Die Mutter Oleg Sentsovs Ljudmila Sentsova hat inzwischen vom Kreml die Benachrichtigung erhalten, dass ihr am 13. Juli eingereichtes Gnadengesuch für ihren Sohn abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit, dass ihr Sohn selbst ein entsprechendes Gesuch an den Präsidenten richten müsste.

Wie der Anwalt Nikolaj Polosov betonte, der selbst ukrainische Gefangene vertreten hatte, sind in früheren Fällen Freilassungen keineswegs auf Grund von Begnadigungsgesuchen der Häftlinge selbst erfolgt, sondern nach Verhandlung auf höchster Ebene. Gnadengesuche hatten auf einen Wink der Behörden zum Teil völlig außenstehende Personen eingereicht. Nach Polosovs Worten „lügt man im Kreml wieder einmal hinsichtlich einer Begnadigung Sentsovs“.

Angesichts des für den kommenden Samstag geplanten Treffens von Präsident Putin mit Kanzlerin Angela Merkel hat MEMORIAL Deutschland einen dringenden Appell an die Kanzlerin gerichtet, sich für die umgehende Freilassung von Oleg Sentsov einzusetzen, da nicht mehr viel Zeit bleibe.

15. August 2018

 

Französische Kulturschaffende fordern Sentsovs Freilassung

Vor einigen Tagen sorgte eine Falschmeldung über eine angebliche Freilassung Sentsovs und seinen Abtransport aus dem Lager für Aufregung, die aber nach einigen Stunden von der Haftanstalt dementiert wurde. Am heutigen 14. August wurde der russischen Menschenrechtlerin und Journalistin Soja Svetova – auf Bitten des Menschenrechtsrats beim Präsidenten - die Erlaubnis eingeräumt, ihn für etwa zwei Stunden zu besuchen. Soja Svetova war jahrelang Mitglied in einer der „Öffentlichen Beobachtungskommissionen“, die die Zustände in Haftanstalten inspizieren.

Oleg Sentsov befindet sich genau drei Monate im Hungerstreik, mit dem er die Freilassung der in Russland inhaftierten ukrainischen politischen Gefangenen erreichen will – zumindest jedenfalls, dass ein Gefangenenaustausch in Gang kommt. In seinem Gespräch mit Soja Svetova bezeichnete er seinen Zustand als „noch nicht kritisch, vorkritisch“. Die Nährstoffe, die er erhält, können nach ärztlicher Auskunft sein Leben nicht retten, zumal er darauf achte, eine bestimmte, sehr geringe Dosis nicht zu überschreiten. Nach Aussage des ihn versorgenden Gefängnisarztes könnten seine inneren Organe jederzeit versagen, daher wäre es gut, den Hungerstreik zu beenden. Sentsov beabsichtigt jedoch nicht, dies zu tun.

Der Anwalt Dmitrij Dinse hatte in einem Interview erklärt, Sentsov könnte jederzeit sterben, zumal in der Haftanstalt jegliche medizinische Ausrüstung – etwa für Wiederbelebungsmaßnahmen – fehle.

Von der in der Strafkolonie herrschenden Willkür zeugen die jüngsten Berichte von Sentsovs Cousine Natalja Kaplan und Soja Svetova, denen zufolge Sentsov wochenlang keinerlei Post ausgehändigt wurde weil angeblich der Zensor in Urlaub war. Unmittelbar vor Svetovas Besuch erhielt er plötzlich alle Briefe, und Soja Svetova erfuhr, dass es ja zwei Zensoren gebe. Darüber hinaus waren zuvor ihre Versuche, mit Sentsov in telefonischen Kontakt zu treten, mit der Begründung abgelehnt worden, Sentsov wünsche keinen Kontakt. In Wirklichkeit hatte Sentsov von diesen Versuchen gar nichts erfahren und einen entsprechenden Wunsch keineswegs geäußert.

Inzwischen haben erneut zahlreiche Persönlichkeiten – darunter die französische Kulturministerin Françoise Nyssen und die Filmregisseure Jean-Luc Godard, Ken Loach und David Cronenberg – Sentsovs Freilassung gefordert: „Da sich sein Gesundheitszustand offenbar von Tag zu Tag verschlechtert, muss gehandelt werden. Und zwar schnell.“

14. August 2018

 

 

 

 

Der Anwalt Oleg Sentsovs, Dmitrij Dinse, hat seinen Mandanten am 7. August in Labytnangi besucht. Seinem Bericht zufolge hat sich dessen Gesundheitszustand drastisch verschlechtert. Er leide an Anämie (infolge eines Mangels an Hämoglobin), äußerst schwachem Puls und Herzproblemen. Außerdem belaste ihn die derzeitige exteme Hitze in Labytnangi.

