten. In ihrem regionalen Polizeirevier ist keiner von ihnen Mitarbeitern in einer Uniform mit der Aufschrift GBR begegnet, keiner hat Fahrzeuge mit dieser Aufschrift gesehen. Titievs erste Festnahme hatten Personen in grünen Tarnuniformen mit dieser Aufschrift durchgeführt.

Detaillierte Aufzeichnungen über den Verlauf des dritten Verhandlungstages finden Sie hier; eine genaue Beschreibung von Titievs Festnahmen am 9. Januar hier.

Die nächste Verhandlung wurde für den 8. August anberaumt.

3. August 2018

 

 

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, hat den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation in einem offenen Brief aufgefordert, die Rechte Ojub Titievs zu schützen. In ihrem Schreiben ruft sie u.a. dazu auf, an der Freilassung Titievs mitzuwirken und die Verhandlung an einen anderen Ort außerhalb Tschetscheniens zu verlegen, da Titiev dort nicht mit einem fairen Verfahren rechnen könne. Erst am 15. Juli hatte ein tschetschenischer Fernsehsender eine hetzerische Sendung über Ojub Titiev und weitere Memorial-Mitglieder ausgestrahlt, in der von einem „Informationskrieg der Aktivisten gegen Tschetschenien“ die Rede war. Mijatović bezieht sich in ihrer Argumentation auf eine Rechtsexpertise, die der Menschenrechtsrat beim russischen Präsidenten im vergangenen Monat veröffentlicht hatte und in der das Fazit einer fabrizierten Strafsache gezogen wird.

Der für den heutigen 18. Juli anberaumte Verhandlungstermin im Verfahren gegen Titiev wurde auf den 19. Juli vertagt, weil sein Anwalt Ilja Novikov heute nicht anwesend sein konnte.

18. Juli 2018

 

 

Am 19. Juli hat der Prozess gegen Ojub Titiev begonnen. Nach Verlesung der Anklageschrift (Titiev wird Drogenmissbrauch zur Last gelegt) wurden die ersten der fast 70 von der Anklage benannten Zeugen vernommen. Es ging um den Tag und die Umstände der Festnahmen Titievs (er wurde am 9. Januar zweimal festgenommen). Allerdings konnte keiner der Zeugen Aussagen zu den Ereignissen dieses Tages machen, sie gaben fast immer an, sich nicht erinnern zu können.

Wie Galina Tarasova vom Menschenrechtszentrums Memorial betonte, waren „die heute als Zeugen der Anklage vernommenen Personen de facto keine Zeugen“.
Sie waren am Tag von Titievs Festnahme ihrer Arbeit nachgegangen, hatten jedoch von der Festnahme nichts mitbekommen. Ein Teil von ihnen arbeitet ohnehin in der Polizeiabteilung von Jalcha-Mochk, das ist 20 Kilometer vom Ort der Festnahme entfernt: „Ebenso hätte man Polizisten aus Kamtschatka als Zeugen der Anklage befragen können.“ Dieses Vorgehen bringe in das Strafverfahren das Element einer Show für die Öffentlichkeit hinein, um den Eindruck zu erwecken, dass es viele Zeugenaussagen gegen Titiev gebe. „In Wirklichkeit konnten diese Personen weder bei der Untersuchung noch jetzt vor Gericht etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen.“

Der nächste Verhandlungstermin ist für den 26. Juli vorgesehen.

22. Juli 2018

 

 

Jurij Dmitriev wurde nach Angaben seiner Tochter am 15. Juli aus Petrosavodsk in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 nach St. Petersburg gebracht, da eine erneute psychiatrische Untersuchung angeordnet wurde.

Dmitriev war am 27 Juni wegen angeblicher gewaltsamer sexueller Handlungen gegen Minderjährige unter 14 Jahren nach Art. 132, Abschn. 4b des russ. StGB verhaftet worden. Dieser Prozess läuft unabhängig von dem noch anhängigen Verfahren gegen Dmitriev, dessen Freispruch kürzlich kassiert und an das Stadtgericht zur Neuverhandlung zurückgewiesen wurde. In einem früheren psychiatrischen Gutachten im Rahmen des vorherigen Prozesses war Dmitriev psychische Gesundheit bescheinigt worden. Von der Verlegung seines Mandanten nach St. Petersburg erfuhr Dmitrievs Anwalt, Viktor Anufriev, während einer Verhandlung vor dem Obersten Gericht zur Anfechtung der Verhaftung von Dmitriev, als die zuständige Richterin die Nachricht verlas. Wer die Expertise durchführen soll, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

17. Juli 2018

 

 

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