Sentsov lehnt eine Verlegung ins Krankenhaus ab, da sich der Leiter der dortigen Reanimations-Abteilung sich ihm gegenüber aggressiv verhalte und ihm eher schaden werde. Außerdem ist er inzwischen nicht mehr in transportfähigem Zustand. Eine Verbringung ins Krankenhaus schätzt auch der Anwalt als lebensbedrohlich ein.

Sentsov erklärte in einem Brief, dass ihm Ärzte nicht helfen könnten, er sei nicht krank, sondern im Hungerstreik, und er werde den Hungerstreik auch nicht abbrechen.

7. August 2018

Am 08.08.2018 sollte am Tverskoj-Bezirksgericht in Moskau die Verhandlung stattfinden im Fall Svetlana Gannuschkina, Leiterin der Flüchtlingshilfsorganisation Grashdanskoe Sodejstvie, und Oleg Orlov, Leiter des Programms Gorjatschije Totschki im Menschenrechtszentrum Memorial, Beide hatten sich am ersten Tag der Gerichtsverhandlung gegen Ojub Titiev mit Plakaten zu dessen Verteidigung an der Kremlmauer postiert. Die Mahnwache hatte nicht länger als zehn Minuten gedauert.

Gannuschkina und Orlov wurden auf die Polizeiwache gebracht, wo man ein Protokoll wegen Verletzung des festgelegten Verfahrens für die Organisation oder Durchführung einer Versammlung, Kundgebung, Demonstration, Prozession oder Streikposten (Artikel 20.2, Abschn. 5) aufnahm. Die Verhandlung im Fall von Svetlana Gannuschkina wurde auf den 1. Oktober verschoben, da die Verteidigung die Verfahrensunterlagen noch nicht durchsehen konnte. Die Anhörung Oleg Orlovs ist für den 13. September festgesetzt. Den Menschenrechtlern droht eine Strafe zwischen 10 000 und 20 000 Rubeln oder bis zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

11. August 2018

 

 

Auszug aus einer Erklärung vom Menschenrechtszentrum Memorial

In den letzten Jahren findet in Russland eine Verfolgungskampagne der Zeugen Jehovas statt, die mittlerweile einen großangelegten Charakter angenommen hat, nachdem das Oberste Gericht der Russischen Föderation am 20. April 2017 das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland zur extremistischen Organisation erklärt hatte. Die Kampagne verschärfte sich nochmals im April 2018, nachdem in verschiedenen Regionen Durchsuchungen durchgeführt und Beschlagnahmungen vorgenommen wurden, von denen Dutzende Gläubige betroffen waren; viele Angehörige der Glaubensgemeinschaft wurden strafrechtlich verfolgt und in Haft genommen. So gut wie alle wurden wegen Verstoßes gegen den Artikel 282 des StGB RF (Extremismusparagraph) angeklagt, ihnen drohen zwischen fünf bis zehn Jahren Haft.

Wir merken an, dass sich gegen die Verfolgung einer ganzen konfessionellen Gemeinschaft die Vertreter der Europäischen Union innerhalb der OSZE, die parlamentarische Versammlung des Europarates sowie russische und ausländische Menschenrechtsaktivisten ausgesprochen haben. Das Menschenrechtszentrum Memorial schließt sich der Kritik bedingungslos an. Wir fordern, die Verfolgung aller Zeugen Jehovas aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft sofort zu beenden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind uns 39 Verfolgte bekannt, von denen sich nicht weniger als 23 in Haft und 6 unter Hausarrest befinden. Darüber hinaus sind wir über 10 Zeugen Jehovas informiert, bei denen Prohibitivmaßnahmen zur Anwendung kamen, die nicht mit Freiheitsentzug verbunden sind. Diese Liste ist höchstwahrscheinlich nicht vollständig und wird ergänzt werden. Eine ständig aktualisierte Liste aller aufgrund ihres Glaubens verfolgten Zeugen Jehovas ist hier einsehbar.

Das Menschenrechtszentrum Memorial erklärt alle inhaftierten oder unter Hausarrest stehenden Zeugen Jehovas zu politischen Gefangenen und ruft zu ihrer sofortigen Freilassung auf. Weiter fordern wir die Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung derjenigen Gläubigen, die anderen Prohibitivmaßnahmen ausgesetzt sind.

Die Anerkennung on Personen als politische Gefangene durch Memorial bedeutet keine Übereinstimmung oder Billigung mit deren Ansichten, Äußerungen und Handlungen.

3. August 2018

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